Probleme bei zugfahrt mit zugbegleiter, erhöhtes beförderungsentgelt, ticket ist einbehalten,Polizei

26. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme bei zugfahrt mit zugbegleiter, erhöhtes beförderungsentgelt, ticket ist einbehalten,Polizei

ich hatte folgendes Erlebnis bei der Fahrt mit der bahn(privates Unternehmen) :

es gibt in NRW bestimmte zusatztickets, die man kaufen kann, wenn man ein Abo hat und in einen anderen Verkehrsverbund fährt mit regionalverkehr.die fahrt dauerte knapp 3 Stunden, davon 1 1/2 Stunden Busfahrt. Den Rest regionalbahn.

ich kaufte die beiden Tickets einen Tag vorher am Automaten. Ich kenne mich mit diesen Tickets nicht besonders aus und wählte was der automat mir für meine Eingaben vorschlug.
bei der Hinfahrt wurde ich kontrolliert, es wurde aber nichts angemerkt.
bei der Rückfahrt wurde ich kontrolliert.
es wurde gesagt das das Ticket anscheinend falsch bzw. ungültig war.
warum und wieso wurde mir nicht erklärt.
es wurde mir in absolut unfreundlichem Ton gesagt ich solle den Zug umgehend verlassen.
in selbem Satz wurde angekündigt die Polizei zu rufen.das ticket wurde vom zugbegleiter einfach einbehalten.
Ich wurde extrem unfreundlich behandelt und mir wurde keine Erklärung gegeben.
dann wurde ich von einem
und anderem fremden Fahrgast angepoebelt, ich solle aussteigen. auch hier wurde ich vom zugbegleiter nicht geschützt und es wurde nicht deeskalierend eingegriffen.
ich blieb also sitzen, bis zur endstation wo ich sowieso aussteigen wollte.
die Polizei und der zugbegleiter warteten dort auf mich und die Polizei wollte meine Personalien.
der Sachverhalt konnte dort nicht geklärt werden.ich bekam eine Zahlungsaufforderung zu 60 euro, und wurde aufgefordert doch für die weiterfahrt ein neues Ticket zu kaufen.


jetzt folgende Fragen

-ich muss diese Tickets zur Abrechnung einreichen, der zugbegleiter behielt das Ticket aber. Ein Anruf bei dem Verkehrsunternehmen ergab das ich doch schriftlich mitteilen solle, daß ich das Ticket zurück benötige zur einreichung.
kann ich das Ticket zurückverlangen? Immerhin habe ich dafür geld bezahlt und es ist mein Eigentum.

-ich bin nicht bereit 60 euro zu bezahlen, da ich kein schwarzfahrer war, und ein angeblich falsches Ticket hatte welche einen Cent Betrag an unterschied hat.
sollte ich dort Wiederspruch einlegen?

-warum griff die zugbegleiterin nicht ein wenn man von fremden Fahrgästen angepoebelt wird? Ist das ein Fehlverhalten des zugbegleiters?


-- Editiert von go498533-45 am 26.11.2021 15:49

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Das ganze steht und fällt mit der Frage, ob das Ticket gültig war oder nicht.

Wenn das Ticket ungültig war, wurde es zu recht einbehalten und Sie werden es nicht zurück bekommen. Ein ungültiges Ticket werden Sie wahrscheinlich auch nicht irgendwo zur Abrechnung einreichen können.

Wenn das Ticket gültig war, sollten Sie natürlich widersprechen. Dann können Sie auch die Rückgabe des Tickets verlangen.

Sicher ist es nicht nett von der Zugbegleiterin. Aber eine Verpflichtung für Höflichkeit im Zug zu sorgen, besteht nicht. Das ist kein Punkt wo Sie ansetzen können.

Priorität hat herauszubekommen, ob das Ticket nun gültig war oder nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich kenne mich mit diesen Tickets nicht besonders aus

Derartige Kenntnisse hat man sich aber zu verschaffen bevor man die Fahrt antritt.



Zitat (von go498533-45):
kann ich das Ticket zurückverlangen?

Da diese Frage schon vom Verkehrsunternehmen beantwortet wurde ...



Zitat (von go498533-45):
ich bin nicht bereit 60 euro zu bezahlen

Notfalls wird man dann per Gericht und Vollstrecker zu gezwungen - kostet dann ein paar Hundert EUR mehr.



Zitat (von go498533-45):
da ich kein schwarzfahrer war

Das sollte man erst mal prüfen.



Zitat (von go498533-45):
und ein angeblich falsches Ticket hatte welche einen Cent Betrag an unterschied hat.

Wenn man ein falsches Ticket hatte, hat man keinen gültigen Fahrschein und ist schwarz gefahren.



Zitat (von go498533-45):
warum griff die zugbegleiterin nicht ein wenn man von fremden Fahrgästen angepoebelt wird?

Weil das nicht deren Aufgabe ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(780 Beiträge, 155x hilfreich)

ich verstehe auch nicht ganz, warum sie den Kontrolleur nicht deutlich gefragt haben, warum das Ticket "falsch" ist? Und das sie unfreundlich waren glaube ich auch nicht! Ich bin auch schon etliche male kontrolliert worden. Als Jugendlicher auch beim Schwarz Fahren erwischt worden. Aber unfreundlich waren die nie!
Und das der Sachverhalt der Polizei nicht erklärt wurde stimmt noch weniger! Denn um das zu klären ist sie ja gekommen!

Wenn man sie im Zug auffordert diesen zu verlassen und sie sich vehement weigern und das eine Hin-und Her-Streiterei gibt, dann ist es auch verständlich, dass ein weiterer Gast sie bittet, dass sie jetzt aussteigen sollen. Das sie das als "Anpöbeln" bezeichnen, ist ihre Meinung. Zumindest hat aber auch der Gast verstanden, was sie falsch gemacht haben.

Und sie wissen gar nichts, nicht einmal, was an dem Ticket falsch war, behaupten aber, dass keiner ihnen einen Grund genannt hatte, alle unfreundlich waren und sie vom Gast noch angepöbelt wurden...



-- Editiert von Daskalos am 26.11.2021 22:09

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Denn um das zu klären ist sie ja gekommen!

Nö, garantiert nicht.



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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Zitat:
Und das der Sachverhalt der Polizei nicht erklärt wurde stimmt noch weniger! Denn um das zu klären ist sie ja gekommen!

Die Polizei hat aber erfahrungsgemäß noch weniger Ahnung von Fahrkarten das ein durchschnittlicher Kunde. Es wäre ein mittleres Weltwunder, wenn die Polizei vor Ort geklärt hätte, ob das Ticket gültig war oder nicht.

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#6
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei kam nur wegen Personalien.

der Schaffner brabbelte etwas von falscher Verbund.ich habe auch den Polizist gefragt,was ist jetzt der genaue Grund? Er sagte mir dann das können wir hier jetzt nicht klären, ich solle mir für die weiterfahrt ein neues Ticket kaufen.
Ich gehe mal davon aus das es für den Verbund das falsche Ticket war.
ich hätte ja den Kontrolleur gefragt, aber er ließ mir auch gar keine Möglichkeit für eine Erklärung und wollte mich direkt aus dem Zug schmeißen und Polizei rufen.

-- Editiert von go498533-45 am 26.11.2021 23:35

-- Editiert von go498533-45 am 26.11.2021 23:36

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es wäre ein mittleres Weltwunder, wenn die Polizei vor Ort geklärt hätte, ob das Ticket gültig war oder nicht.

Vor allen fehlt ihr zur Klärung die rechtliche Kompetenz - die liegt weiterhin bei den Gerichten.
Judge Dredd dreht seine Runden weiterhin nur auf der Leinwand ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Dann fangen wir mal an:
1) Von wo nach wo wollten Sie fahren?
2) Was für ein Abo haben Sie? (Geltungsbereich)
3) Was für ein Zusatzticket haben Sie gekauft?

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#9
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

1.Von Dorsten nach stadtbereich Münster
2.ein 9 Uhr Abo meiner Stadt
3.ein fahr weiter ticket Westfalen welches man mit einem Abo nutzen kann
dieses kaufte ich einen Tag vorher um Zeit zu sparen
anscheinend sind diese schon vor entwertet, ich denke da liegt das Problem

-- Editiert von go498533-45 am 27.11.2021 11:34

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Könnte es sein, dass "meine Stadt" nicht in Westfalen, sondern im Bereich des VRR liegt?

Das FahrWeiterTicket Westfalen setzt voraus, dass man ein Abo aus einer westfälischen Stadt (= Geltungsbereich des Westfalentarifs) hat.
"meine Stadt" muss in dem Bereich liegen, der auf dieser Karte (https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/tarifraum) hellblau ist (nicht grün und auch nicht schraffiert), damit Sie das FahrWeiterTicket Westfalen nutzen können.

Wenn Sie ein Abo einer Stadt haben, die außerhalb Westfalentarifs liegt, dann hätten Sie ein "EinfachWeiterTicket NRW" gebraucht.

Das "FahrWeiterTicket Westfalen" erweitert ein Abo des Westfalentarifs auf ganz Westfalen.
Das "EinfachWeiterTicket NRW" erweitert ein Abo eines beliebigen NRW-Verbundes auf ganz NRW.

Wenn Sie die Stadt verraten, von der Sie das Abo haben, ist man schlauer.

Dass das Ticket möglicherweise vom falschen Tag war, ist evtl. "nur" ein zusätzliches Problem.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Könnte es sein, dass "meine Stadt" nicht in Westfalen, sondern im Bereich des VRR liegt?

Das FahrWeiterTicket Westfalen setzt voraus, dass man ein Abo aus einer westfälischen Stadt (= Geltungsbereich des Westfalentarifs) hat.
"meine Stadt" muss in dem Bereich liegen, der auf dieser Karte (https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/tarifraum) hellblau ist (nicht grün und auch nicht schraffiert), damit Sie das FahrWeiterTicket Westfalen nutzen können.

