Hallo,
habe derzeit ein kleines Problem mit meiner Bank. Musste mich vor kurzem mit Pass bei meiner Bank (bei der ich seit Jahrzehnten bin) ausweisen und seither bin ich dort mit meinem falschen (zweiten) Vornamen vermerkt.
Das kommt daher, dass in meinem Pass mein Zweitname vor dem Erstnamen (Rufname) steht, was auch so korrekt ist.
Als Beispiel:
Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen. Meine Eltern hatten sich damals für diese Namensfolge entschieden, weil sich Anna Maria schöner anhört als Maria Anna. Das ist möglich und ich hatte in meinem ganzen Leben nie Probleme damit.
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.
Habe ich kein Recht darauf, dass mein wirklicher Erstname auch in den Dokumenten/Onlinebanking auftaucht?
Weiss nicht ob die Rubrik richtig ist, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke schonmal.
Probleme mit Erst,- und Zweitnamen bei der Bank
Zitat :Habe ich kein Recht darauf, dass mein wirklicher Erstname auch in den Dokumenten/Onlinebanking auftaucht?
Nö.
Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.
Hast du da vielleicht einen Link für mich?
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Zitat :Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.
Was die Bank aber auch nicht getan hat. Denn dann müssten beide Vornamen überall stehen, aber es steht nur der zuerst genannte drin.
Du setzt Erstname mit Rufname gleich.
Ob du 2 oder 5 Vornamen hast - Erstname ist immer der zuerst genannte. Ob du dann Name 2, 3, 4 oder 5 als Rufname wählst, ist egal. Erstname bleibt der Erstgenannte.
Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.
Du kannst aber offiziell die Reihenfolge deiner Namen ändern lassen beim Standesamt (mit allen dazugehörigem Aufwand und Kosten, wie Änderung von Ausweis/Pass/Fahrzeugpapiere etc ...)
Ob sich das lohnt musst du selber wissen. Aber dann steht überall Maria Anna.
Zitat :Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen. Meine Eltern hatten sich damals für diese Namensfolge entschieden, weil sich Anna Maria schöner anhört als Maria Anna. Das ist möglich und ich hatte in meinem ganzen Leben nie Probleme damit.
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.
Das ist ein in der Tat gravierendes Problem.
Und bei jedem Bankbesuch kommt dir wieder der halbe Identitätsdiebstahl in den Sinn?Zitat :Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.
Ich befürchte, das ist kein banktechnisches Problem.
-- Editiert von User am 24. Februar 2024 10:33
Zitat :Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.
Richtig. Siehe §11(1) Geldwäschegesetz in Verbindung mit §12(1) Geldwäschegesetz.
Zitat :Ob du 2 oder 5 Vornamen hast - Erstname ist immer der zuerst genannte. Ob du dann Name 2, 3, 4 oder 5 als Rufname wählst, ist egal. Erstname bleibt der Erstgenannte.
Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.
Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.
Zitat :Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.
Dito. ist bei meinem Vater auch so
Zitat :Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.
Dito. ist bei meinem Vater auch so
Zitat :Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen;
So ist es üblich und ich habe nichts anderes behauptet. Vor allem auf behördlichen Dokumenten wird der volle Name verwendet.
Bei nicht offiziellen Dingen (wie z.b Sportverein usw) reicht durchaus der Rufname.
Das hier
Zitat :der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.
Habe ich mit dieser Aussage
Zitat :Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.
Nicht gemeint. War missverständlich ausgedrückt. Sollte heißen, bei Behörden ist auch der Erstgenannte Name der Erstname (das "in erster Linie" war doof formuliert)
@Schalkefan Danke für die Klarstellung.
-- Editiert von User am 24. Februar 2024 18:31
Hallo,
erscheint der Name denn auch bei Überweisungen?
Da kann ich zumindest das Problem nachvollziehen. Und würde da einfach mal mit Datenschutz argumentieren (die Bank darf den im Alltag nicht verwendeten Vornamen nicht verbreiten).
Im direkten Kontakt mit dir musst du da aber drüber stehen, wie dich jemand nennt (bei mehreren Optionen) wirst du imho nicht vorschreiben können. Ich hab' eine Bank von der ich als "Frau" angeschrieben werde - na und?
Zu erfassen ja, aber auch zu verwenden? Da ist mir kein Gesetz bekannt.Zitat:Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.
Nicht umsonst gibt es ja ausdrücklich die freie Wahl, welcher Name der Rufname ist. Und das soll jetzt von Banken ausgehebelt werden können/müssen?
Wohlgemerkt, es geht hier ja nicht darum, sich einen Namen auszudenken, es ist der - besser einer der - offiziellen Namen, und sogar der offizielle Rufname.
