Problem mit der Autovermietung - Selbstbehalt 1050 EUR

24. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
jessicaribeiro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit der Autovermietung - Selbstbehalt 1050 EUR

Hallo zusammen,

Ich habe im April/2022 ein Auto für 4 Tage gemietet. Ich habe keine Versicherung abgeschlossen und bin ein kratzer von ca. 14cm am Fahrzeug eingegangen.
Letzte Woche erhielt ich einen Brief, in dem ich 1600 EUR für diesen Schaden bezahlen musste.
Probleme:

- Die Selbstbeteiligung beträgt 1050 EUR, wäre es nicht richtig, wenn ich genau diese bezahle?

Der Vermieter hat mir vorher keine Rechnung geschickt, ich habe lediglich eine Vorladung von einer Anwaltskanzlei bekommen, dass ich den Betrag zahlen oder einen Equity-Bericht vorlegen muss.
In diesem Brief steht immer noch, dass ich ihn vorher nicht vorgelegt habe, aber ich habe vor diesem Brief nichts erhalten.

Der Betrag von 1600 EUR wäre für Anwaltskosten etc...

Ist das richtig? Muss ich diese Beträge wirklich bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit, sich gegen diese Gebühren zu schützen?
Ich verstehe, dass ich einen Schaden verursacht habe (aber ich weiß, dass die Reparatur sicherlich nicht die Höhe der Selbstbeteiligung erreicht hat), aber sie berechnen mir 600 EUR zusätzlich für einen Anwalt, und ich habe der Zahlung nicht widersprochen, ich habe sie einfach nicht erhalten irgendein Brief vorher.

Danke an alle die mir helfen können!

-- Editiert von User am 24. Februar 2023 10:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist das wirklich so oder Fake ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Als erstes sollte man mal den Wortlaut dessen schreiben, was in dem Anwaltsbrief steht.



Zitat (von jessicaribeiro):
Die Selbstbeteiligung beträgt 1050 EUR

Es gibt keine Selbstbeteiligung ...
Zitat (von jessicaribeiro):
Ich habe keine Versicherung abgeschlossen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jessicaribeiro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Não tem franquia...


Es ist CDW-sicher, ich habe nicht bezahlt. Es ist wie ein "Vorteil" für den Mieter. Und sie sagten, ich würde nicht mehr als 1050 € zahlen, wenn es einen Schaden geben sollte


Zitat (von amz621718-85):
Ist das wirklich so oder Fake ?

Leider ist es wahr. Kommt es Ihnen seltsam vor?

Und noch was, die kaution wurde damals zu 100% erstattet. Und jetzt, fast ein Jahr später, bekam ich diesen Brief.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jessicaribeiro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von jessicaribeiro):
Es ist CDW-sicher, ich habe nicht bezahlt. Es ist wie ein "Vorteil" für den Mieter. Und sie sagten, ich würde nicht mehr als 1050 € zahlen, wenn es einen Schaden geben sollte


Erklärung verbessern...

Das Auto ist automatisch versichert, mit einer hohen Selbstbeteiligung. Man kann sich gegen Aufpreis noch zusätzlich gegen den Selbstbehalt versichern, das habe ich nicht getan.

Sodass ich den Selbstbehalt schulde und zusätzlich noch den Anwalt des Gegners bezahlen soll, obwohl ich vorher keine Rechnung erhalten habe.

Und ich frage mich, ob das normal ist!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1018 Beiträge, 161x hilfreich)

Dann würde ich die Rechnung anfordern und den Rechnungsbetrag (sofern er plausibel erscheint) bezahlen, mehr nicht.

Den Restbetrag würde ich zurückweisen mit der Begründung dass man vorher nie eine Rechnung erhalten hat und somit nicht in Verzug war und keine Folgekosten für Verzug berechtigt sind

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jessicaribeiro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Torcedor do Schalke):
Então eu solicitaria a fatura e pagaria o valor da fatura (se parecer plausível), nada mais.

Eu rejeitaria o valor restante com base no fato de que nunca recebi uma fatura anteriormente e, portanto, não estava em atraso e nenhum custo consequente por atraso é justificado


Vielen dank!!
Ich glaube, es ist der beste Weg, ich werde es versuchen :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von jessicaribeiro):
Ich verstehe, dass ich einen Schaden verursacht habe (aber ich weiß, dass die Reparatur sicherlich nicht die Höhe der Selbstbeteiligung erreicht hat), aber sie berechnen mir 600 EUR zusätzlich für einen Anwalt, und ich habe der Zahlung nicht widersprochen, ich habe sie einfach nicht erhalten irgendein Brief vorher.


Du hast vor einem Jahr einen Wagen gemietet, einen Schaden verursacht und dich in dieser ganzen Zeit nie gefragt, warum man wegen des Schadens nicht an dich herantritt?

Unter dem Hintergrund mutet es schon ziemlich seltsam an, dass du vorherigen Schriftverkehr nicht bekommen haben willst...

Kann es sein, dass du dich auf Briefe einfach nicht gerührt und gehofft hast, dass sich das Problem in Wohlgefallen auflöst?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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