Prozess verloren , Urteil "beschuldigt " Anwalt?

23. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Prozess verloren , Urteil "beschuldigt " Anwalt?

Guten Abend,
Ich bitte euch hiermit um eure Meinung bezüglich eines Urteils von Berufungsgericht .

Folgende Sachlage : Person A verliert ein Prozess wegen Forderung , alle Rechtmittel wurden beansprucht , keine Revision zugelassen .

U.a lautet die Begründung des Urteils wie folgt :

" die Kenntnisse des Prozessbevollmächtigten sind vollumfänglich der jeweiligen Parteien zuzurechnen .Der Mandant muss sich folglich alles zurechnen lassen , was sein Vertreter aus eigene Recherchen und aus andere Verfahren wusste "
Und
" das unter Anlage X vorgelegte Gutachten überzeugt die Kammer und wurde von der Beklagten nicht substantiiert angegriffen " .

Wie würdet ihr das verstehen ?

Wäre sehr nett , eure Meinung zu lesen , Danke !


-- Editiert Aliah2012 am 23.11.2012 19:57

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16 Antworten
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#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Anwalt soll den Schaden bei seiner Berufshaftpflicht-
versicherung melden.

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#2
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Der Anwalt soll den Schaden bei seiner Berufshaftpflichtversicherung melden


Und wenn der Anwalt sich weigert, zuzugeben,dass er den Schaden verursacht hat ? Dies ist nämlich der Fall.

Sein eigene Anwalt auf Schadenersatz verklagen :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
" das unter Anlage X vorgelegte Gutachten überzeugt die Kammer und wurde von der Beklagten nicht substantiiert angegriffen "

Das ist eine Sachdarstellung. Gab es denn Ansatzpunkte, das Gutachten anzugreifen? Hat der Anwalt Fehler gemacht bei seinem Angriff auf das Gutachten, wodurch etwas vom gericht als unsubstantiiert zurückgewiesen wurde, was das Gutachten zu fall gebracht hätte? Wenn nicht, ist das keine Beschuldigung des Anwalts, dass er fehler gemacht hat.

quote:
" die Kenntnisse des Prozessbevollmächtigten sind vollumfänglich der jeweiligen Parteien zuzurechnen .Der Mandant muss sich folglich alles zurechnen lassen , was sein Vertreter aus eigene Recherchen und aus andere Verfahren wusste "

Das bezieht sich auf dich und deinen Anwalt oder bezieht sich das auf die generische Partei? Auch hier lese ich keine Beschuldigung des Anwalts ab.


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, wenn man meint, der Anwalt habe Fehler gemacht, dann kann man ihn doch auf Schadensersatz verklagen. Was dabei rauskommt, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Warum meint der Anwalt dass er nicht falsch beraten hatte ?
Was schadet ihm bei seiner Versicherung zu melden, um seine "Unschuld" zu beweisen ?

Was hatte der Anwalt beraten, dass Sie das Geld zurück zahlen oder das Gegenteil ?
wenn der Anwalt nicht falsch beraten hatte, warum ist der
Prozess verloren ?

Man kann die Anwalthonorar wegen Falschberatung zurück behalten; die Beratungsfehler vor der Klage von einem anderen Anwalt (am besten nicht von demselben Ort, oder einem Anwalt ohne Beziehung zu bisherigem) prüfen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Was schadet ihm bei seiner Versicherung zu melden, um seine "Unschuld" zu beweisen ?


So funktioniert das nicht. Ein Anwalt, der sich sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben, meldet nicht bewußt wahrheitswidrig (!!) einen Schadensfall, um von seiner Versicherung "entlastet" zu werden.

quote:
wenn der Anwalt nicht falsch beraten hatte, warum ist der Prozess verloren


Weil er nicht zu gewinnen war vielleicht?

quote:
Man kann die Anwalthonorar wegen Falschberatung zurück behalten


Nein, man kann ihn nur auf Schadensersatz verklagen. Der Gebührenanspruch bleibt. Abgesehen davon kann man mit bestrittenen Forderungen nicht aufrechnen.

Gut, daß du kein Anwalt bist, du müßtest für jedes zweite Posting deine Versicherung bemühen...

quote:
Der Mandant muss sich folglich alles zurechnen lassen , was sein Vertreter aus eigene Recherchen und aus andere Verfahren wusste


Ohne den Zusammenhang zu kennen, kann man daraus gar nichts ablesen. Was für "Kenntnisse" soll der RA denn aus welchen "anderen Verfahren" gehabt haben?

quote:
das unter Anlage X vorgelegte Gutachten überzeugt die Kammer und wurde von der Beklagten nicht substantiiert angegriffen


Das ist auch nur dann ein Problem, wenn es an dem Gutachten etwas anzugreifen gab.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Danke erstmal für eure Zahlreiche Antworten.

