Hallo zusammen,
habe folgendes Problem mit der Krankenkasse.
Ich habe im November eine neue Arbeit begonnen. Leider würde ich nach zwei Wochen krank.
Da der Arbeitgeber ja erst nach vier Wochen Anstellungsverhälnis den Lohn weiterbezahlt, habe ich versucht mir den Lohn von meiner krankenkasse zu holen.
Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert und die meinten das keine Krankschreibung von mir eingegangen sei und ich ein Duplikat zu senden soll mit einem Schreiben wo von mir erklärt wird das ich die Krankmeldung rechtzeitig abgeschickt habe die aber bei denen nicht angekommen ist.
Dies habe ich alles gemacht und nun sagt meine Krankenkasse das ich kein Geld bekommen würde da die Krankmeldung zu spät eingegangen sei.
Was kann man da jetzt machen???
Ich habe die Krankmeldung sofort abgeschickt!
Besten Dank
Probleme mit der Krankenkasse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



@der der immer lacht
mangelnde mitwirkung kann die gkv dir nicht vorwerfen, es ist keine pflicht, die au per einschreiben zuzusenden
hast du dem ag die au zeitnah gegeben?
das würd ich mir bestätigen lassen, zur gkv senden und mit einstweiliger anordnung des soz.gerichts drohen
sie müssen zahlen, spätestens ab eingang des duplikats.
sunbee
Hallo,
vielen Dank schon mal für deine Antwort!
Ja meinen Ag hat die Krankmeldung gleich am nächsten Tag dagehabt.
Ich war vom 28.11 - 8.12.06 krank. Am 11.12.06 habe ich dann versucht einen Antrag auf Krankenausfallgeld zu stellen wo die Sachbearbeiteren meinte das keine Krankmeldung bei denen eingegangen sei und ich mir ein Duplikat holen soll, was ich natürlich sofort gemacht habe!
Und jetzt sagen die "nö ist nicht da verspätete zusendung des Krankenscheins" das kann doch nicht sein:(
Bekommt man eigentlich 100% von der Kasse bezahlt oder auch nur 80% wie bei dieser 6-Wochen Regelung???
Da ist man nach Jahren mal krank und dann so ein Mist
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@der immer lacht
kg ist 70% des letzten brutto, höchstens aber 90% des netto.
minus der arb.nehmeranteile
leg gegen den bescheid der ablehnung widerspruch ein. sollte die gkv keinen bescheid erstellt haben, fordere den schriftlich an, mit frist. an deiner stelle würd ich bis vors soz.gericht gehen. mitwirkung kannst du nachweisen, welchen grund sollte ein an haben, seiner gkv das nicht mitzuteilen wenn man kg erwartet...
notfalls nimmst du dir nen anwalt
sunbee
Hallo nochmal,
habe das ganze jetzt schriftlich erhalten das die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse abgelehnt wird.
Begründung: verspätete Zusendung des Krankenscheins
Kann mir mal einer bitte einen Tipp geben wie ich jetzt das ganze formuliere soll um meiner Krankenkasse da etwas auf die Füße zu treten!
Bin momentan irgendwie nicht in der Lage einen vernünftigen Text in dieser Sache zu schreiben!!!
Vielen vielen Dank
welche Krankenkasse ist das denn bitte?
Also da hörts ja auf. Das Verhalten ist unter aller Kanone...
Die haben nur keinen
Bock!!
Lege erstmal innerhalb der 4 Wochen Widerspruch ein. Die Begründung kannst du nachreichen.
Wenn du krank bist steht dir Krankengeld zu.
Die §§ suche ich gerne nach den Feiertagen mal raus.
Hallo Jogibear,
das ist die Krankenkasse mit dem grossen I und den großen KK
Mit denen streitet man sich nur rum
@der der immer lacht
unter aller s***
ungefähr so formulieren
hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid v. xxx ein
laut sgb V, §44 steht mir kg zu.
ich habe am xx eine au bescheinigung an die ikk in yy geschickt. nachdem sie mir mitteilten, diese nicht erhalten zu haben, liess ich mir von meinem behandelnden arzt ein duplikat ausstellen, welches ich ihnen am xx übersandt habe.
aus diesem wird ersichtlich, dass ich rechtzeitig beim arzt war. der versicherte ist nicht verpflichtet, au bescheinigunghen per einschreiben zu übersenden. es gibt für mich als versicherten keinen grund, ihnen diese bescheinigung vorzuenthalten, da ich schließlich auf das kg angewiesen bin. dies wird sicher auch bei einer eilanordnung d. soz gerichtes so gewertet werden
ich hoffe allerdings, dass es nicht soweit kommen muß
ich bin meiner mitwirkungspflicht in vollem umfang nachgekommen und erbitte die übersendung des auszahlscheins bis zum xx (hier 7 tage oder, wenn du den schon hast u. der gkv zugesendet hast: ich erwarte die zahlung auf dem angegebenen konto bis zum xxx)
sollte wider erwarten keine übersendung(auszahlung) erfolgen, werde ich eine eilanordnung beim soz.gericht erwirken
mfg
übrigens, eigentlich gehört das ins forum sozialrecht
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 28.12.2006 18:21:52
Hallo sunbee1,
also das ist ja ein Text, wenn der nichts bringt dann weiss ich auch nicht mehr weiter!
Besten Dank
der-immer-lacht
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten