Prozess und seine Kosten

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tray123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)
Prozess und seine Kosten

Hallo zusammen,

ein bekannter von mir ist auf ausstehende Pacht verklagt worden, obwohl nie ein schriftlicher Pachtvertrag bestand, noch nicht einmal ein münflicher. Nun kommt es zur Verhandlung!

Mal angenommen er bekommt kein Recht und wird somit auf fehlende Pacht verklagt, wer zahlt dann die Prozesskosten die ausstehende Pacht und den gegnerischen Anwalt wenn er Prozesskostenbeihilfe erhält?

Pacht muss er denke ich tragen aber was ist mit dem rest??

MfG

Tray

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Die im Prozess unterlegene Partei hat in der Regel die Prozesskosten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Aber genutzt hat dein Bekannter ein Grundstück, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tray123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

ja er hat es genutzt, aber kostenlos! Aufgrund von guter Bekanntschaft. Dann verlor sich diese gute Bekanntschaft. Dann wurde einmal kurz über die übernahme der jährlichen Kosten die der Kläger mit seinem Grundstück hat gesprochen. Bzw. es sollte darüber ausführlich gesprochen werden, aber es kam nie zu dieser Unterhaltung. Und nun klagt er Geld ein. Auch für einen Zeitraum wo man die Weide nicht mehr genutzt hat und er sie nachweislich anderweitig verpachtet oder verliehen oder sonst was gemacht hat. Weiter hat mein Bekannter das gesamte Grundstück neu umzäunt für einen Haufen Geld. dieser neue Zaun wurde vom Gegener begutachtet und nichts wurde bemängelt. NUN schon! Er könne kein Vieh mehr darauf halten!!
Man merke: er gab die weide damals ab mit der Aussage, ich kann dort nichts mehr halten, die Weide ist zu Abschüssig und der Zaun zu morsch!
Toll toll toll

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