Hallo,
vor kurzem wurde eine Veröffentlichung von mir in einer online-Zeitschrift negativ besprochen. In dieser Besprechung fanden sich mehrere persönliche Beleidigungen. Da ich in direktem Kontakt zum Chefredakteur dieses "Blattes" stand, schrieb ich ihm eine mail, in der ich meine Enttäuschung zum Ausdruck brachte.
Seine Antwort: Er würde meine mail an den Autor des Artikels weiterreichen.
Meine Antwort: Das sei nicht in meinem Sinne, meine mail sei nur an ihn (den Chefredakteur) gerichtet.
Nun, Wochen später, finde ich meine erste mail als "Leserbrief" veröffentlicht und mit einem süffisanten Kommentar des Autors des Verrisses versehen.
Ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses - bzw. gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren???
Freue mich über jeden Tipp!
Gerd Habemann
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Private email in online-Zeitschrift veröffentlicht
14. November 2009
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Frage vom 14. November 2009 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. November 2009 | 00:31
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses
Nein, das endet beim Empfänger.
quote:
gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren?
Ohne Kenntnis des Inhalts nicht zu entscheiden.
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#2
Antwort vom 15. November 2009 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:
fanden sich mehrere persönliche Beleidigungen
Falls es tatsächlich Beleidigungen waren, kann man straf- und zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Wobei die Grenze zwischen Beleidigung, Kritik und freier Meinungsäußerung fließend sind.
quote:
Ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses
Nein. § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) kommt hier nicht zum tragen, da eine E-Mail kein Schriftstück darstellt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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