Prüfungsrecht Studenten / Klausur an der Universität

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wiwi.Yannik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfungsrecht Studenten / Klausur an der Universität

Hallo, wir schrieben gestern mit mehreren hundert Studenten eine Klausur in Hannover, Niedersachsen.

Aufgrund eines Formfehlers in der Klausur lies sich eine Aufgabe nicht bearbeiten.
(Dies wurde schon offiziell vom Professor bestätigt).
Es handelte sich dabei um eine Schachtelklausur von insgesamt 3 Fächern und 90 Minuten Bearbeitungszeit, also theoretisch 30 Minuten pro Klausurteil.

In einigen Räumen wurde durch die Aufsichten auf den Fehler hingewiesen und in den meisten Räumen wurde es nicht getan. In manchen Klausurräumen wurde den Studenten mehr Klausurzeit eingeräumt, in den meisten allerdings nicht.

Wie verhält es sich hier nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bezüglich der Zeit, die manche Studenten mehr erhalten haben? Wie müsste die Universität hierauf korrekt reagieren?

Bisher wurde vom Professor angeboten, dass die Aufgabe für alle als richtig bearbeitet gewertet wird und der Dekan bot an, dass man sich mit einer Frist von 5!! Tagen entscheiden könne, ob man von der Klausur zurück zutreten(Freiversuch) möchte, wenn einem die Punkte nicht genug Kompensation geben würden. Dies gleicht doch allerdings nicht den zeitlichen Aspekt aus?
Die Studenten, die nun mehr Zeit eingeräumt bekommen haben, allerdings nicht von der Klausur zurücktreten werden doch dahingehend bevorzugt?

In der Prüfungsordnung steht nichts genaueres dazu, gibt es eventuell Präzedenzfälle, die hier geltendes Recht belegen?

Randinfo: Mehrere Hundert Studenten haben schon Beschwerde E-Mails verfasst und der Fachschaftsrat, sowie der Asta wurden mit ins Boot geholt.

-- Editiert von Wiwi.Yannik am 31.07.2020 18:16

-- Editiert von Wiwi.Yannik am 31.07.2020 18:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Wiwi.Yannik ):
Bisher wurde vom Professor angeboten, dass die Aufgabe für alle als richtig bearbeitet gewertet wird und der Dekan bot an,
Das klingt doch wie ein akzeptables Angebot.
Zitat (von Wiwi.Yannik ):
Dies gleicht doch allerdings nicht den zeitlichen Aspekt aus?
Wem die ungeheure zeitliche Zusatzbelastung von 90 min. nicht akzeptabel erscheinen, der braucht das Angebot vermutlich nicht annehmen.
Zitat (von Wiwi.Yannik ):
Wie verhält es sich hier nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bezüglich der Zeit,
Welchen Grundsatz meinst du? Evtl. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Zitat (von Wiwi.Yannik ):
Mehrere Hundert Studenten haben schon Beschwerde E-Mails verfasst
Wie? Gleich gestern nach der Klausur und nachdem der Prof mit dem Dekan schon was angeboten hat?
Da waren aber alle fix...

WAS ist das Ziel?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Welchen Grundsatz meinst du? Evtl. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Nein. Gemeint ist der namentlich erwähnte Grundsatz, der zugleich ein tragender Grundsatz der deutschen Rechtsordnung ist.

Zitat:
Wie verhält es sich hier nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bezüglich der Zeit, die manche Studenten mehr erhalten haben?
Schwierig. Zum einen ist es jetzt nicht mehr möglich, Ihnen mehr Zeit zu gewähren. Zum anderen ist es nicht ganz klar, ob SIe eine "Gleichbehandlung" mit Studenten fordern können, bei denen die Klausur offenbar genau so (bzw. in vergelichbarer Hinsicht) katastrophal ablief.

Sie müssen sich (und dazu fehlen mir Angaben in Ihrer Schilderung) aber Angaben dazu, was genau SIe jetzt wollne. Sie wähe Ihrer Meinung nach eine ideale Lösung aus? Soll die Klausur annuliert werden, neu geschrieben werden, allgemein für "bestanden" erklärt oder allgemein in der Note angehoben werden?

Abgesehen vom Gleichheitsgrundsatz würde ich überlegen, ob Sie (ungeachtet der übrigen Studenten) nicht einfach eine unlösbare Klausur vor sich hatten, die schon für sich genommen fehlferhaft war und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet wird. Zumindest dann, wenn die Nichtwertung das Ziel sein soll. Aber das dürfte in vielen Bundesländern/Fachbereichen schon wegen Corona derzeit so geregelt sein, oder?

Zitat:
Mehrere Hundert Studenten haben schon Beschwerde E-Mails verfasst und der Fachschaftsrat, sowie der Asta wurden mit ins Boot geholt.
Dann würde ich diese Akteuere auch erstmal walten lassen und abwarten, was der Prüfungsausschuss usw. dazu sagen.

Gibt es bei Ihnen (oddiziell oder inoffiziell) eine "relative Bewertung"?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich vermute Mal, dass die "Ungleichheit" darin bestand, dass die die früh über die Nichtlösbarkeit informiert wurden mehr Zeit für die beiden anderen Teile hatten.

Persönliche Meinung: das Leben hat seine ungerechten Momente. Erinnert mich an eine BWL Matheklausur zu meiner Studentenzeit als es einen Aufschrei gab weil ein Drei-Satz Bestandteil der Klausur war, obwohl das nicht im Lehrplan stand.

0x Hilfreiche Antwort

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