Quitung für verdammte *******.

5. Juni 2002 Thema abonnieren
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guest123-780
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Quitung für verdammte *******.

Hallo miteinander!.

Und schon wieder gibt es einen „ATN“ der seiner Unbelehrbarkeit wieder alles besser weiß, gluckscheißerisch zu argumentieren glaubt. Um dem Unbedarf auf diesem Boart wieder mal ein –X- für ein –U- vormachen zu wollen.
Allein das Topic „Abrechnung“ lässt schon auf böse Absicht schließen.

Wrote:1. Sie glauben, das Verkaufen Ihrer selbstgemalten Bilder auf
der Straße falle unter den Schutz der Kunstfreiheit.
Rupp: das glaube ich nicht, sondern habe das schwarz auf weiß, und mit Aktz, du Fachmann für Abwertungen.

Du sagst es doch selbst: Dass die Freiheit der Kunst im Grundgesetz ohne
ausdrücklichen Vorbehalt gewährleistet ist. Das begreifen liegt im „ohne ausdrücklichen Vorbehalt, ein ausdrücklicher Vorbehalt (Die Schrankenbestimmung) wird allein durch Verfassungsrecht geregelt. Und nicht durch eine untere Ordnungsbehörde.
Hab ich nicht gewusst, aber lernen müssen.

Du behauptest: „sind sie nicht!“ Noch mal die Frage: Was sind sie nicht? Was lässt du hier aus, was soll jeder wissen, dein ausgemachtes Wissen, deine Vermutungen oder deine Unterstellungen?

Wrote: Und nur deswegen nicht
bereit, für das Verkaufen Ihrer Bilder auf der Straße eine
Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Aus dem gleichen Grund
sehen Sie auch nicht ein, weshalb sie dafür eine
gewerberechtliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) benötigen
sollten.

Rupp: Schon wieder so ein böswilliger Zustandsverdrehung. Ich habe mit aller Deutlichkeit darauf aufmerksam gemacht das ich meiner Kunstfreiheit, nichts dagegen habe bzw. hatte, für die Absicht und Tätigkeit einen Gewebeschein führen zu müssen, da war ich gegenüber der Behörde ein folgsamer Bürger.
Fünf Jahre lang, konnte und durfte ich, im Wechsel der Jahreszeiten, und Grund des Gewerbeschein eine Sondernutzungserlaubnis, für das verkaufen selbstgemalter Bilder in der Fussgängerzone abholen.
Bis? Ja! Bis das ganze Wohlwollen, gegen die 68er Manifeste politisch wurde.
Ab dann ging es der Verwaltungsobrigkeit nur noch darum, das artikulierbar gewordene Freiheitsbegehren auf der Straße einzuschränken, und plötzlich war ich kein Gewerbetreibender mehr, sondern ein Künstler, der im verstehen der kulturpolitischen Propaganda der 68er, seine Verfassungsgarantierte Rechte einfordert.

Wrote: 3. Sie haben Ihre Bilder daher ohne Sondernutzungserlaubnis und
ohne Reisegewerbekarte in Düsseldorf auf der Straße verkauft.
Sie sind daraufhin von den zuständigen Behörden gemaßregelt
worden und aufgefordert worden, die Erlaubnisse einzuholen.
Dagegen haben Sie sich ohne Erfolg durch zahllose Instanzen
gewehrt.

Rupp: Wir leben in einer Demokratie, und da ist mir das recht zugestanden, mich gegen das absichtlich Falsche einer Behörde wehren zu dürfen. Oder?
Und unterstelle mir bitte keinen Schwachsinn, selbstverständlich habe ich mich redlich bemüht eine Erlaubnis zu erhalten, die wurde mir aber, über jedes Verhältnismäßige hinaus verweigert. Selbst dann noch, das Verwaltungsgericht Köln der Stadt einen Vergleich vorgeschlagen hat, der sachnotwendigen Lebensicherung. durch den verkauf selbstgemalter Bilder, mir die Erlaubnis wenigsten für sieben Tage in jedem Monat zu gewähren.
Um dem Vergleich nicht folgen zu müssen , hat man mir den Gewerbeschein eingezogen.
Gegründung: bei dem Vergleich sie keine Rede davon gewesen, Ob die Siebentageregelung mit oder ohne Gewerbeschein erteilt werden muß.

Ein solches Hinterhältige Behördenverhalten macht ohnmächtig und sprachlos.
Weil ich jetzt Hunderten von Schwachköpfen ausgesetzt bin , denen es Sonnenklar ist, wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis.
Hier irrt ein „ATN der dem Wer-weiß-was-Forum kein Wissen schafft, sondern die Leute mit geschickt vorgetragene Pseudowissen verarschen will.
Weil er das wesentliche, was hier meine Wut erzeugt, aublendet.

