Probleme mit Erst,- und Zweitnamen bei der Bank

23. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)
Probleme mit Erst,- und Zweitnamen bei der Bank

Hallo,
habe derzeit ein kleines Problem mit meiner Bank. Musste mich vor kurzem mit Pass bei meiner Bank (bei der ich seit Jahrzehnten bin) ausweisen und seither bin ich dort mit meinem falschen (zweiten) Vornamen vermerkt.
Das kommt daher, dass in meinem Pass mein Zweitname vor dem Erstnamen (Rufname) steht, was auch so korrekt ist.
Als Beispiel:
Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen. Meine Eltern hatten sich damals für diese Namensfolge entschieden, weil sich Anna Maria schöner anhört als Maria Anna. Das ist möglich und ich hatte in meinem ganzen Leben nie Probleme damit.
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.
Habe ich kein Recht darauf, dass mein wirklicher Erstname auch in den Dokumenten/Onlinebanking auftaucht?
Weiss nicht ob die Rubrik richtig ist, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke schonmal.




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129820 Beiträge, 41402x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Habe ich kein Recht darauf, dass mein wirklicher Erstname auch in den Dokumenten/Onlinebanking auftaucht?

Nö.

Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Hast du da vielleicht einen Link für mich?

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.

Was die Bank aber auch nicht getan hat. Denn dann müssten beide Vornamen überall stehen, aber es steht nur der zuerst genannte drin.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1675 Beiträge, 289x hilfreich)

Du setzt Erstname mit Rufname gleich.
Ob du 2 oder 5 Vornamen hast - Erstname ist immer der zuerst genannte. Ob du dann Name 2, 3, 4 oder 5 als Rufname wählst, ist egal. Erstname bleibt der Erstgenannte.
Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.

Du kannst aber offiziell die Reihenfolge deiner Namen ändern lassen beim Standesamt (mit allen dazugehörigem Aufwand und Kosten, wie Änderung von Ausweis/Pass/Fahrzeugpapiere etc ...)
Ob sich das lohnt musst du selber wissen. Aber dann steht überall Maria Anna.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen. Meine Eltern hatten sich damals für diese Namensfolge entschieden, weil sich Anna Maria schöner anhört als Maria Anna. Das ist möglich und ich hatte in meinem ganzen Leben nie Probleme damit.
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.


Das ist ein in der Tat gravierendes Problem.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40236 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern. Fühlt sich an wie ein halber Identitätsdiebstahl.
Und bei jedem Bankbesuch kommt dir wieder der halbe Identitätsdiebstahl in den Sinn?
Ich befürchte, das ist kein banktechnisches Problem.


-- Editiert von User am 24. Februar 2024 10:33

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.

Richtig. Siehe §11(1) Geldwäschegesetz in Verbindung mit §12(1) Geldwäschegesetz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ob du 2 oder 5 Vornamen hast - Erstname ist immer der zuerst genannte. Ob du dann Name 2, 3, 4 oder 5 als Rufname wählst, ist egal. Erstname bleibt der Erstgenannte.
Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.


Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.


Dito. ist bei meinem Vater auch so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.


Dito. ist bei meinem Vater auch so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1675 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen;

So ist es üblich und ich habe nichts anderes behauptet. Vor allem auf behördlichen Dokumenten wird der volle Name verwendet.
Bei nicht offiziellen Dingen (wie z.b Sportverein usw) reicht durchaus der Rufname.

Das hier
Zitat (von ReBo123):
der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.

Habe ich mit dieser Aussage
Zitat (von Schalkefan):
Für offizielle Dinge/Behörden bist du immer in erster Linie Anna und nicht Marie.

Nicht gemeint. War missverständlich ausgedrückt. Sollte heißen, bei Behörden ist auch der Erstgenannte Name der Erstname (das "in erster Linie" war doof formuliert)

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#12
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 22x hilfreich)

@Schalkefan Danke für die Klarstellung.

-- Editiert von User am 24. Februar 2024 18:31

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

erscheint der Name denn auch bei Überweisungen?
Da kann ich zumindest das Problem nachvollziehen. Und würde da einfach mal mit Datenschutz argumentieren (die Bank darf den im Alltag nicht verwendeten Vornamen nicht verbreiten).

Im direkten Kontakt mit dir musst du da aber drüber stehen, wie dich jemand nennt (bei mehreren Optionen) wirst du imho nicht vorschreiben können. Ich hab' eine Bank von der ich als "Frau" angeschrieben werde - na und?

Zitat:
Die gesetzliche Pflicht lautet, das die Bank so erfassen muss wie es in den Ausweisdokumenten drin steht.
Zu erfassen ja, aber auch zu verwenden? Da ist mir kein Gesetz bekannt.
Nicht umsonst gibt es ja ausdrücklich die freie Wahl, welcher Name der Rufname ist. Und das soll jetzt von Banken ausgehebelt werden können/müssen?

Wohlgemerkt, es geht hier ja nicht darum, sich einen Namen auszudenken, es ist der - besser einer der - offiziellen Namen, und sogar der offizielle Rufname.