Stefan
Zitat :Richtig. Siehe §11(1) Geldwäschegesetz in Verbindung mit §12(1) Geldwäschegesetz.
Bezüglich Namen steht da nur: Vorname und Nachname. Mehr nicht.
Zitat :Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.
Jahrzehntelang gab es damit ja auch nie Probleme. Aufgrund eines Beratungsgesprächs wurde aber die Vorlage meines Passes verlangt und das daraufhin ohne jede Rücksprache geändert.
Zitat :erscheint der Name denn auch bei Überweisungen?
Nehme ich stark an, da Anna ja jetzt die Kontoinhaberin ist und nicht mehr Maria
Zitat :Ich hab' eine Bank von der ich als "Frau" angeschrieben werde - na und?
Wenn dich das nicht stört ist es ja ok, aber die Bank müsste das sicher ändern, wenn du darauf bestehen würdest. Für Amazon bin ich z.B. auch Herr Maria und es stört mich nicht. Sehe das bei der Bank und bei meinen Vornamen aber anders.
Zudem stört es z.B. auch bei der Begleichung von Rechnungen. Beauftragt man beispielsweise einen Handwerker, stellt der die Rechnung auf meinen Rufnamen und meinen Nachnamen aus. Die Rechnung wird dann von einer Person beglichen, die meine Schwester, Mutter, Tochter etc. sein könnte. Mal abgesehen davon, dass die meisten Menschen meine anderen Vornamen nichts angehen.
Dieses "Unterstreichen" ist historisch bedingt und schon seit ca. 2010 ohne Bedeutung.Zitat :Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen.
Zu recht. Denn die Vornamen sind gesetzlich gleichberechtigt, der erste eingetragene Vorname ist automatisch Rufname und primärer Vorname.Zitat :Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern.
Lösung:
Geh zum Standesamt und lass Deine Vornamen gem § 45a PStG umsortieren.
Zitat :Bezüglich Namen steht da nur: Vorname und Nachname. Mehr nicht.
Nein, da steht auch, dass die Identifizierung anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes
D.h. Namensführung bei der Bank und Namensführung im Ausweis müssen identisch sein. In "Identifizierung" steckt das "identisch" ja schon drin.
Zitat :Geh zum Standesamt und lass Deine Vornamen gem § 45a PStG umsortieren
Das sehe ich auch als sinnvollste Lösung an.
Seit die Unterscheidung zwischen Rufname und Erstname abgeschafft wurde und in Geburtsurkunden der Rufname nicht mehr unterstrichen wird (vermutlich weil man das im Pass eben nicht darstellen kann und es deshalb bei den international vereinheitlichten maschinenlesbaren Ausweisen zu Problemen kommt), kann man ja die Reihenfolge leicht umsortieren lassen, ohne eine volle Namensänderung machen zu müssen.
Hallo,
Das sehe ich immer noch nicht durch das Gesetz gedeckt.Zitat:D.h. Namensführung bei der Bank und Namensführung im Ausweis müssen identisch sein. In "Identifizierung" steckt das "identisch" ja schon drin.
Die Identifizierung im Sinne von Kontenwahrheit, Geldwäsche u.s.w. ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Bezeichnung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (Überweisungen, Kontoauszüge).
Ich überhaupt nicht.Zitat:Das sehe ich auch als sinnvollste Lösung an.
Der Name ist nicht die Summe der Einzelteile, sondern alles zusammen. Und eine Änderung von "Anna Maria" in "Maria Anna" ist schon ein völlig anderer Name.
Genau. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass eine Zahlung nicht zugeordnet werden kann.Zitat:Die Rechnung wird dann von einer Person beglichen, die meine Schwester, Mutter, Tochter etc. sein könnte.
Mindestens müssten daher beim Geldtransfer beide Vornamen erscheinen.
Stefan
Zitat :Mindestens müssten daher beim Geldtransfer beide Vornamen erscheinen.
Dafür sehe ich wieder keine Rechtsgrundlage.
Die Bank nimmt den Vornamen, der als erstes im Ausweis steht plus den Nachnamen.
Das Konstrukt des Rufnamens ist offiziell abgeschafft. Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit (mehr), einen von mehreren Vornamen zu bevorzugen, außer durch die Reihenfolge. Dafür kann man die Reihenfolge ohne großen Aufwand ändern (lassen).
Wenn die Bank bei allen Kunden den ersten Vornamen aus dem Ausweis nimmt plus den Nachnamen, dann wüsste ich nicht, warum die Bank hier davon abweichen müsste.
Und jetzt?
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