Also Anonymus „ATN“ rede keinen geschwollenen Stuss. Dass ich mich hier ohne erfolg zur wehr gesetzt habe. Es war nur eine sehr sehr lange geburt, gegen tausende von ATN’s. die von dem wesen Der Kunstfreiheit auch nichts wissen wollten. Nicht zu überzeugen waren, Das man einer Kunstausübung keiner Erlaubnis benötigt um Bilder ohne Gewerbeschein und sondernutzungserlaubnis verkaufen zu dürfen.
Willste deiner angeblichen Fachkompetenz, rechtsgültige Gerichtsurteile anzweifeln. Und die überegionale Presse als Lügner hinstellen, die die Rechtskraft mit Aktz. Und Kommentar bereits in den 80er Jahre veröffentlicht hat: „ Kunst, ist nach einem jetzt vorliegenden Urteil des Oberverwaltungsgericht-Münster kein Gewerbe.
Wie gesagt der Verwaltung Köln und Düsseldorf ging es um Machtpolitik auch oder gerade gegen die Kunstfreiheitsgarantie. Frei dem Motto dem werden wir es schon zeigen wo der hammer Hängt.
Und wurde inhaltlich des Vorbehalts, von der hohen Politik des Landes NRW. unterstützt.

Wrote: 4. Sie haben daraufhin Verfassungsbeschwerde erhoben und
glauben, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner
Entscheidung auf diese Beschwerde Ihre Rechtsauffassung
bestätigt.
Ja, sie hat dem Sinn nach meine Rechtsauffassung bestätigt, Auf die Beschwerde aber nicht einlassen könne, weil durch die Vordergerichte bereits bestätigt wurde. Das man für das verkaufen von Bilder in einer Fußgängerzone keiner gewerbe- oder straßen-(verkehrs-) rechtliche erlaubnis.
Der Nichteinlassung, wird gemeint: dass ein Verfassungsgericht nicht dazu da ist, dieser unserer Gesellschaftsordnung die Verfassungsordnung zu erklären. Wenn Absicht und Tätigkeit des Beschwerdeführers bereits Rechtsalltag geworden ist.

Frage: Was ist so einer höchstrichterlichen Prüfung wichtig, der Sinn, oder die Möglichkeit den Sinn zu verdrehen?

Wie gesagt es ging und geht immer noch um die Durchsetzung Verwaltungspolitischer Vorbehalte. Und genau das ist hier geschehen. Und geschieht im kleinem in diesem Forum weiter.
Warum nur, weil es um den Hass gegen die Kunstfreiheit geht, oder was?

Wrote: Ohne noch einmal die fachlichen Auskünfte, die hier bereits vor
einigen Monaten erteilt worden sind, zu wiederholen, sind Ihre
Probleme so zu beurteilen:
Zu Punkt 1: Die Behauptung ist falsch. Wer etwas verkauft - auch
wenn es sich dabei um selbstgemalte Bilder handelt - übt nicht
Kunst aus, sondern betreibt ein Gewerbe.

Rupp: du möchtest als weiter Deine hanebüchene Weisheit, gegen anderslautende wissenschaftlich gesicherte Rechtsauffassung vertreten oder was?
Haste eigentlich einen Sprung in der Platte. Das du nur deine eigene Agression wiederholen kannst.
Wenn Du wirklich vom Fach wärst und dich mit Landmann-Rohmer Kommentar zur Gewerbeordnun beschäftigt hast, Muss du zugeben dass das Splittig genau darin vergraben ist. dass ein Gewerbetreibender Bilderverkaufer einen Gewebeschein benötigt, der Selbstbildermalende also der Kunstausübende, wegen der Kunstfreiheitsgarantie nicht.
Was ist daran so schwer zu verstehen?

Wrote: Die grundgesetzliche
Gewährleistung der Kunstfreiheit schützt ausschließlich die
eigentliche künstlerische Tätigkeit, d.h. das Schaffen von
Kunst, sowie die Verbreitung und Kommunikation von Kunst im
Sinne eines Dialoges mit der öffentlichen Meinung. Sie sichert
aber nicht dem Künstler die wirtschaftlichen Früchte seiner
Betätigung und garantiert ihm auch nicht die Möglichkeit, aus
der künstlerischen Betätigung erfolgreich seinen Lebensunterhalt
zu bestreiten. Insoweit ist der Künstler wie jeder andere
Gewerbetreibende nicht durch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3
GG), sondern allenfalls die Berufsfreiheit (Art. 12 GG ) oder
ggf. auch die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG ) geschützt. Diese
Grundsätze sind rechtswissenschaftlich gesichert. Und diese
Rechtslage ist in dieser Form auch gut und einleuchtend.

Rupp. Wie bereits oben vermerkt, Soweit wäre es mir auch egal durch welche Voraussetzung GG. Nummer Absicht und Tätigkeit einer Kunstausübung geschützt werde, wenn diese unsere Gesellschaftsordnung, den Schutz auch gewähren würde. Dem Buchstaben des Gesetzes folgend, ist nämlich sehr wohl ein nennenswerter Unterschied zu erkennen, zwischen dem,
der auf der Straße einen Tisch aufstellt, um Bilder zu verkaufen, oder einen Tisch aufstellt um darauf selbstgemalte Bilder ausbreitet und sie verkauft, der Tich wohinter ein Verkäufer steht der nur Bilder verkauft und mit dem Herstellen nichts zu tun hat, hat natürlich auch keinen Anspruch auf die Kunstfreiheitsgarantie. Genauso wenig wie der 100m weiter auf
einem anderen Tisch seine Salatköpfe, Kartoffeln oder Flaumenkuchen anbietet anbietet.

