Prozess bezahlen trotz Arbeitslosigkeit?

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jakobus99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozess bezahlen trotz Arbeitslosigkeit?

Hallo, letztens wurde Ich schuldig gesprochen eine Körperverletzung begangen zu haben. Und ich muss jetzt das verfahren bezahlen obwohl ich arbeitslos bin. mir wurde vorher gesagt, dass der Staat das übernehmen würde weil ich derzeit arbeitslos bin. Kann man da noch irgendwas machen?

Lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Hast du vorher Prozesskostenhilfe beantragt und wurde diese gewährt? Einfach so wird nämlich nicht der Prozess bezahlt.

Das dürfte der Fall sein wenn du hinreichend Aussicht auf Erfolg hattest. Allerdings kann auch dann eine Rückzahlung in Raten verlangt werden, wenn du nicht glaubhaft machen kannst das du dich hinreichend um Arbeit bemühst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hast du vorher Prozesskostenhilfe beantragt und wurde diese gewährt? Es gibt gar keine PKH in Strafsachen.
mir wurde vorher gesagt, dass der Staat das übernehmen würde weil ich derzeit arbeitslos bin. Das war dann wohl Quatsch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Jakobus99):
Kann man da noch irgendwas machen?
Nö. Der Drops ist gelutscht und du wirst zur Kasse gebeten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Der Drops ist gelutscht und du wirst zur Kasse gebeten. So ist es - wobei man Stundung oder Ratenzahlung beantragen kann. Aber "übernehmen" wird das niemand - das sind jetzt Ihre Schulden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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