Zur Aufklärung : ich wurde beschuldigt , von der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens gewusst zu haben und vorsätzlich von dem o.g. Unternehmen eine Forderung aus einem gerichtlichen Vergleich zwangsvollstreckt zu haben , Prozess ist verloren , ich muss Zahlen .

Der Vergleich selber ( auf Rat meines Anwalts ) beweisst laut Gericht die Tatsache , dass ich und mein Bevollmächtigter vorsätzlich gehandelt haben indem wir ein " zahlungsunfähiges Unternehmen " gezwungen haben , den Vergleich Betrag zu überweisen und dadurch andere Gläubiger benachteiligt wurden ( das o. G. Unternehmen hat 2007 Insolvenz gemeldet , ein Gutachten hat das Unternehmen rückgängig seit Jahr 2000 zahlungsunfähig erklärt , der Vergleich wurde 2006 abgeschlossen ) .

Natürlich hätten wir ( meiner Meinung nach ) das Gutachten "angreifen " sollen , da es rückwirkend erstellt wurde , wir haben es nicht getan , Ende der Geschichte .

Das Berufungsgericht hat schliesslich eingesehen , dass ich , als " einfacher Lohnbezieher " möglicherweise nichts davon gewusst habe , aber mein Anwalt !

Ich habe natürlich nicht vor , mein eigenen Anwalt zu verklagen , ich habe eine Vollmacht unterschrieben , er hat mich gerichtlich vertreten und getan , was er für richtig gehalten hat , es ist alles schief gelaufen , Pech für mich !





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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
( das o. G. Unternehmen hat 2007 Insolvenz gemeldet , ein Gutachten hat das Unternehmen rückgängig seit Jahr 2000 zahlungsunfähig erklärt , der Vergleich wurde 2006 abgeschlossen )

Das ist für dich nur schwer angreifbar. Aber ggf. impliziert das einige Straftatbestände für die handelnden Personen/ Geschäftsführer, denn 6-7 Jahre faktisch Zahlungsunfähig zu sein, das dürfte Insolvenzverschleppung sein. Näheres könnte man im Insolvenzrechtsforum mal nachfragen.

quote:
Das Berufungsgericht hat schliesslich eingesehen , dass ich , als " einfacher Lohnbezieher " möglicherweise nichts davon gewusst habe , aber mein Anwalt !

Wenn ihr Anwalt durch einige Recherchen von der akuten Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen und auch in 2006 schon involviert war, hat das Gericht insofern Recht. Dann hat er evtl. seine Hausaufgaben nicht gemacht, dann hätte er in 2006 Fremdinsolvenz beantragen sollen, sie informieren sollen, Insolvenzgeld bei der AA zu beantragen usw.

Ist das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen? Dann haben sie wirklich Pech gehabt.

Ob das nun ein schuldhaftes Verhalten war oder nicht, das würde ich mit so wenig Infos nicht beurteilen wollen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@mepeisen
Das Berufungsgericht hat zuerst einen Vergleich vorgeschlagen, der von meinem Anwalt - ohne mich zu fragen ! abgelehnt wurde .

Ein Paar Tage nachher hat mein Anwalt mein Fall seinem Kollegen übertragen ( auch ohne mich zu fragen! ) , der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist - kein Wunder , wenn alles schief gelaufen ist :devil:

Wenn er sich ( wie mein Gegner , der zig ähnliche BGH Urteile zitiert hat ) informiert hätte , wäre vielleicht nicht so ausgegangen .

Die Gegenseite hat ständig zu ihre Gunsten argumentiert , mein Anwalt meinte , es ist taktisch besser , sich still zu verhalten und hat diese Argumente kein einziges Mal angegriffen, er hat eindeutig seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Nachdem ich ihm ein Paar Hinweise aus meiner Recherche im Internet gab , war seine schriftliche Reaktion ziemlich heftig , ich würde nicht verstehen , worum es geht ,( den Schreiben habe ich noch ) .

Die Insolvenzverschleppung von Securenta AG scheint die Richtern von Berufungskammer nicht zu interessieren ( wurde auf meinem Vorschlag von meinem Anwalt nicht mal erwähnt , auch nicht , dass die Göttinger Gruppe Millionen Anleger um ihre Geld betrogen hat ( wie mich auch ) .

Sie wurden von dem Gutachten überzeugt , den mein Anwalt nicht angegriffen hat.

Was gibt es noch dazu zu sagen :zoff:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

War er 2006 involviert? Ja oder nein?

quote:
Die Insolvenzverschleppung von Securenta AG scheint die Richtern von Berufungskammer nicht zu interessieren

Wieso sollte sie sowas auch interessieren. Das wäre wenn überhaupt strafrechtlich relevant. Davon hast du wenig.


