Prozesskostenhilfe, Richter umgeht Bestimmung

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe, Richter umgeht Bestimmung

Hallo,
in diesem fiktiven Fall sähe es so aus, das ein Beklagter in allen Punkten sehr wahrscheinlich recht bekommen wird.
Der Richter ist aber zu faul ein Urteil zu schreiben, und will , auch zum Nachteil des Beklagten; einen Vergleich herbeiführen; er ignoriert zum wiederholten Mal bewiesene Fakten, nach denen der Beklagte komplett im Recht wäre; die Unterlagen der Prozesskostenhilfe wurden alle eingereicht, allerdings ein paar Tage nach der Frist.
Kann man den Antrag sicherheitshalber einfach neu stellen, falls dies der Grund ist, warum das Gericht nicht antwortet ?
Das Gericht versucht nämlich auch , den Fall ans Landgericht los zu werden, wo ein Anwalt nötig wäre.

Was haltet ihr von so etwas ?
Bei einem deutschen Richter geht die Faulheit vors Recht.

Danke für euere Einschätzungen !

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat:
Der Richter ist aber zu faul ein Urteil zu schreiben, und will , auch zum Nachteil des Beklagten; einen Vergleich herbeiführen
Dann geht der Beklagte ebenhalt nicht auf den Vergleich ein. Der Richter muss dann das Urteil schreiben.

Zitat:
er ignoriert zum wiederholten Mal bewiesene Fakten, nach denen der Beklagte komplett im Recht wäre
Dann kann der Beklagte über eine Ablehnung des Richters wegen Befangenheit nachdenken. Die meisten dieser Ablehnungsgesuchen sind aber erfolglos. Außerdem wird das das Verfahren nur weiter verzögern.

Zitat:
Kann man den Antrag sicherheitshalber einfach neu stellen, falls dies der Grund ist, warum das Gericht nicht antwortet ?
Ein erneuter Antrag ist aktuell unsinnig. Außerdem dürfte das wohl kaum der Grund sein. Das Gericht hat viel zu tun und im Hintergrund laufen einige Vorgänge ab, von denen er Beklagte nichts weiß. Deswegen sollte der Beklagte auch zurückhaltender sein, was die Bewertung des Richters als "faul" angeht.

Zitat:
Bei einem deutschen Richter geht die Faulheit vors Recht.
Der deutsche Richter bemüht sich neben der Erledigung der Verfahren um die Herstellung von Frieden zwischen den Streitparteien. Davon könnten alle Beteiligten mehr haben. Auch wäre der ganze Ärger dann ja schon vorbei. Bei einem Urteil kann der Kläger unter Umständen noch in Berufung und Revision gehen und das Verfahren dauert dann viele Jahre. Auch ist dann das passiert, was der Beklagte anscheinend nicht wollte: Das Verfahren ist beim Landgericht angekommen, wo der Beklagte nun einen Anwalt braucht.

So ein Vergleich kann auch für alle Beteiligten die kostengünstigste Lösung sein. Daran sollte der Beklagte ein besonderes Interesse haben, da er offenbar kein Geld hat. Aus Gründen des Rechtsanwaltsvergütungsrechts macht so ein Vergleich übrigens viel mehr Sinn, bevor der Beklagte einen Anwalt hat. Denn nach Mandatierung des Anwalts wird alles, insbesondere auch der Vergleichsschluss deutlich teurer.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Der Richter ist gehalten, ein Güteverfahren durchzuziehen, also auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Erst danach geht es letztlich ins streitige Verfahren. Und wenn schon alles bewiesen ist, dann haben wir diese Phase, also das Beweisverfahren mit Zeugenvernehmungen auch schon hinter uns. Das war ja wohl erforderlich, denn es war ja ein streitiges Verfahren. Ist das Verfahren entscheidungsreif, dann kommt jetzt auch das Urteil.

Also, gegen welche Bestimmung hat der Richter verstoßen? Mach uns schlau.

wirdwerden

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wieso benötigt der Beklagte eigentlich noch Prozesskostenhilfe, wenn er doch genügend Kompetenz mitbringt, um zu erkennen, dass er das Verfahren ganz klar gewinnen wird? Wenn es an dem Richter scheitern sollte: Was soll ein Anwalt daran ändern?

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
er ignoriert zum wiederholten Mal bewiesene Fakten, nach denen der Beklagte komplett im Recht wäre


Da ist halt die Frage inwieweit es sich wirklich um Beweise im Sinne der ZPO handelt oder ob die Partei da halt vielleicht eine andere Sicht drauf hat als der Richter.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
Richter umgeht Bestimmung

Und das wäre dann welche konkret?



Zitat (von wenslk):
Was haltet ihr von so etwas ?

Von was?
Davon das jemand ohne Ahnung von Gerichts- und Verfahrensabläufen mangels Vorstellungskraft meint das Richter faul seien?



Zitat (von wenslk):
Der Richter ... will , auch zum Nachteil des Beklagten; einen Vergleich herbeiführen;

Das ist seine Aufgabe, Herstellung des Rechtsfriedens. Dabei geht im Rahmen der Prozesseffizienz in der Regel Vergleich vor Urteil.

Dabei ist es völlig egal ob das den Prozessparteien gefällt oder nicht.
Und es ist auch völlig normal das dabei jeder ein wenig verliert - das liegt in der Natur eine Kompromiss.



Zitat (von wenslk):
er ignoriert zum wiederholten Mal bewiesene Fakten, nach denen der Beklagte komplett im Recht wäre;

Das ist ja nun ein Widerspruch in sich - wenn es tatsächlich Beweise wären, hätte er sie nicht ignoriert, denn erst der Richter erhebt die (mehr oder weniger substantiierten) Behauptungen der Parteien zu Beweisen.

