Prostituierte und Sperrbezirk - Grundrechte

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mario Müller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prostituierte und Sperrbezirk - Grundrechte

Einen schönen guten Morgen.

Ich brauche für eine wichtige Seminararbeit mal jemanden, der sich gut in der Grundrechtsprüfung auskennt.

Folgendes Problem: In welchen Grundrechten ist eine Prostituierte inwiefern eingeschränkt, wenn ein Bezirk, wo sie vorher gearbeitet hat, zum Sperrbezirk erklärt wird?

Wichtig sind vor allem die Artikel 11, 12, 14 und 2 I!

Könnte da vielleicht mal eben jemand ne knackige Grundrechtsprüfung machen, wäre sehr dankbar!

-- Editiert von Mario Müller am 15.12.2004 10:07:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Mal eben so "ne knackige Grundrechtsprüfung" machen? MW ist die Prüfung bei Grundrechtseingriffen selten "kurz und knackig" - es kommt dem Prüfer dabei ja meist gerade auf eine ordentliche Argumentation an. Also: Überlegen Sie sich besser selbst was und machen Sie den (kleinen?) ÖffR-Schein alleine - da lernen Sie auch viel mehr...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Müller,

ich kann mich meinem Kollegen anschliessen. Sie haben das meiste davon, wenn Sie sich selbst in die Materie einarbeiten. "Learning by Doing".

Gegen kleine Hilfestellungen ist nichts einzuwenden, eine komplette Prüfung ist jedoch sicherlich zu viel verlangt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#3
 Von 
Mario Müller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Versteh ich ja auch! Bin ja auch schon dabei, könnte mir vielleicht wenigstens jemand beim 2.1 behilflich sein. Die anderen Artikel hab ich schon abgeschmettert! Aber die 2.1 Prüfung bekomm ich nicht hin, und ich brauch das bis morgen!

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