Private IPads nach Abgang der Schule gesperrt.

14. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
felix.oldb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Private IPads nach Abgang der Schule gesperrt.

Moin Liebe Community,

ich komme einfach mal direkt zur Sache. Und zwar habe ich bis vor 6 Wochen ein Gymnasium in der Oberstufe besucht. Zusammen mit 3 Freunden bin ich nun nach der 12. Klasse mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife von der Schule abgegangen. In der 11. Klasse mussten wir uns IPads privat anschaffen und die Schule hat diese mit ihrer eigenen Software versehen. Diese hat das iPad so weit eingeschränkt, das wir damit nichts außer Schule machen konnten. Nun sind wir allerdings nicht mehr auf der Schule (Abgangszeugnis & mündliche Absprache des entfernen des iPads aus dem System vorhanden.) Nun ist seitdem nichts passiert und wir können das iPad nach wie vor nicht für z.b. YouTube oder Netflix schauen verwenden. Zurücksetzten ist auch nicht möglich, eben durch die Software. Mehrfache Anrufe, mit bitten und entfernen, werden einfach ignoriert und es passiert nichts.
Wir wissen aktuell nicht weiter. Ist das überhaupt zulässig so lange die iPads zu sperren, obwohl wir KEINE Schüler der Schule sind?

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten.

Grüße aus Oldenburg!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von felix.oldb):
Wir wissen aktuell nicht weiter.
Ihr habt einen Vertrag, den solltet ihr noch finden. Dort steht, wer was wann *freischalten* kann.
Die Gymnasien haben iaR Verträge mit Software-Firmen geschlossen....weil die Lehrer in den wenigsten Fällen in der Lage wären...usw.

Bei uns gibt es einen Lehrer, der seit dieser Erfindung der Ansprechpartner für Schüler ist.
Jetzt sind allerdings Ferien und die Schule wird nicht von Lehrern bevölkert.

Zitat (von felix.oldb):
wir können das iPad nach wie vor nicht für z.b. YouTube oder Netflix schauen verwenden
Benötigt ihr diese Dienste für den praktischen Teil eurer FH-Reife-Ausbildung? :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
felix.oldb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ihr habt einen Vertrag, den solltet ihr noch finden. Dort steht, wer was wann *freischalten* kann.
Die Gymnasien haben iaR Verträge mit Software-Firmen geschlossen....weil die Lehrer in den wenigsten Fällen in der Lage wären...usw.
Wir mussten nie einen Vertrag unterschreiben. Die iPads wurden vor 2 Jahren zum ersten Schultag mit gebracht und einbehalten bis die Software drauf war.

Zitat (von Anami):
Benötigt ihr diese Dienste für den praktischen Teil eurer FH-Reife-Ausbildung?
Das nun nicht. Allerdings holen wir den Praktischen Teil nicht im Rahmen der Schule nach, sondern durch eine Ausbildung. Und somit würden wir gerne unser PRIVAT Eigentum uneingeschränkt nutzen. (Abgangszeugnis ist vorhanden) Wir können unser Privat Eigentum nicht einmal verkaufen, da die Software das zurücksetzten verhindert.

Mit dem verantwortlichen Lehrer habe wir vor 4 Tagen (11.08) telefoniert und er hatte uns versichert, dass die Sperre innerhalb des Tages aufgehoben werden sollte. Bis heute ist allerdings nicht passiert.

-- Editiert von User am 14. August 2023 15:06

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von felix.oldb):
Bis heute ist allerdings nicht passiert.
Ahhh, der verantwortliche Lehrer ist schon involviert.
4 Tage sind vergangen. Könnte es sein, dass es am Wochenende liegt...?

Wie wärs, wenn ihr nochmal --- mit dem Lehrer telefoniert---, und den Fehlversuch meldet?

Ein www-Forum kann euch da vermutlich nicht schnell helfen.

Zitat (von felix.oldb):
Abgangszeugnis ist vorhanden
Kein Zweifel, aber so ganz ohne Vertrag...habt ihr nicht so richtig viel Futter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Patty01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Felix,

ich gehe davon aus, dass eure Privatgeräte vor zwei Jahren mit eurer Zustimmung in das schulische MDM eingebunden wurden. Dafür wird kein Vertrag geschlossen, sondern eine Einwilligungserklärung unterschrieben. Wenn diese rechtlich ausgewogen formuliert wurde, werden die Eigentümer auch auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen. Einige Schulen vergessen diesen Passus, da sie sich in juristischen Details nicht gut auskennen. Denn, wie du schon richtig geschrieben hast, handelt es sich um Eigentum der Schüler bzw. Eltern und man kann jederzeit die Entbindung aus dem MDM verlangen. Selbst kann man das leider nicht tun, das kann nur der Administrator der Schule, des Schulträgers oder des MDM-Anbieters.

Ich würde im ersten Schritt davon ausgehen, dass die Abläufe in der Schule, was das entbinden der Geräte von vorzeitig abgehenden Schülern angeht, einfach schlecht organisiert sind und es schlichtweg vergessen wurde. Das ist natürlich sehr ärgerlich für euch, weil ihr die Geräte in den Ferien nicht nutzen konntet. Wenn der Administrator der Schule sich nun der Sache annimmt, sollte es kurzfristig zu erledigen sein. Einfach noch mal freundlich aber bestimmt nachfragen.

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es binnen einiger Tage nicht klappt, aber falls das doch der Fall sein sollte, würde ich eine Beschwerde mit Fristsetzung (eine Woche) per Mail bei der Schulleitung oder dem Schulamt einreichen. Vielleicht könnte auch die Schülervertretung die Schulleitung mal auf die Problematik der Arbeitsabläufe bei vorzeitigen Abgängern hinweisen.

Schreib mal gern, wie es ausgegangen ist!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von felix.oldb):
Mehrfache Anrufe, mit bitten und entfernen, werden einfach ignoriert und es passiert nichts.

Dann wäre es vermutlich zielführender, man gerichtsfeste Schreiben zu versenden ...



Zitat (von felix.oldb):
Wir mussten nie einen Vertrag unterschreiben.

Irrelevant.

Es gibt offenbar eine vertragliche Vereinbarung mit uns unbekanntem Inhalt. Da wäre es zielführend, mal den Inhalt zu kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Patty01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Lehrkräfte sind idR weder IT'ler noch Juristen und mit unterrichtsfremden administrativen Aufgaben überfrachtet.

Würde mich wundern, wenn die Schule die Geräte nach einer Mail an die Schulleitung nicht freigibt. Denn sie haben absolut keine Vorteile davon, wenn eure Geräte weiter im MDM verbleiben. Weder die Schule noch die einzelnen Lehrkräfte.

Und nein, ich bin weder Lehrkraft noch verbeamtet, hab aber schulpflichtige Kinder mit ähnlicher Problematik!

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