Stefan

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#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Richtig. Siehe §11(1) Geldwäschegesetz in Verbindung mit §12(1) Geldwäschegesetz.

Bezüglich Namen steht da nur: Vorname und Nachname. Mehr nicht.

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Ohne das mit Paragrafen unterfüttern zu können: Die Erfahrung aus meinen persönlichen Umfeld spricht dagegen. Entweder der als Rufname geführte zweite Vorname oder - vor allem bei Behörden und Banken - beide Vornamen; der erste Vorname allein ist noch in keinem Zusammenhang irgendwo verwendet worden.

Jahrzehntelang gab es damit ja auch nie Probleme. Aufgrund eines Beratungsgesprächs wurde aber die Vorlage meines Passes verlangt und das daraufhin ohne jede Rücksprache geändert.

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#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
erscheint der Name denn auch bei Überweisungen?

Nehme ich stark an, da Anna ja jetzt die Kontoinhaberin ist und nicht mehr Maria
Zitat (von reckoner):
Ich hab' eine Bank von der ich als "Frau" angeschrieben werde - na und?

Wenn dich das nicht stört ist es ja ok, aber die Bank müsste das sicher ändern, wenn du darauf bestehen würdest. Für Amazon bin ich z.B. auch Herr Maria und es stört mich nicht. Sehe das bei der Bank und bei meinen Vornamen aber anders.
Zudem stört es z.B. auch bei der Begleichung von Rechnungen. Beauftragt man beispielsweise einen Handwerker, stellt der die Rechnung auf meinen Rufnamen und meinen Nachnamen aus. Die Rechnung wird dann von einer Person beglichen, die meine Schwester, Mutter, Tochter etc. sein könnte. Mal abgesehen davon, dass die meisten Menschen meine anderen Vornamen nichts angehen.

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#17
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2248 Beiträge, 444x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Im Pass steht Anna Maria Müller. Mein eigentlicher Ruf,- bzw Erstname ist aber Maria. Und der Name Maria ist in meiner Geburtsurkunde auch als Ruf,- bzw. Erstname unterstrichen.
Dieses "Unterstreichen" ist historisch bedingt und schon seit ca. 2010 ohne Bedeutung.

Zitat (von kathi2008):
Aber jetzt weigert sich meine Bank das wieder zu ändern.
Zu recht. Denn die Vornamen sind gesetzlich gleichberechtigt, der erste eingetragene Vorname ist automatisch Rufname und primärer Vorname.

Lösung:
Geh zum Standesamt und lass Deine Vornamen gem § 45a PStG umsortieren.



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#18
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Bezüglich Namen steht da nur: Vorname und Nachname. Mehr nicht.

Nein, da steht auch, dass die Identifizierung anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes
D.h. Namensführung bei der Bank und Namensführung im Ausweis müssen identisch sein. In "Identifizierung" steckt das "identisch" ja schon drin.

Zitat (von vacantum):
Geh zum Standesamt und lass Deine Vornamen gem § 45a PStG umsortieren

Das sehe ich auch als sinnvollste Lösung an.
Seit die Unterscheidung zwischen Rufname und Erstname abgeschafft wurde und in Geburtsurkunden der Rufname nicht mehr unterstrichen wird (vermutlich weil man das im Pass eben nicht darstellen kann und es deshalb bei den international vereinheitlichten maschinenlesbaren Ausweisen zu Problemen kommt), kann man ja die Reihenfolge leicht umsortieren lassen, ohne eine volle Namensänderung machen zu müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
D.h. Namensführung bei der Bank und Namensführung im Ausweis müssen identisch sein. In "Identifizierung" steckt das "identisch" ja schon drin.
Das sehe ich immer noch nicht durch das Gesetz gedeckt.
Die Identifizierung im Sinne von Kontenwahrheit, Geldwäsche u.s.w. ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Bezeichnung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (Überweisungen, Kontoauszüge).

Zitat:
Das sehe ich auch als sinnvollste Lösung an.
Ich überhaupt nicht.
Der Name ist nicht die Summe der Einzelteile, sondern alles zusammen. Und eine Änderung von "Anna Maria" in "Maria Anna" ist schon ein völlig anderer Name.

Zitat:
Die Rechnung wird dann von einer Person beglichen, die meine Schwester, Mutter, Tochter etc. sein könnte.
Genau. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass eine Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
Mindestens müssten daher beim Geldtransfer beide Vornamen erscheinen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mindestens müssten daher beim Geldtransfer beide Vornamen erscheinen.

Dafür sehe ich wieder keine Rechtsgrundlage.
Die Bank nimmt den Vornamen, der als erstes im Ausweis steht plus den Nachnamen.
Das Konstrukt des Rufnamens ist offiziell abgeschafft. Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit (mehr), einen von mehreren Vornamen zu bevorzugen, außer durch die Reihenfolge. Dafür kann man die Reihenfolge ohne großen Aufwand ändern (lassen).
Wenn die Bank bei allen Kunden den ersten Vornamen aus dem Ausweis nimmt plus den Nachnamen, dann wüsste ich nicht, warum die Bank hier davon abweichen müsste.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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