Mir wurde gesagt, dass man Prozesskostenhilfe und finanzielle Hilfe um sich von einem Anwalt beraten zu lassen nur bekommt, wenn man Harz-IV-Empfänger ist. Ist das richtig?
Falls nicht, wie und wo kann ich so etwas beantragen? Mein Anwalt sagt ich bekomme solche Hilfe nicht da ich kein Harz-IV bekomme, allerdings glaube ich ihm da nicht ganz.
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Prozesskostenhilfe nur für Harz-IV-Empfänger?
9. August 2011
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Frage vom 9. August 2011 | 23:10
Von
Status: Praktikant (714 Beiträge, 114x hilfreich)
Prozesskostenhilfe nur für Harz-IV-Empfänger?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 10. August 2011 | 06:51
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Man kriegt PKH, wenn man nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, den Rechtsstreit zu führen. Das hat mit Hartz IV nicht das geringste zu tun.
Auch andere Personen, die kein oder nur sehr geringes Einkommen haben und kein Harzt IV beziehen, haben Anspruch auf PKH.
Außerdem gibt es Abstufungen in der PKH. Es ist auch möglich, dass die PKH in Teilen bewilligt wird und man z.B. Raten zahlen kann/muss.
Vielleicht sollten Sie einfach mal berichten, wie hoch Ihr monatliches Netto-Einkommen ist und ob/welche Unterhaltsverpflichtungen, Schulden etc. bei Ihnen vorliegen.
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"justice"
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