Guten Tag zusammen,
folgende Situation: Person A hat gerade sehr viel Stress in der Arbeit und dazu kam ein Unfall, sodass die Bewegungsfreiheit längere Zeit extrem eingeschränkt ist. deshalb wird zu Hause das Putzen stark zurück gefahren und dementsprechend sieht es auch aus. (also es liegen keine dreckigen Teller oder verschimmelte Sachen herum aber alles ist Staubig ). Da sich die Situation wahrscheinlich nicht so schnell verbessert, wird eine Firma organisiert, die regelmäßig jemanden zum Putzen vorbei schicken soll. Bei dem Vertrag war jemand von der Firma anwesend und hat sich die Situation angesehen und man hat eben auch drum gebeten, dass erstmal wieder eine Grundreinigung vollzogen wird. Angeblich sind solche Erfahrungen bekannt und alles kein Problem. Nun kam die Putzhilfe, war anscheinend auch neu in der Firma , und wollte anscheinend ihrem Vorgesetzten zeigen wie Dreckig es in der Wohnung war und wie gut sie das geputzt hat und mach ungefragt vorher und nachher Fotos. Person A war zu dem Zeitpunkt irgendwie vor den Kopf gestoßen und hat nichts gesagt. Möchte aber im Nachhinein, dass die Fotos gelöscht werden.
Heute ging keiner ans Telefon oder es war besetzt. Ich denke es wird kein Problem sein, dass die gelöscht werden aber mich würde mal interessieren ob es hierzu einen §§ Gibt, der dies untersagt.
Vielen Dank
viele Grüße
-- Editiert von Moderator topic am 15. Mai 2025 15:56
-- Thema wurde verschoben am 15. Mai 2025 15:56
Putzhilfe macht ungefragt Fotos von der Wohnung
Was steht denn im Vertrag zu dem Thema?
Strafrechtlich relevantes sehe ich hier zumindest mal weit und breit gar nicht.
im Vertrag ist nur geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist, wie abgerechnet wird und dass die Arbeitszeit Variabel vereinbart werden kann sowie, grob welche Tätigkeiten "verlangt" werden können also Hauswirtschafttliche Arbeiten, wie Putzen, Kochen, Waschen, Einkaufen.. keine Unsittlichen Sachen. Zum Thema Dokumentation steht da nur, dass die Stunden bzw die Anwesenheit unterschrieben werden muss. In der App steht dann nur Name und von wann bis wann gearbeitet wurde.
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Zitat :Strafrechtlich relevantes sehe ich hier zumindest mal weit und breit gar nicht.
Ich auch nicht. Zivilrechtlich evtl
Zitat :ch auch nicht. Zivilrechtlich evtl
Ich nicht einmal das .
Den IST- und SOLL-Zustand zu dokumentieren, gehört zum Nachweis der erbrachten Leistung.
P.S.:
Zitat :und wollte anscheinend ihrem Vorgesetzten zeigen wie Dreckig es in der Wohnung war und wie gut sie das geputzt hat
Dürfte der Erfahrung mit gewissen Kunden geschuldet sein
Zitat :Person A war zu dem Zeitpunkt irgendwie vor den Kopf gestoßen und hat nichts gesagt.
... A hat also wahrgenommen, was läuft, nichts gesagt und somit faktisch / stillschweigend zugestimmt.
A kann natürlich nachträglich verlangen, dass die Fotos gelöscht werden.
Offensichtlich wollte die Putzhilfe ihre erfolgreiche Arbeitsleistung dokumentieren. Sei es zur eigenen Absicherung - warum sie so viel Zeit benötigt hatte -, sei es, um ihre Eignung als Putzteufel nachzuweisen. Ist etwas ungeschickt gelaufen, klar, und zwar von beiden Seiten aus. Nur, nicht jede Ungeschicklichkeit ist juristisch greifbar. Ich würde den Vertragspartner schriftlich auffordern, unter Fristsetzung, alle Aufnahmen aus der Wohnung zu vernichten und dieses eben auch zu bestätigen, und das wars.
wirdwerden
Zitat :Ich nicht einmal das .