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
War er 2006 involviert?Ja oder nein?


Ich denke , er hätte als Anwalt ( Spezialgebiet Bank und Kapitalanlage ) wissen müssen , beweisen kann ich aber nichts :devil:

Das Gericht selber unterstellt ihm im Urteil Vorsatz ( und mir , als Mandantin natürlich auch ) .

Trotzdem ist das Urteil in meine Augen nicht richtig : wie hätte ich , als "Kleinanleger " 2006 von den Zahlungsunfahigkeit der Securenta AG wissen sollen wenn das Gutachten 2007 rückwirkend ab 2000 erstellt wurde ?


Wenn ich nur von diese Probleme geahnt hätte , hatte ich natürlich nicht dem Vergleich zugestimmt und das Verfahren laufen lassen , die Rechtsschutzversicherung hat damals die Kosten übernommen .
Aber ich hatte ein Anwalt , der " Spezialist " :bang: auf dem Gebiet war - mein Pech , dass ich sein Rat befolgt habe .
Mein Anwalt weigert sich sogar , dem Glaubiger zu schreiben und Ratenzahlungen zu vereinbaren , es wäre nicht seine Aufgabe :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast die Frage nicht beantwortet. War er 2006 schon involviert oder war er das nicht?
Für mich klingt das mittlerweile danach, dass 2006 Anwalt A involviert war und nun, mit der Klage Anwalt B. Wieso sollte Anwalt B etwas verschulden, was Anwalt A "verbockt" hat, weil er falsch beraten hat oder seine Hausaufgaben nicht gemacht hat? Wieso sollte Anwalt B eine Handhabe haben, deswegen dem Gutachten zu widersprechen? Wieso sollte Anwalt B etwas gegen dieses Urteil ausrichten können?

Das Urteil zwingt dich, die Summe zurückzuzahlen, damit sie in der Insolvenzmasse landet, richtig? Das ist nunmahl korrekt.
Das einzige, was man nun machen könnte, wäre aus der mutmasslich vorliegenden Insolvenzverschleppung einen Versagensgrund für die RSB abzuleiten um dann irgendwann in 20 Jahren, Geld zu sehen. Dazu gibt es folgendes zu beachten:
Die AG selbst haftet nur mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen (insofern bringt ein Versagen der RSB auf den ersten Blick nichts). Die Vorstandsmitglieder haften jedoch wiederum persönlich gegenüber der AG unter gewissen Umständen. Ob diese erfüllt sind, ist die spannende Frage.

Das alles bedeutet erst mal, dass du das Geld trotzdem zurück in die Insolvenzmasse überführen musst. Aber es kann bedeuten, dass all die vielen Kleinanleger zusammen mit dir gegen die AG vorgehen könnten, die sich dann an die Vorstandsmitglieder wenden muss. Hat der Anwalt begründete Zweifel, warum das nicht klappen würde? Ist das Insolvenzverfahren schon abgeschlossen? Wann wurde es abgeschlossen?

Hast du schon irgendwas gegen Anwalt A unternommen oder mit ihm gesprochen?

Fragen über Fragen. Am besten ist dieses Thema auch im Insolvenzforum weite unten aufgehoben. Vielleicht fragst du da nochmal gezielt, was du als Gläubiger (der bist du ja im Moment) bei Insolvenzverschleppung u.ä. tun kannst, ob du überhaupt noch was tun kannst.
Stelle nochmal dar, wann was war (Zeitplan) und weise auf die Besonderheiten hin, darauf, wieso dass Gutachten sagte dass dort 7 Jahre rückwirkend die Insolvenz festgestellt wurde.
Im Insolvenzforum gibt es kompetente User, die einiges an Hintergrundwissen haben, wie Insolvenzen ablaufen, welche Rechte und Pflichten sich jeweils auf Schuldnerseite udn Gläubigerseite ergeben.

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#13
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Du hast die Frage nicht beantwortet.War er 2006 schon involviert oder war er das nicht ?
Zitat:


Danke erstmal recht herzlich an alle , die mir mit ihre Meinungen / Rat zur Seite stehen , ich weiß es wirklich sehr zu schätzen .

Also :

2005 bis 2006 hat Anwalt A ( Rechtsgebiet Bank und Kapitalanlage Recht ) der Fall allein übernommen , den Vergleich vorgeschlagen , die Zwangsvollstreckung durchgeführt .
Anwalt A übernimmt auch 2011 die Forderung , klagt und gewinnt im erste Instanz der Prozess vor Amtsgericht .
Anwalt B ( Rechtsgebiet Arbeitsrecht ) kommt erst Anfang 2012 " dazu " , die beide Anwälte führen seit Anfang 2012 eine Bürogemeinschaft .

