Projektionen im (teil-)öffentlichen Raum an Mauern / Häuserwände & Unterführungen

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
floSchwarz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Projektionen im (teil-)öffentlichen Raum an Mauern / Häuserwände & Unterführungen

Hallo ihr Lieben :)

erst einmal vielen Dank für Eure Zeit meinen Beitrag durchzulesen und evtl. auch zu beantworten.

Ich bin Filmkünstler und plane ab nächstes Jahr mit meiner Kunst in die Öffentlichkeit zu gehen ähnlich wie bei Straßenmusikern - nur, dass es bei mir noch etwas weiter gehen wird:

Im Gepäck: Laptop, Beamer & kleine Soundanlage.

Was ich vorhabe: Ich möchte meine Portraitfilme via Beamer an verschiedene Orte im (teil-) öffentlichen Raum projezieren und sie 1. live zusammenschneiden und sie 2. live mit elektronischer Musik untermalen. Mit der GEMA werde ich keine Probleme haben, da ich alles selber produzieren werde.

Ich denke hierbei an U-Bahn-Stationen und an Häuserwände / Mauern in Fußgängerzonen. Ich habe mich schon informiert und erfahren, dass ich für die jeweiligen Häuserwände eine Einwilligung des Eigentümers benötige. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass ich in den U-Bahn Stationen die Einwilligung der jeweiligen Betreibergesellschaft benötige. Zudem werde ich penibel darauf achten, dass meine Projektionen keine Ablenkung für den Straßenverkehr ist.

1. Frage: Womit muss ich rechnen, wenn ich einmal keine Einwilligung des Eigentümers bekomme und es guerillamäsig trotzdem dorthin projeziere?

2. Frage: Sollte ich die Einwilligung des Hauseigentümers bekommen, brauche ich dann jeweils noch eine Genehmigung vom Ordnungsamt und wenn ja in welchen Fällen?

3. Frage: Sollte ich irgendwann so erfolgreich werden, dass ich Sponsoren bekomme, inwieweit ist es mir erlaubt Werbung für diese in den Projektionen zu machen, wenn ich die Einwilligung des jeweiligen Besitzers habe?

4. Frage: Habe ich irgendwelche rechtlichen Aspekte bei meinem Vorhaben vergessen?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten :)

Ganz liebe Grüße
flo


-- Editiert von floSchwarz am 07.05.2020 17:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich fang mal ganz allgemein an. Du benötigst sowohl die Genehmigung des Eigentümers als auch die der Stadt. Die der Stadt aufgrund der Sondernutzung, denn von irgedwoher musst Du ja etwas produzieren, Belästigung durch Musik kommt noch dazu. Schwer vorstellbar, dass diese Genehmigungen erteilt werden, es sei denn im Rahmen eines Events (Sommerfest).

Und wenn Du diese Genehmigungen hast, dann kann man über weitere Sachen nachdenken.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119985 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von floSchwarz):
1. Frage: Womit muss ich rechnen, wenn ich einmal keine Einwilligung des Eigentümers bekomme und es guerillamäsig trotzdem dorthin projeziere?

1. Mit dem einschreiten von Ordnungsamt / Polizei. Da nichts beschädigt wird, besteht aber wohl nur Gefahr auf ein geringes Bußgeld.

2. Mit einer Unterlassungerklärung / - klage. Das kann dann richtig teuer werden, da dreht es sich dann schnell mal um 500-1200 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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