Kommt darauf an, was auf den Fotos zu sehen ist. Wenn die Anrichte mit Familienfotos ohne Erlaubnis fotografiert wird, wird es kritisch.
https://hoesmann.eu/darf-ich-fotos-in-fremden-wohnungen-machen/#:~:text=Das%20Fotografieren%20in%20fremden%20Wohnungen,die%20Zustimmung%20des%20Bewohners%20erforderlich.
Zitat:Wenn ich aber zum Beispiel die Wohnung so fotografiere, dass persönliche Gegenstände erkennbar sind, auf welcher dann auf den Bewohner rückgeschlossen werden kann, ist das Persönlichkeitsrecht der Bewohner tangiert. Persönlichkeitsrechte sind rechtlich besonders geschützt.
Vorsicht vor Fotos an den Wänden
Kritisch sind Fotos an den Wänden. Hintergrund dessen ist, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Wenn ich das Foto einer Wohnung mache, und auf meinem Foto sind Fotos zu sehen, welche an der Wand hängen, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht des Fotografen.
Solange keine "privaten" Dinge auf den Bildern zu erkennen sind, sehe ich das genauso.Zitat :Den IST- und SOLL-Zustand zu dokumentieren, gehört zum Nachweis der erbrachten Leistung.
Hallo,
Und damit indirekt zugestimmt. Fall erledigt.Zitat:Person A war zu dem Zeitpunkt irgendwie vor den Kopf gestoßen und hat nichts gesagt.
Selbst bei unerlaubten Fotos wäre das wohl nicht vollumfänglich durchsetzbar. Gegenüber dem Unternehmen vielleicht, den Mitarbeiter wird man aber nicht dazu zwingen können.Zitat:Möchte aber im Nachhinein, dass die Fotos gelöscht werden.
Man muss immer deutlich zwischen "Fotos besitzen" und "Fotos veröffentlichen" unterscheiden - gegen den Besitz kann man bei Privatpersonen* selten etwas machen (da müssen es schon Nacktfotos o.ä. sein, und selbst das ist nicht einfach - und praktisch sogar gar nicht kontrollierbar).
*der Mitarbeiter ist in diesem Sinne privat
Das Thema ist ja altbekannt, etwa wenn jemand einen Falschparker fotografiert oder einfach Bilder in der Öffentlichkeit macht (da sind dann auch mal fremde Personen zu sehen); wer das nicht will der muss auf eine einsame Insel ziehen oder 24 Stunden zuhause bleiben (natürlich ohne Besuch zu empfangen).
Solange die Bilder unwesentliches Beiwerk sind ist das unproblematisch (in normalen Fällen jedenfalls - bei Prominenten könnte es vielleicht anders sein).Zitat:Kommt darauf an, was auf den Fotos zu sehen ist. Wenn die Anrichte mit Familienfotos ohne Erlaubnis fotografiert wird, wird es kritisch.
Wer nicht möchte, dass er bei anderen in der Vitrine steht oder an der Wand hängt (und damit auch mal auf einem Foto auftaucht), der darf sich halt nicht fotografieren lassen.
Zu unwesentliches Beiwerk: Diese Eigenschaft kann sich bereits durch Vergrößern oder auch nur einen Hinweis ändern.
Ein Foto von einem Prominenten mit Familiernbildern im Hintergrund kann z.B. noch OK sein. Aber die Info, dass da auf einem der Bilder der Massenmörder xy abgebildet ist vielleicht nicht mehr.
Oder Aufnahmen vom Publikum im Fußballstadion, die sind hinzunehmen. Wird aber eine Person beispielsweise dabei gefilmt, wie sie eine Treppe hinunterstürzt, dann darf das nicht ungefragt veröffentlicht werden (es gibt ja sehr viele Kurzvideos von sowas, imho dürften viele davon illegal sein).
Sehe ich auch so.Zitat:Ich nicht einmal das .
Den IST- und SOLL-Zustand zu dokumentieren, gehört zum Nachweis der erbrachten Leistung.
