Hallo Forum!
Ich habe mir vor zwei Jahren Geld von einem Freund geliehen. Er hat mir das Geld überwiesen und gesagt ich könne es ihm zurückzahlen sobald ich die Möglichkeit habe. Wie das Leben denn so spielt ist die Freundschaft leider zerbrochen und nun fordert mein Freund per Mail mit einer einmonatigen Frist das Geld zurück. Ich möchte das Geld auch gerne zurückzahlen, nur ist mir das als Student im Moment nicht möglich. Was sind meine Möglichkeiten und was sind seine, kann er mich verklagen und dann stehe ich noch schlechter da?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Gruß
Schorsch
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Privat Geld geliehen, nun Rückzahlungsforderung
9. Dezember 2013
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Frage vom 9. Dezember 2013 | 09:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Privat Geld geliehen, nun Rückzahlungsforderung
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2013 | 10:09
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Was sind meine Möglichkeiten und was sind seine, kann er mich verklagen und dann stehe ich noch schlechter da?
Vom Grundprinzip her ja. Das, was gesagt wurde lässt sich nicht beweisen. Er hat Anspruch auf die Rückzahlung. Wenn er sich stur stellt, könnte er klagen.
Zielführend ist es, ihm deutlich aber höflich zu begegnen. Ihm zu sagen, dass du eine Ratenzahlung machen willst, weil du in so kurzer Zeit das nicht auf einmal zurückzahlen kannst. Biete ihm einen vernünftigen schriftlichen Ratenvertrag an und hoffe das beste.
In den Ratenvertrag gehört:
A) die Forderungssumme:
B) Beginn der ersten Ratenzahlung und monatliche Ratenhöhe
C) Etwaige Zinsen (würde ich erst mal weglassen).
Und dann halte die Ratenzahlung auf jeden Fall ein.
Der Vorteil: Mit der Ratenzahlung ist die Verjährung vom Tisch und es gibt dann (Einigung vorausgesetzt) keinen Grund mehr für irgendeine gerichtliche Maßnahme (Verjährung beginnt von Neuem). Er muss aber halt einverstanden sein.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 9. Dezember 2013 | 10:52
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie das Leben denn so spielt ist die Freundschaft leider zerbrochen und nun fordert mein Freund per Mail mit einer einmonatigen Frist das Geld zurück. <hr size=1 noshade>
Dass er das Geld zurückfordern kann ist klar.
Allerdings nicht innerhalb eines Monats, die Kündigungsfrist beträgt nach § 488 III BGB drei Monate.
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2013 | 23:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo!!
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe mich mit ihm auf eine Ratenzahlung geeinigt. Ich denke, das wir für beide Seiten einen guten Weg gefunden haben.
LG
Schorsch
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