Mein Fall wurde von Anwalt A an Anwalt B " übertragen " , nachdem die Gegenseite Berufung eingelegt hat .

Selbstverständlich habe ich dem Anwalt B nichts vorzuwerfen , es ist nun mal nicht sein Tätigkeitsbereich , die Vollmacht , die ich dem Anwalt A unterschrieben habe , war klar übertragbar .

Anwalt A hat seinem Kollegen Anwalt B den Fall übergeben , weil er angeblich kurz vor Ruhestand so überlastet war , dass er sich darum nicht mehr kümmern konnte ( dies hat er mir erst vorgestern in einem Telefonat mitgeteilt ) .

Auch wenn ich ihm abkaufe , dass er sich um meinem Fall nicht mehr kümmern konnte / wollte , finde ich doch , dass er mich darüber hätte informieren müssen .

Das Gutachten , das "Schuld " an meine Verurteilung war , wurde in mehrere Prozesse von dem Insolvenzverwalter ( sein Rechtsanwalt ) der Securenta vorgelegt ( es gab eine Sammelklage , 120 Anleger haben 2009 geklagt und ebenso wie ich , verloren ) , dies habe ich auch erst nach meine Verurteilung von Anwalt B erfahren und sehe ein , dass ich keine Chance hatte , der Prozess war unter diese Umstände nicht zu gewinnen .

Was ich aber zu beanstanden habe , ist , der Anwalt A hat in meine Augen klar seine Hausaufgabe nicht gemacht ; hätte er sich nicht schon bevor die Klage erhoben wurde , 2011 über Paralellverfahren " schlau machen " können und mir mitteilen , dass meine Chancen gering sind ( besonders , weil der Anwalt des Insolvenzverwalters der Securenta mich angeschrieben und eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen hat ) ?

Das Berufungsgericht hat zuerst ein Vergleich vorgeschlagen ( da war schon der Anwalt B tätig , ) der hat den Vergleich abgelehnt ohne mich zu fragen , das Verfahren lief weiter -Pech für mich :bang:

In meine Verzweiflung habe ich mich an beide Anwälte gewandt und sie gebeten , für mich ein Regulierungsvorschlag auszuhandeln , die Antwort war , es sei nicht deren Aufgabe .

Ich werde es selber versuchen , dem Gläubiger ein Regulierungsvorschlag zu unterbreiten , fürchte aber , dass mein Vorschlag , nachdem wir ihr Entgegenkommen achtlos ignoriert haben , abgelehnt und der Gläubiger zwangsvollstrecken wird .

Ich habe - ehrlich gesagt - keine Ahnung wie sowas zu formulieren ist , was zu beachten wäre ....ob ich sofort handeln soll oder erst nachdem ich den Kostenvoranschlag von Gericht bekomme ....





-- Editiert Aliah2012 am 28.11.2012 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Gericht sendet keinen Kostenvoranschlag! Da ist jetzt eine vollstreckbare Urkunde in der Welt. Und wie vollstreckt wird, das entscheidet allein die Gegenseite.

Wenn das Gericht einen Vergleichsvorschlag macht (ist heute üblich, nennt man Versuch der gütlichen Einigung), so heisst das doch nicht, dass die Gegenseite zugestimmt hätte. Außerdem wissen wir nicht, wie genau der Mandatsauftrag war, und ich frag mich natürlich, wieso der Mandant bei einem Verfahren mit erheblichem wirtschaftlichen Risiko nicht selbst anwesend war.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

paradoxer Weise muss man wohl stets schlauer sein als seine beauftragten Fachleute:
ob Ärzte, oder Steuerberater, Notare, Ingenieure, Automechaniker, Handwerker, Einkäufer, Versicherer, .. vor allem Anwälte. Wozu sind sie dann da, nur Laufbursche ?

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#16
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@wirdwerden

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zu Ihre Bemerkung , dass man nicht weiß ob die Gegenseite dem Vergleich zugestimmt hätte kann ich Ihnen mitteilen , dass die Gegenseite bereits zugestimmt hat , mein Anwalt aber ( Anwalt B ! ) den Vergleich ohne mich zu fragen abgelehnt hat ( habe ich bereits oben erwähnt ) .

Ihre Frage , warum der Mandant nicht anwesend war ist natürlich berechtigt .
Aber der Mandant befand sich gerade für 14 Tage im Außendienst und er hatte einen Anwalt der ihm vor Gericht vertreten soll , die persönliche Erscheinung wurde vom Gericht nicht verordnet .

Wie dem auch sei , ich bedanke mich bei allen die mir mit ihre Rat /Antworten/ Meinungen geholfen haben .

Wenn ich Pech habe , wird ein Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen , sonst schicke ich heute ein Regulierungsvorschlag an die Gegenseite und hoffe , sie kommt mir entgegen .

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