Stefan
Passt vielen Dank für die Antworten
Mal als "nichtjuristische" Sache. Natürlich sind einem solche Sachen immer ein wenig peinlich, weil man denkt "verdreckte Wohnung = Assi", aber ich kann dir sagen Leute in solchen Putzfirmen haben weitaus Schlimmeres gesehen und das ist ihr Job. Die werden sich also nicht im Besprechungsraum zusammen rotten und sagen "Iiih, dass war aber ekelhaft dort. Schau dir die Fotos an!" Die Sache wurde dokumentiert und landet in der Akte und sofern du jetzt nicht sagst "Ja, die Arbeit war ******* und alles noch viel dreckiger!" wird die nie wieder jemand ansehen.
Wir sind uns ja fast alle hier einig, was ja selten vorkommt. Meine Überlegung, warum man auf entfernen der Aufnahmen bestehen sollte, wobei ich nicht an Familienfotos dachte; wenn so nebenbei auch noch das wertvolle Bild an der Wand abfotografiert worden sein sollte, die Lange des ansonsten versteckten Tresors, die Aufnahmen in die falschen Hände kommen ..... Deshalb würde ich auf Entfernen bestehen.
wirdwerden
ja genau, es geht nicht um Peinlichkeiten sondern direkt um die Privatsphäre, es hängen entsprechend Fotos an der Wand und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein Mensch auf einem Foto gelandet ist.
Hallo,
das kann ich total nachvollziehen – in so einer verletzlichen Situation will man ganz sicher keine ungefragten Fotos von der eigenen Wohnung im Umlauf haben. Und ja: Rein rechtlich dürfen solche Fotos nicht einfach gemacht oder gespeichert werden, ohne dass du als betroffene Person zugestimmt hast.
Die Grundlage dafür ist § 22 KunstUrhG (Recht am eigenen Bild) in Verbindung mit dem allgemeinen Datenschutzrecht, insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Auch Fotos von Wohnräumen können personenbezogene Daten sein – vor allem, wenn sie Rückschlüsse auf dich oder deinen Lebensstil zulassen.
Wenn die Fotos ohne deine Zustimmung aufgenommen wurden, hast du das Recht, die Löschung zu verlangen (Art. 17 DSGVO) – und das auch nachträglich, selbst wenn du im ersten Moment nichts gesagt hast. Ein Hinweis wie „war ja nur für interne Zwecke" reicht rechtlich nicht aus.
Ich würde der Firma schriftlich (am besten per E-Mail mit Lesebestätigung) mitteilen, dass du mit der Aufnahme nicht einverstanden warst und die sofortige Löschung der Fotos verlangst. Du kannst dich dabei direkt auf DSGVO und das Recht auf Löschung berufen.
Viele Grüße
ParagrafenCheck
Nur mal so am Rande!
Es ist ein NoGo ungefragt solche Aufnahmen in einer fremden Wohnung zu machen, und mit der Unbedarftheit wie solche Aufnahmen entstehen (wahrscheinlich mit dem Privathandy) kann man auch davon ausgehen das diese Aufnahmen auch unbedarft weitergegeben werden.
Insofern ist die höfliche aber bestimmte Aufforderung die Fotos wieder zu löschen angesagt.
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
Ich bin irritiert.
Das ist selbstverständlich eine Straftat.
Das Problem ist wohl eher, wie man das beweist.
Und es ist auch völlig egal, was in der Wohnung ist.
Es hat auch niemand die weißgestrichenen Wände einer fremden Wohnung ohne Erlaubnis zu photographieren.
-- Editiert von User am 17. Mai 2025 21:48
Doppelt
-- Editiert von User am 17. Mai 2025 21:46
Hallo,
Ich auch. Hier ist nämlich weit und breit keine Straftat erkennbar.Zitat:Ich bin irritiert.
Der §201a StGB behandelt gänzlich andere Fälle.
Hier ist weder ein höchstpersönlicher Lebensbereich gegeben (das wäre z.B. das Schlaf- oder Badezimmer, oder eine Umkleidekabine u.s.w.) noch ist hier überhaupt eine Person abgebildet.
Stefan
Und jetzt?
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