Patient geht regelmäßig zweimal pro Woche zur Psychotherapie, die von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten bezahlt wird. Der Psychotherapeut hat eine Regel für die ich eine rechtliche Einschätzung benötigte.
Der Psychotherapeut lässt es zu, dass der Patient im Kalenderjahr maximal 4 Sitzungen ausfallen lässt. Für jeden weitere ausgefallene Sitzung muss der Patient 50 € Schadenersatz an den Psychotherapeut zahlen, weil dieser die Ausfallzeit nicht mit der Krankenkasse abrechnen darf.
Wenn der Psychotherapeut die Sitzung ausfallen lässt wird keine Entschädigung an den Patienten ausgezahlt.
Welche Ansprüche sind zulässig? Kann der Patient für den Ausfall einer Sitzung auch Entschädigung verlangen?
Psychotherapie Terapieausfall 50 €
4. August 2022
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Frage vom 4. August 2022 | 13:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychotherapie Terapieausfall 50 €
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#1
Antwort vom 4. August 2022 | 14:58
Von
Status: Wissender (15843 Beiträge, 9087x hilfreich)
Zitat:Kann der Patient für den Ausfall einer Sitzung auch Entschädigung verlangen?
Wenn der Patient schon auf dem Weg ist, könnten unnütze Fahrtkosten erstattungsfähig sein.
Ansonsten sehe ich keinen Schaden. (Entschädigung kommt von Schaden, d.h. ohne Schaden keine Entschädigung)
Und jetzt?
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