Hallo!
Ich habe im April 2017 meinem damaligen Freund geliehen. Ein Privatkreditvertrag wurde schriftlich geschlossen.
Er sollte laut Vertrag die erste Rate am 1.6.2017 zahlen. Er konnte damals nicht zahlen und vertröstete mich immer wieder.
2019 wurde ich dann krank. Aufgrund einiger Ereignisse trat eine Komplextraumatisierung, Depression und eine Essstörung bei mir ein. Man kann sich vorstellen, daß ich unter diesen Umständen den Überblich über viele Dinge in meinem Leben verloren habe.
Im Jahr 2019 endete dann auch der Kontakt zu dem Kreditnehmer. Der Kredit ist nun vermutlich verjährt?
Gibt es für mich trotzdem eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen? Oder muss ich das jetzt unter Erfahrung abschreiben?
Privatkredit verjährt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDer Kredit ist nun vermutlich verjährt? :
Zitat:
Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
Ich schreib mal raus, weil ich nicht weiß wie ich den Vertrag anonymisieren kann.
Der Kreditnehmer erhält vom Kreditgeber einen Kredit in der Höhe von 5000€.
Der Kreditbetrag ist am 26.04.2017 bar zu übergeben.
Tilgung
Zahlungen zur Tilgung des Privatkredits sind auf das Konto des Kreditgebers zu leisten.
Darunter stehen die Angaben zu meinem Konto
Laufzeit und Raten
Der kreditbetrag ist innerhalb von 6 Monaten in gleichmäßigen Raten zu 1000€ zurückzuzahlen, beginnend zum 01.06.2017.
Kommt der Kreditnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als 3 Wochen in Verzug, so kann der Kreditgeber das Darlehen fristlos kündigen und den Restbetrag nebst angelaufener Zinsen sofort fällig stellen.
Die Übergabe des Geldes wurde natürlich schriftlich quittiert.
Ich habe den Kreditnehmer leider nur mündlich auf die ausstehenden Raten angesprochen und den Kreditvertrag nicht gekündigt obwohl die Raten ausblieben
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Zitatund den Kreditvertrag nicht gekündigt obwohl die Raten ausblieben :
Das wäre gut, denn der Vertrag würde dann noch bestehen, damit könnte er dann nicht verjähren.
ZitatDas wäre gut, denn der Vertrag würde dann noch bestehen, damit könnte er dann nicht verjähren. :
Wie meinen sie das?
ZitatWie meinen sie das? :
Ganz einfach: Verträge die nicht gekündigt werden, laufen weiter.
Insofern könnte man da durchaus Möglichkeiten haben, das Geld einzutreiben.
Wie müsste ich da vorgehen?`
Ich habe gelesen, daß private Darlehen nach 3 Jahren verjähren. Trifft das in diesem Fall nicht zu?
ZitatWie müsste ich da vorgehen?` :
Ich habe gelesen, daß private Darlehen nach 3 Jahren verjähren. Trifft das in diesem Fall nicht zu?
Wenn das der ganze Text ist, war das Darlehen nie Endfällig.
Ich persönlich würde jetzt das Rechtcht der Kündigung ausüben und das Darlehen fällig stellen wegen ausgeblieben Raten.
Über Zins müsste man nochmal nachdenken.
Hallo,
Wo hast du das gelesen, und in welchem Zusammenhang?Zitat:Ich habe gelesen, daß private Darlehen nach 3 Jahren verjähren
Wenn ich einem Kumpel ein paar Euro auslege damit er seine Fahrkarte bezahlen kann etc. dann verjährt das nach 3 Jahren.
Ein richtiger Vertrag über ein Darlehen verjährt hingegen nicht so schnell (nur die Zinsen).
Stefan
Der würde erst verjähren, wenn er beendet wäre und danach 3 (plus der Rest vom aktuellen Jahr) weitere Jahre nichts weiter passiert.
Ich sehe hier aber nicht so optimistisch wie @kalledelhaie.
Im Vertrag sind nämlich ganz konkret 6 Raten an 6 fest definierten Fälligkeitsterminen zu je 1000 EUR vereinbart.
Das ist meiner Meinung nach alles andere als ein Darlehen mit unbestimmter Laufzeit sondern eher eins mit fest definierter Laufzeit.
ZitatIm Vertrag sind nämlich ganz konkret 6 Raten an 6 fest definierten Fälligkeitsterminen zu je 1000 EUR vereinbart. :
Die ja explizit abweichend nach hinten verschoben wurden.
Und selbst wenn, was kann es schaden?
Im besten Fall zählt derjenige.
In zweitbesten Fall bekommt man eine Antwort, die die Verjährung hindert, weil man hier keine Einrede erhebt sondern sowas äußert wie "ich wollte, konnte nicht, werde".
Im schlimmsten Fall wird die offene Forderung bestritten und im übrigen die Einrede der Verjährung erhoben.
Dann weiß man aber auch mehr, nämlich welchen Weg der andere wählt.
In jeden Fall hat man mehr Optionen, als prophylaktisch "Abschreiben, vergessen, nicht ärgern".
ZitatDie ja explizit abweichend nach hinten verschoben wurden. :
So hatte ich das auch gesehen.
Schließe mich Kalanndok an.
Es sind 6 Raten mit festen Zahlungsterminen vereinbart.
Letzte Rate wäre am 1.12.2017 fällig gewesen.
Demnach wäre alles verjährt.
Dafür dass der Kreditvertrag nachträglich von einem Vertrag mit fester Laufzeit in einen Vertrag mit unbestimmte Laufzeit umgewandelt wurde, wäre April_Heart voll beweisbelastet.
By the way: Der Vertrag klingt ziemlich nach Wucher. 6000€ Rückzahlung bei 5000€ Kreditbetrag und einer derart kurzen Laufzeit ...
ICH würde als Gläubiger nicht davon ausgehen, dass der Schuldner die Feinheiten zur Verjährung kennt.
ICH würde wie in #10 vorgehen.
und vor allem: ich würde jetzt einen Anwalt nehmen !
Vielen Dank erstmal.
Das mit dem Wucher war mir garnicht aufgefallen. Den Vertrag hat der Kreditnehmer damals aufgesetzt. Er brauchte das Geld und ich hab es ihm halt geliehen und diesen Vertrag dann unterschrieben. Zinsen wollte ich keine.
Also sollte ich mir jetzt am besten einen Anwalt nehmen? Oder erstmal selbst anschreiben?
Vielen Dank erstmal.
Das mit dem Wucher war mir garnicht aufgefallen. Den Vertrag hat der Kreditnehmer damals aufgesetzt. Er brauchte das Geld und ich hab es ihm halt geliehen und diesen Vertrag dann unterschrieben. Zinsen wollte ich keine.
Also sollte ich mir jetzt am besten einen Anwalt nehmen? Oder erstmal selbst anschreiben?
Wozu? Damit dieser dir einen Brief an den verflossenen Freund/Schuldner schreibt?ZitatAlso sollte ich mir jetzt am besten einen Anwalt nehmen? :
Das ist durchaus naheliegend und möglich und einfach und preiswert.ZitatOder erstmal selbst anschreiben? :
Wenn sich damit nichts bewegt, ist immer noch Zeit für einen Anwalt, den du dann selbst bezahlen müsstest. Ungewiss ist auch dann, ob der Schuldner auch nur 1Cent zurückzahlt.
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