Wenn er sie aber ignoriert hat, dann sind es eben noch keine Beweise, sondern einfach nur mehr oder weniger substantiierte Behauptungen.

Das ignorieren wäre hier auch völlig unkritisch, da es ja erst mal um den Vergleich geht. Und der ist ja völlig unabhängig von Beweisen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind belegte Tatsachen, die sich jederzeit beweisen lassen.

2. Darf eigentlich ein Verhandlungstermin stattfinden, wenn über die PKH noch nicht abschließend entschieden wurde?
Es wurden zwei Verhandlungstermine mitgeteilt; eine mündliche Verhandlung, und eine gesonderte Verhandlung, bei welcher erst über die Zulässigkeit der Klage am Amtsgericht entschieden werden soll, da der Streitwert nach Meinung des Gerichts über 5000.- Euro liegen könnte, und dann das Landgericht zuständig wäre.
Kläger und Beklagter sind sich allerdings einig, dass der Streitwert unter 5000.- liegt.

Müsste das Gericht nicht vorher schon wissen, ob es zuständig ist ?

Mit freundlichen Grüßen

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Woher soll das Gericht das bei unklarem Streitwert wissen? Streitwert ist keine Vereinbarungssache.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
Müsste das Gericht nicht vorher schon wissen, ob es zuständig ist ?

Ja, wenn sich denn mal ein Hellseher finden liese, um die entsprechende Planstelle zu besetzen.

So lange die Gerichte aner ohne Hellseher auskommen müssen, wird es immer wieder vorkommen, dass ein Gericht seiner Pflicht zur Prüfung / Ermittlung des tatsächlichen Streitwertes erst nachträglich nachkommen kann.


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#10
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hellseher ist doch garnicht nötig.
Das Gericht hat ja vom Kläger bereits schriftlich, unter Berücksichtigung des Grundstückwertes etc. bestätigt bekommen, dass der Streitwert selbst bei großzügiger Berechnung der Wertminderung noch unter 5000.- Euro liegt.
Der Beklagte kann daran sowieso nichts ändern, auch nicht bei einer gesonderten mündlichen Verhandlung.

Mein Verdacht ist der:
Indirekt droht der Richter dem Beklagten mit der weitergabe des Falls ans Landgericht , für den Fall , das kein Vergleich zustande kommt; denn das würde Anwaltszwang bedeuten; einen Anwalt hat der Beklagte jedoch nicht.

Oder was könnte es sonst noch für Gründe geben ?
Mir scheint das jedenfalls etwas suspekt.

Was meint ihr dazu ?



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
Das Gericht hat ja vom Kläger bereits schriftlich, unter Berücksichtigung des Grundstückwertes etc. bestätigt bekommen





Zitat (von wenslk):
Der Beklagte kann daran sowieso nichts ändern, auch nicht bei einer gesonderten mündlichen Verhandlung.

Das kommt auf die Güte seiner Argumente an.



Zitat (von wenslk):
einen Anwalt hat der Beklagte jedoch nicht.

Das kann er ja jederzeit ändern ...


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
Der Beklagte kann daran sowieso nichts ändern, auch nicht bei einer gesonderten mündlichen Verhandlung.

Das kommt auf die Güte seiner Argumente an."

Wie wäre dieses hier:
Der Kläger hat überhaupt kein Recht auf Wertminderung des Grundstückes wegen einer hohen Hecke, weil die Verschattung laut BGH Urteil eine nicht abwehrfähige Emission ist, und die Höhe verjährt ist (letzteres ist auch vom Gericht bereits so bestätigt.
Das weiß natürlich auch alles der Richter.
Und hier beißt sich jemand in den Schwanz. Wer könnte das sein ;-) ?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3754 Beiträge, 597x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
in diesem fiktiven Fall sähe es so aus, das ein Beklagter in allen Punkten sehr wahrscheinlich recht bekommen wird.

Laieninterpretation, sehr wahrscheinlich - könnte schnell widerlegt werden.
Deshalb sind solche Unterstellen daneben, nichts wissen, aber urteilen.
Zitat (von wenslk):
Bei einem deutschen Richter geht die Faulheit vors Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein, keine Laieninterpretation, sondern weitgehende Einschätzung des Gerichts und Anwalt !

Sogar der generische Anwalt, der sicher weiß was der Streitwert ist, ist der Meinung, das dieser unter 5000.- E liegt !
Wäre aber für eine Aufklärung dankbar.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
Und hier beißt sich jemand in den Schwanz. Wer könnte das sein ;-) ?

Der Richter jedenfalls nicht - schon aus rein anatomischen Gründen ...


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, so war das doch nicht gemeint ;-)

Nur habe ich noch das hier gefunden, und da steht, dass vorab über die PKH entschieden werden muss.
Oder gilt das im Zivilrecht für Beklagte nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Der PKH-Antrag muss spruchreif sein. Und das ist er nicht unbedingt bei seinem Einreichen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der PKH-Antrag muss spruchreif sein. Und das ist er nicht unbedingt bei seinem Einreichen.

Was bedeutet das genau ?
Alle Unterlagen wurden eingereicht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wenslk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

hochschieb

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von wenslk):
hochschieb
Zitat (von wirdwerden):
wirdwerden
wird schon werden

Oder etwa: Wirt werden???????!?!!!!?

Das kann ich nicht annehmen ...

0x Hilfreiche Antwort

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