Wenn Sie ein Abo einer Stadt haben, die außerhalb Westfalentarifs liegt, dann hätten Sie ein "EinfachWeiterTicket NRW" gebraucht.

Das "FahrWeiterTicket Westfalen" erweitert ein Abo des Westfalentarifs auf ganz Westfalen.
Das "EinfachWeiterTicket NRW" erweitert ein Abo eines beliebigen NRW-Verbundes auf ganz NRW.

Wenn Sie die Stadt verraten, von der Sie das Abo haben, ist man schlauer.

Dass das Ticket möglicherweise vom falschen Tag war, ist evtl. "nur" ein zusätzliches Problem.



also das handelt sich um ein Abo für die Stadt bzw. Tarifgebiet Münster.
das ist innerhalb des Westfalen Tarifs und das Logo ist auch auf der Karte drauf.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Dann hätten Sie das "FahrWeiterTicket Westfalen" zwar grundsätzlich kaufen dürfen.
Aber das "FahrWeiterTicket Westfalen" erweitert das vorhandene Abo für Münster nur auf Westfalen (und nicht auf ganz NRW).
Und wenn Sie in Dorsten losgefahren sind, ist das außerhalb von Westfalen.
Zwischen Dorsten und der der Grenze zu Westfalen hatten Sie kein gültiges Ticket.
Damit stellt sich die Frage, wo genau Sie kontrolliert wurden.

Wenn es auf der Hinfahrt keine Beanstandung gab, lag das möglicherweise daran, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle noch in Westfalen waren (oder der Kontrolleur hatte keine Ahnung).

Das besonders ärgerliche: Das "EinfachWeiterTicket NRW" wäre nur 80ct teurer gewesen, als das Ticket, das Sie fälschlicherweise gekauft haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4183 Beiträge, 675x hilfreich)

a) Du müsstest laut Beförderungsbedingungen mobil.nrw eine Bestätigung über das "Einziehen des Tickets" erhalten haben. Hast Du die?
b) Wenn das Ticket grundsätzlich "echt" war, Du aber tatsächlich (wie von drkabo beschrieben) im falschen Geltungsgebiet unterwegs warst, wirst Du um die Zahlung der 60 Euro nicht herumkommen.

Solltest Du der Meinung sein, alles richtig gemacht zu haben, wende Dich an die Schlichtungsstelle: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/

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#14
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Dann hätten Sie das "FahrWeiterTicket Westfalen" zwar grundsätzlich kaufen dürfen.
Aber das "FahrWeiterTicket Westfalen" erweitert das vorhandene Abo für Münster nur auf Westfalen (und nicht auf ganz NRW).
Und wenn Sie in Dorsten losgefahren sind, ist das außerhalb von Westfalen.
Zwischen Dorsten und der der Grenze zu Westfalen hatten Sie kein gültiges Ticket.
Damit stellt sich die Frage, wo genau Sie kontrolliert wurden.

auf der nacherhebung steht "zwischen rhade und marbeck heiden".
Das ist beides im vrr Gebiet. (glaube ich)

Wenn es auf der Hinfahrt keine Beanstandung gab, lag das möglicherweise daran, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle noch in Westfalen waren (oder der Kontrolleur hatte keine Ahnung).

das denke ich auch.

Das besonders ärgerliche: Das "EinfachWeiterTicket NRW" wäre nur 80ct teurer gewesen, als das Ticket, das Sie fälschlicherweise gekauft haben.


ja das Weiss ich, ich kaufte ja in Borken zur weiterfahrt nach Münster ein drittes Ticket, das einfach weiter ticket Nrw.aber da hätte wohl wiederum das fahr weiter ticket gereicht.
das kommt ja noch dazu, das ich eigentlich Geld für 3 Tickets ausgegeben habe.

selbst wenn ich jetzt zur Zahlung verpflichtet wäre, gibt es für solche Fälle keine Kulanzregelungen?
-- Editiert von go498533-45 am 27.11.2021 15:34

-- Editiert von go498533-45 am 27.11.2021 15:41

-- Editiert von go498533-45 am 27.11.2021 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
) Du müsstest laut Beförderungsbedingungen mobil.nrw eine Bestätigung über das "Einziehen des Tickets" erhalten haben. Hast Du die?

Nein habe ich nicht.


b) Wenn das Ticket grundsätzlich "echt" war, Du aber tatsächlich (wie von drkabo beschrieben) im falschen Geltungsgebiet unterwegs warst, wirst Du um die Zahlung der 60 Euro nicht herumkommen.

Solltest Du der Meinung sein, alles richtig gemacht zu haben, wende Dich an die Schlichtungsstelle: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14575 Beiträge, 8705x hilfreich)

Zitat:
auf der nacherhebung steht "zwischen rhade und marbeck heiden".
Das ist beides im vrr Gebiet. (glaube ich)

Ärgerlich: Wenn man von Dorsten aus schaut, beginnt das Gebiet des Westfalentarifs mit dem Bahnhof Marbeck-Heiden. Aber da Sie vor Marbeck-Heiden kontrolliert wurden ...

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