Zu Punkt 2: Die Kunstfreiheit ist für die Frage nach der
Zulässigkeit einer Sondernutzungserlaubnis oder einer
Reisegewerbekarte völlig ohne Belang. Denn das Verkaufen von
Bildern ist keine Kunst (siehe oben).
Rupp: Ich kann gar nicht so schnell kotzen, wie du mir deiner Fachlichkeit übel wirst.
Merkst du eigendlich noch wenn du dir den Kopf kratzt?


Wrote: Selbst wenn aber die Kunstfreiheit hier von Bedeutung wäre, so
wäre Ihre Annahme dennoch falsch. Denn auch die Kunstfreiheit
ist nicht schrankenlos, sondern wird durch die Grundrechte
anderer, die ebenfalls die Straße zu ihren Zwecken verwenden
wollen, begrenzt. Da Straßenraum nicht unbegrenzt vorhanden ist,
muß die Stadt das Recht haben, im Rahmen der
Sondernutzungserlaubnis VOR Beginn der Sondernutzung zu
überprüfen, ob die Nutzung ohne unzumutbare Beeinträchtigung
Dritter gestattet werden kann. Sie übersehen insoweit, daß Sie
unter 7.831 Interessenten, die die Straßen gern für sich nutzen
möchten, nur die Nummer 867 sind, und nicht die Stellung eines
absoluten Monarchen von Gottes Gnaden innehaben, dem alle
anderen Menschen zu weichen haben.
Rupp: Siehst ATN, genau das ist der Punkt, dass Leute wie du, diesen Hirnriss als Schreibtischtäter, gerne an den Unbedarf verbreiten möchten. Und von der Dummheit der Masse und der Mods von Forum Wer-Weiß-Was auch noch durch löschen des hier vorgetragenem unterstützt.
Wie die Bilder sich doch gleichen. Was ist an der Kunstfreiheit so gefährlich, um Die mit soviel Hass zu verfolgen?
Das ist? ich habe nur keine Ausdrücke dafür, was das ist.
Und die ich hätte sind leider etwas zu ordinär um deiner Eitelkeit gerecht zu werden.
Da ich weiss das Dieses Forum Hier auch von dir besucht wird.
Gilt meine Aufklärung eben diesem Umweg.

Wrote: Zu Punkt 3: Die Maßregelung durch die zuständigen Behörden
beruht darauf, daß Sie die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit
erforderlichen Erlaubnisse nicht hatten, und waren insoweit
berechtigt.
Rupp: Berechtigt zu was? Genau in den ewigen auslassung liegt deine Hinterlist.
Wie auch das Einlenken wieder Humbug ist.

Wrote: Die Maßregelung wäre durch Einholen der Erlaubnisse
ohne große Kosten und mit geringem Zeitaufwand dauerhaft zu
vermeiden gewesen. Weshalb Sie es stattdessen vorgezogen haben,
einen 30 Jahre dauernden Kampf auszufechten, um Ihrer
künstlerischen Betätigung unter Mißachtung des Rests der
Gesellschaft den Platz in der Mitte des Universums zu
verschaffen, ist mit gesundem Menschenverstand nicht
nachzuvollziehen.
Rupp: Ich habe nicht aus Spaß an der Freude, vorgezogen einen 30 Jahre langen Kampf, für etwas selbstverständliches auszufechten, Das Gefecht wurde mir aufgezwungen, weil Mann mir die Kostengünstige Erlaubnis nicht erteilen wollte.
Was willste eigentlich von mir, willste mich verhöhnen?
Weil ich hier meiner Bürgerpflicht nachgegangen bin. unser aller Grundrechte zu sichern?
Denn das Freiheitsrecht dem Einzelnem genommen, wird letztlich allen genommen Sein.
Spruch des Tages aus der Gesellschaftspolitik.

Wrote: Zu Punkt 4: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt
für Ihre Sache nichts her. Ihre Beschwerde ist bereits vom
Vorprüfungsausschuß zurückgewiesen worden. Das Gericht selbst
hat sich mit Ihrer Beschwerde überhaupt nicht befaßt. Alle
Interpretationen Ihrerseits beruhen daher auf einem groben
Fehlverständnis dieser Entscheidung.
Rupp: Ich habe bereits oben erwähnt, Das man sich auf die 2 seitige einlassung . der Prüfungskammer erst einlassen muß. Wenn meine Interpretationen auf einem groben
Fehlverständnis dieser Entscheidung beruht.
Worauf beruht dann die Fachkompetenz der Sesselfurzer beim Verkehrsminister und dem Petitionsausschuss NRW. Die mir aus eben diesem nichtbefassten Inhalt nachweisen wollen, dass die Verfassungsrechtsprechung mit der Prüfung der Sachlage zugestimmt habe, dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss. und der Behörde generell das recht zustände eine Straßennutzung erlaubnispflichtig machen zu dürfen.
An die Juristen in diesem Forum, als nachhilfe, das ist der sogenannten nichtbefassung auch richtig: soweit der Allgemeingebrauch der Straße über den Allgenmeingebrauch hinaus geht, vor eine Feuerwehrausfahrt oder mitten einer Straßenkreuzung. Erlaubnispflichtig machen darf, Das wird inhaltlich mit dem nichtbefassten Zusatz eingegrenzt, darauf muss hier auch nicht weiter eingegangen werden. Der Beschwerdeführer wollte nichts weiter erkannt wissen, das er für den Allgemeingebrauch, dem Kommunikationsgebrauch einer Fussgängerzone keine Straßen-(verkehrs-) rechtliche Erlaubnis bedarf.
An der Interpretationen dem Fehlverständnis dieser Entscheidung ist im Sinne der Kunstfreiheitsgarantie ist überhaupt nichts auszusetzen.
Wohl aber an der politischen Meinung, der Ehemaligen Verkehrsminister Kniola und Clement, Aus eben dieser nichtbefassten Sachfrage, von der Vorprüfungsstelle, die Weisung ergehe, das die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss.
Die Zustimmung, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, ist richtig.
Das sie sie aus besagter Prüfung nicht gewährt werden muss, eine Böswillige Unterstellung der Institution verkehrsminister und petitionsausschuß.
Wer will behaupten das ich, der Sache hier nichts zu jammern habe?
Wieso behaubtes du dreimal verfluchtes ??????. Das die Verfassungsprüfung sich überhaupt nicht mit der Beschwerde befasst habe.
Willste mich Tatsache kränken. Wenn Du mit offensichtlichem Interesse das Gegenteil plädierst?
Die Frage ist, Wieso willst auch du etwas zum Gegenteil beweisen, das sich zum Sinn angeblich niemand befasst habe.

Wenn also, etwas nicht vorhanden, kann man es auch nichts ins Gegenteil wandeln.
Also kann aus der Besagten Prüfung nur eine Wahrheit geben.
Du bist echt ein Unangenehmer Zeitgenosse mit deiner Starrköpfigkeit.
Dein permanenter Verneinungsvortrag lässt vermuten, dass du als Rechtsverdreher, aus dem Lager der Kommunen kommst. Die aus reiner Machtlust jedem der es hören will, behaupten. Das was ich zu den Dingen zu sagen habe sei Falsch.
Welchen Grund hat dann das Bundesverwaltungsgericht die Weichenstellung, hinter dem sich die alltagspolitik zur wahrung der Straßenkunstfreiheit versteckt. zu korrigieren.
Als für allgemeingültig anerkennen muss, dass Kunstschaffende im Allgemeingebrauch einer Fußgängerzone, keiner Gewerbe- oder einer Straßennutzungserlaubnis bedürfen.
Rechtskräftig seit 1998.


Wrote: Zu Punkt 5: Sie behaupten, die Stadt Köln habe Sie rehabilitiert, indem
Sie Ihre Rechtsauffassung unter dem Motto "On the road again !
- THE KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG" in geltendes Recht
umgesetzt habe.

Rupp: Was sonst, was man formaler Vorbehalte nicht verbieten darf, muss/will man mit - THE KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG" eben widerwillig Erlauben.
Deine Frechheiten Hören einfach nicht auf.
Wrote: Die Behauptung ist grober Unfug. Die von Ihnen
zitierte KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG ist das Konzept
einer Musiker- und Straßenkünstlervermittlungsagentur und unter
http://www.loy-projects.de/strmord.htm nachzulesen. Mit der
Stadt Köln hat dieser Text rein gar nichts zu tun.

Rupp Die Entschuldigung ist in diesem Link, etwa der Mitte des Projektvorschlag, den Verhaltensrichtlinen gegenüber den Straßenkünstler zu lesen.
Und hat somit sehr wohl was mit der Stadt Köln zu tun, mit deiner Starrköpfigkeit biste echt ein gefährlicher Forumsverdummer ein Schreibtischtäter.
III.
Wrote: In Anbetracht dieser (Rechts-) Lage dürfte sich das
Unverständnis Ihrer Mitmenschen von selbst erklären. Ihre aus
jedem sozialen Rahmen fallenden Reaktionen sind daher nicht nur
deplaziert, sondern überdies auch strafrechtlich relevant. Daß
von strafrechtlicher Verfolgung bislang abgesehen worden ist,
ist allein dem guten Willen Ihrer Gesprächspartner zu verdanken.
Der Blick für den Rest der Gesellschaft jenseits Ihrer Person
scheint Ihnen aber, Günther Rupp aus Düsseldorf,
bedauerlicherweise abhanden gekommen zu sein.

Rupp: Das meint auch der Rupp aus Düsseldorf, und mit Nachdruck, dass du ein echter anonymer Internetspinner bist.
Oder habe ich hier vergessen zu fragen. Wer in diesem Forum immer Fragt, ob auch Pflaumenkuchen geht.
Zur Beruhigung bei der „EatArt“ geht zur Kunstfreiheit auch Pflaumenkuchen.
rupp

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10 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

er läßt nicht locker

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

aber ehrlich... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...hat sich eigentlich jemand die Mühe gemacht und den ganzen Text gelesen? Ist doch immer wieder das selbe, oder? ;-)

Wenn sich rupp beim Verkaufen seiner Bilder auch nur halb so hartnäckig erweist, wie beim posten im Forum, dann sollte er eigentlich schon ein steinreicher Mann sein - vorausgesetzt die Bilder taugen etwas - aber KUNST ist ja, was gefällt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)


also ich finde ruppie echt klasse.

Der Mann kämpft seit - jetzt Achtung!! - seit 1965 !! für sein Recht, Kunst frei und billig und provokativ und Behördenfeindlich und Andersdenkenden-feindlich zu produzieren. Kein Wunder, daß ihm keiner hilft :)

Er ist der klassische Outsider. Zumindest das verdient geteilten Respekt.

Deshalb meine ganz eigene Meinung, ohne jemanden verletzen zu wollen, völlig gegen den Meinungsstrom:

RUPPIE PLEASE COME BACK!!! :(

-----------------
"Micki, Berufspessimist"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

@Micki

du spielst mit dem Feuer ;)

Die Geister, die ich rief...

-----------------
""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Kann mir einer verraten, was der Mann wirklich will?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)


@Hank

Alles, was einen Anfang hat, wird auch ein Ende haben

:) Keine Sorge.... neuesten Erkenntnissen zufolge ist Ruppie in Wirklichkeit kein Legastheniker, sondern ... Sinologe, und befindet sich auf einer längeren China-Reise

Oder vielleicht haben ihn auch die Borg geschnappt, wer weiß, Widerstand ist zwecklos. Aber in seinem Falle haben sie den Falschen erwischt ;)

-----------------
"Micki, Berufspessimist"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

@amtsmeier

Ja, aber sicher. Schauen Sie sich in aller Ruhe folgenden Link an:

http://www.journalismus.com/_foren/read.php?f=49&i=99&t=99

Danach werden sie restlos aufgeklärt sein, und aber auch keine einzige Frage mehr haben!

"Sie befinden sich im Forum Düsseldorf
Hier treffen sich Medienprofis aus der Region Düsseldorf."

Hier hat Ruppie auch ganz toll gewirkt:

"Autor: Rupp (kunstmalergmx.de) (---.isis.de)
Datum: 13.12.2002 11:06

Offener Brief.
Von Günter Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf,

An Herr Bundespräsident. Johannes Rau für die BRD.
An Herr Kultusminister ( Michael Vesper für das Land NRW.
Guten Tag Herr Rau.
Guten Tag Herr Vesper.
Was halten sie denn von der Bequemlichkeit, und denkfaule Fachkompetenz ihrer Mitarbeiter, Betreffs: Unterstützung aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe.

Schreiber ist Legastheniker und macht die vermeidbaren Rechtschreibfehler mit Absicht.
JEDER HAT EIN RECHT DARAUF ZU ERFAHREN,
WAS MIT IHM GESCHIEHT ODER GESCHEHEN SOLL, WARUM,
UND MIT WELCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ES BEGRUENDET WIRD.
Dieser aus Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
ableitbare Rechtsanspruch garantiert jedem mündigen Bürger sein Selbstbestimmungsrecht und seine Selbstverantwortung, denn nur seine Selbstbestimmung kann ihn vor missbräuchlicher Fremdbestimmung schützen,
Soweit das Grundrecht, soweit auch Rechtsgut.
Dabei werden wir alle mit Regeln konfrontiert, die uns eigentlich bei der Wirklichung unser aller Interessen helfen sollen, und oft, erfahren wir leider viel zu spät, dass diese Regeln. Gerade auch von den Aufsichtsbehörden zur eigene Machtentfaltung missbraucht werden.
Letztlich nur ihrer Faulheit, Eigennutz und Beqemlichkeit geholfen haben...
Ob Mann, mit Naivität, und frommen Glauben an den Rechtsstaat, dann noch mit ordnungsgemäßen Widerspruch und Rechtshilfe dagegen ankommt, wage ich per Exempel zu bezweifeln.
ZB. Bin ich Kunstmaler und muss, verfassungsgarantiert, niemanden um das Freiheitsrecht Art.5 Abs.3 GG . um eine Erlaubnis fragen.
und diese Besonderheit wird von der Rechtswissenschaft, der allgemeinen Reglementierungssucht, unserer Verwaltung ausdrücklich entgegengehalten.
Dennoch wagt es die Behörde Köln und Düsseldorf mir das Freiheitsrecht aus Art.5 Abs.3 GG . Wie es Heißt ( auf Tannenbaumverkäuferbasis) abzustreiten.
Man behauptet: eigenem Ermessen, nicht dazu verpflichtet zu sein, Das Verkaufen meiner Bilder in der Fußgängerzone erlauben zu müssen!
Völlig unverständlich, wird Behörde auch noch vom Oberlandesgericht-Köln und Düsseldorf Unterstützt.
Tenor: Das verkaufen von selbstgemalten Bilder habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun, deshalb sei von Gesetz her, auch nichts dagegen einzuwenden, wenn Behörde mich mit exemplarischen und Spezialpräventiven Ordnungsstrafen aus der Fußgängerzone verdrängt.
Ich rede keinen Quatsch, den Hirnriss des Senats kann man in der Juristenfachschrift „Gewerbe-Arschiv“ nachlesen.
Widerspruch und Rechtsbeschwerde zwecklos, das Oberlandesgericht versteckt seine Hinterlist hinter das Ordnungswidrigkeitengesetz. Denn bei Ordnungswidrigkeiten geht nichts mehr über die Unrechtsprecher hinaus, Da können Oberlandesrichter Unrechten und Recht beugen, wie sie eigenverantwortlich Unangreifbar sind.
Also sagt die Behörde Köln auch Unrecht ist Rechtskraft: Da interessiert es uns einen ******, wie die Rechtsbeugung zustande gekommen ist.
Verzeihung wenn ich das Gedankengut, meiner Feinde etwas Krass und Ordinär deutlich mache. Leider wird sich die ordinäre Gesinnung der Unrechter gegen die Kunstfreiheit allgemein und meiner besonders, durch die ganze Affäre ziehen.
Verzeihen sie wenn ich das Kind beim Namen nenne.
So, wiehert auch, die obere Aufsichtsbehörde: Nachdem du gerichtsbekannt als ordentlicher Ordnungsstörer erkannt und bekannt bist: kann uns kein Arsch noch zwingen, dir für das Verkaufen von Bilder in der Fußgängerzone eine Sondernutzungserlaubnis erteilen zu müssen.
Jetzt aber, mal langsam. Ich habe einen Gewerbeschein, damit auch einen Rechtsanspruch auf eine Verkaufsgenehmigung wie jeder andere Ambulante Weihnachtsbaum, oder Schlittenverkaufender Straßenhändler auch.
Behörde Köln: Wo hast Du denn einen Gewerbeschein, wenn wir dir den Gewerbeschein Wegnehmen dürfen:
Am 16.11.1979 wird mir der Gewebeschein mit der Begründung eingezogen. Das ich, als permanenter Querulant, gegen die Ordnungsweisungen der Gerichte und Behörden, nicht mehr die sittliche Voraussetzung hätte, einen Gewerbeschein zu besitzen, um damit meine Bilder in der Fußgängerzone oder sonst wo verkaufen zu dürfen.
Und wieder ist es die Aufsichtsbehörde, bis hin zum Regierungspräsidenten von Köln, die nichts dagegen einzuwenden hat. Das man mir unter besagten Argument den Gewerbeschein wegnimmt und damit demütigt.
Was aber wird hier eigentlich gespielt?
es sind die siebziger Jahre, Wieder mal und viel zu Spät, werde ich dahinter steigen, das mein Widerstand dazu dient, exemplarisch und spezialpräventiv, Verwaltungspolitische Fakten gegen den Freiheitsanspruch der 68er auf Straßenöffentlichkeit zu schaffen.
Siehe Eskalation in der öffentlichen Erschießung Benno Ohnesorg.
Als ich mich endlich darauf einstellen kann. Gegen was ich hier eigentlich juristisch argumentieren muss, Ist das Oberverwaltungsgericht-Münster durchaus bereit - anzuerkennen: dass ein Kunstschaffender in der Straßenöffentlichkeit einer Fußgängerzone, Tatsache, keiner Kommunalbehörde um eine Sonder-Erlaubnis fragen muss, um selbstgemalte Bilder verkaufen zu dürfen.
Zu welchen Zweck auch immer, relativiert man die Zustimmung zur Erlaubnisfreistellung mit der Anmerkung: Andererseits sei die Kunstfreiheitsgarantie aber auch nicht schrankenlos gewährt.
Soll wohl heißen, was nicht, mit einfachen Gesetzen machbar, immer noch mit der Schrankenregelung der Kunstfreiheitsgarantie selbst geht.
Na siehste! Demütigt Behörde mich weiter; Und mehr soll auch nicht bewiesen sein, Dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt werden muss.
Und jetzt verpiss dich endlich!
Nun werde auch ich der ewigen Demütigungen, etwas Ungehalten: Die Schrankenregelung für Art.5 Abs.3 GG . ist doch nicht dafür gedacht, dass jeder Behördenidiot, die Kunstfreiheitsgarantie seinem Gutdünken unterwerfen darf!
Doch! darf sie! meldet sich jetzt die Nächstinstanz das Bundesverwaltungsgericht Berlin.
Tenor: „...Da die Straßenrechte innerhalb der Verfassungsordnung ebenfalls, zum Schutz anderer Leute Rechte wirken, kann es der Kunst auch nicht erlaubt sein sich zu jeder Zeit an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.“
Ja, was denn nu, ihr Herren Bundesverwaltungsrichter kann se, oder kann se nicht?
Denn nach Darlegung der Gewerbe- und Straßenrechtswissenschaftler, Landmann/Rohmer, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf und Prof. Hufen. kann se inner Fußgängerzone eigentlich doch..
wieso nicht auf Spruch der Bundesverwaltungsrichter?
Das die Kunstausübung vor einer Feuerwehrausfahrt oder mitten auf einer belebten Straßenkreuzung ( Rechtslogisch ) um eine straßen- verkehrsrechtliche Erlaubnis fragen muss, ist nicht das Selbe, dieser Straßen-Verkehrsrechtliche Vorbehalt, ( von mitten einer belebten Straßenkreuzung ) hat nichts mit der Einrichtung einer Fußgängerzone zu tun.
Wenn man das von Seiten eines Bundesverwaltungsgericht nicht erkennen will, ist das gesellschaftspolitisch Hirnrissig!
Schreibt Prof. Hufen in der Juristichen Zeitschrift DÖV.

Da der Hirnrissige und unangreifbare Vorbehalt der Bundesverwaltungsrichter, von den Landtagspolitiker NRW, den Medien und selbst von der Gewerkschaft Kunst, als allgemeingültig anerkannt wird, hänge ich mit dem Gegenbeweis, der Juristischen Denkfabrik, in der Luft:
Also Labert auch die Fachkompetenz, meiner Berufskollegen nur dummes Zeug. Wenn se behauptet: “... Weil die Bilderverkaufserlaubnis in der Regel nur aus besonderen Gründen vorenthalten werden dürfe. war und ist dein Vorgehen den Erlaubnisvorbehalt als solchen zu bekämpfen, der weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch zu beanstanden ist, der falsche Ansatz.
Im übrigen - muss man Sie wohl darauf hinweisen - ist die Kunstfreiheitsgarantie, anerkanntermaßen nicht dazu da, dem Künstler sein wirtschaftliches Auskommen zu sichern. Für die Sicherung der Lebensgrundlagen sind allein die Berufsfreiheit und ggf. auch die Eigentumsgarantie zuständig (die allerdings in erheblich weiterem Umfang eingeschränkt werden können als die Kunstfreiheit).
Hilfe! Nun brauche ich auch noch Hilfe gegen die Gleichgültigkeit meiner Kolleginnen und Kollegen. Wo bin ich hier eigentlich hineingeraten?
Niemanden läuten die Alarmglocken, dass hier nicht die Kunstfreiheit eines Einzelnen Straßenkünstler unterlaufen wird, sondern das Freiheitsrecht aller Kunstschaffenden? wieso scheint das niemanden zu interessieren?
Was wäre, wenn dieser Vorbehalt einen J.Beuys oder sonst wie Hochschulausgebildeten Kunstausübenden mit Dr. oder Prof. im Titel zugemutet würde? Das ganze Gesellschaftssystem würde sich auflehnen, siehe Fortgeführte Verfassungsrechtsprechung zur Kunstfreiheitsgarantie allgemein.
Aber gegen einen kleinem Mann von der Straße kann man sich offensichtlich Formale Unrechtsverwalter und Richter leisten.
Da darf ein ganzes Gremium von Bundesverwaltungsrichter, einfach mal vermuten: dass es der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.

Wenn ich dieses Gedankengut auf dem hohen Level eines Bundesgericht hinterfrage. Dann hat das Bundesverwaltungsgericht die Kunstfreiheitsgarantie, ohne gesellschaftspolitischen Aufwand mit reinem Mutmaßen abgeschafft.
Gute Nacht Rechtsstaat.
Wieso steht hier niemand auf, mir zu helfen, gegen den Hirnriss zu protestieren?
Frag ich halt mal das Verfassungsgericht Karlsruhe, was die von dem hirnrissigen Vorbehalt zur Sache Kunstfreiheitsgarantie halten.

Nach Prüfung der Angelegenheit, teilt mir die Prüfungskommission Karlsruhe mit, das es nicht mehr notwendig sei. Die Angelegenheit im Sinne der Beschwerde entscheiden zu müssen.
Soweit das Vordergerichte (das Oberverwaltungsgericht-Münster) bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend erkannt hat, das Frau/Mann, in einer Fußgängerzone, für die Kunstfreiheitsgarantie keiner straßen-verkehrsrechtlich Sondererlaubnis und um die Sondererlaubnis zu erhalten, auch keinen Gewerbeschein vorweisen muß.
Sind die Vordergerichte damit bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die die Verfassungsrechtsprechung zur Sicherung der Kunstfreiheitsgarantie in der Grundsatzentscheidung „Mephisto“ vor 50 Jahren, aufgestellt hat. Klar, ist die Kunstfreiheitsgarantie darin nicht schrankenlos gewährt, genau so Klar ist die Tatsache, dass einer Behörde generell das Recht zusteht eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig machen darf.
Aber darum geht es überhaupt nicht, dieser Aspekt, (was über den Allgemeingebrauch einer Straße hinausgeht,) wird bereits über das Straßen und Wegerecht erklärt, darauf muss hier auch nicht weiter eingegangen werden:
Der Beschwerdeführer wollte nur Festgestellt wissen, was bereits festgestellt wurde, dass Frau oder Mann in einer kommunikationsgewidmeten Fußgängerzone, für den Kommunikationsbedarf der Kunst, dem Wirken mit der Kunst. keinen Behördlichen Erlaubnisschein Fragen muss.

Ja, wäre das jetzt schön, wäre der Sinngehalt des Bescheids (-1-BvR-188-81-) auch so im Klartext vermitteln, wie er gemeint ist.
Aber in einer verfassungsrechtlicher Hochsprache, ist alles verklausuliert, weil die Prüfungskommission Karlsruhe einfach damit rechnet, dass die Juristen draußen im Lande ihr Handwerk auch verstehen, um zu verstehen.

Du spinnst doch!:
Bescheinigt der Landtag NRW. Über seine Fraktionsvorsitzenden,
Du spinnst doch!
bescheinigt der Petitionsausschuss im Landtag NRW.
Du spinnst doch!
Bescheinigt der Petitionsausschuss der Stadt Düsseldorf .
Du spinnst doch.
Bescheinigen die Ehemaligen Straßenverkehrsminister Kniola und Clement. Für das Land NRW.
niemand Behörde muss hier deine absichtlich verfälschte Auffassung, zu einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde verstehen, deine Beschwerde wurde in, Karlsruhe, nicht zur Entscheidung angenommen, damit ganz Klar erklärt, muss die Kunstfreiheit, straßen- verkehrsrechtlicher Hinsicht, auch nicht jedem Bilderverkäufer gewährt werden.
Nun verpiss dich aber endlich mit deinem Querelen. Wir haben anderes zu tun, und werden jetzt auf keine weiteren Beschwerden mehr eingehen.
Hilfe!!!!!?
Ja, was sollen wir dazu noch sagen, behaupten wieder mal meine Berufskollegen und -innen aus dem Berufsverband-Bildender Künstler und der Gewerkschaft Kunst. Eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde, ist eine Abgewiesene Verfassungsbeschwerde und lässt einzig darauf schließen, Dass du mit deiner verquerten Auffassung zur Kunstfreiheit der Straßenkunst, auch in Karlsruhe kein Wohlwollen erreicht hast:
Und willste du wissen, was wir wirklich meinen? Als ewiger Verlierer wirst’e auch noch der Kunstfreiheit der Vereinskollegen und Kolleginnen geschäftsschädigend.
Der soll sich endlich ver*****n, empfiehlt der Justitiar der Gewerkschaft Kunst. ( ein Herr Pfennig.) Mit dem seiner Straßenkunst müssen wir, als Verein nichts gemeinsam haben, derart empfohlen, schmeißen mich die Freiheitswächter für Kunstfreiheit, aus dem Schutz des Bundesverband bildender Künstler eV. Raus.
Gesellschaftspolitisch völlig isoliert, hänge ich mit meiner und unser aller Kunstfreiheitsgarantie am formaljuristischen Fliegenfänger.

Ja und, dann Beschwer dich doch, wird von den Aufsichtsbehörden der Verwaltung und Landtagspolitik fröhlich weiter gemoppt.
Meinen Frustbrüller muss ich 20 Jahre lang, Ohnmächtig mit mir selber austragen, und mich der Frage zermartern: Wie konntest du nur so naiv sein, zu glauben, Gerechtigkeit muss man nur verlangen, dann bekommt man Gerechtigkeit auch per Exempel.

Erst 1997 kann sich niemand mehr hinter die allgemeingültige Weichenstellung des Bundesverwaltungsgericht verstecken: und somit behaupten, Das es der Kunst nicht erlaubt sein kann.... usw.
Das Bundesverwaltungsgericht ist zwischenzeitlich gezwungen die fatale Weichenstellung, zur Einschränkung der Straßenkunst aufzuheben und abzuändern. nunmehr 20 Jahre Later, ebenfalls gesellschaftspolitisch, allgemeingültig feststellen: Das es der Kunst, dann doch erlaubt sein darf, ohne Gewerbeschein und Straßenrechtlicher Sondererlaubnis, in einer Fußgängerzone in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.

Wenn auf Basis der Kunstfreiheitsgarantie nunmehr doch? Dann sind die bisherigen Vorbehalte und Weichenstellungen, zu meinem Schaden ausgefallen. Oder?
Wie reich könnte ich heute sein, wenn ich meine Bilder zwanzig Jahre lang im Sinne der Kunstfreiheit, unreglementiert auf der Straße hätte verkaufen dürfen.
Denn andere eine Ausstellung anderen Ort’s, Z.B. in einem Frisiersalon., einem Gemeindesaal, oder zum Imagegewinn eines Autosalon, sichert keinem Künstler in der BRD. überhaupt den Lebensunterhalt.
Oft ist diesem Aufwand nur noch festzustellen: Außer Spesen war nichts gewesen.
Wenn Mann, der Kunstfreiheit nur noch drauf zahlt, wird man letztlich zum Sozialfall, und das Sozialamt sieht sich nicht mehr dafür zuständig, einen Kunstschaffenden auch noch in Brot und arbeit zu bringen.
So vegetiert Mann, mit Frust und noch mehr Frust. Weiter vor sich hin.
Wut und Ohnmacht treibt mich, dem Verursacher, der Stadt Düsseldorf den Bittsteller zu machen.
Die Ratsmitglieder, hüllen sich in indische Philosophie: nichts sagen, nichts hören, nichts entscheiden.Verweisen auf die Fachkompetenz, Kulturamt der Stadt.
Der Kulturdezernent aber schreibt: Mann jetzt bist’e aber echt am Spinnen, die Hilfe für unschuldig in Not geratene Künstler ist eine Freiwillige Leistung. Die man nicht einfach fordern kann, Und wie sie wissen sind wir ernsthaft bemüht die Fördermittel demokratisch gerecht und nach Eingang der Anträge zu verteilen.
Leider Warten aber noch 300 Antragssteller vor dir: Also Verpiss dich endlich!
Mal nachrechnen? Seit 1981 mit Beginn des Verkaufsverbots, meiner Bilder auf der Straße. Unterliegt mein Antrag, einer Berücksichtigung zur demokratischen Zuteilung.
Seit über zwanzig Jahre. Werde ich bei jeder Nachfrage beim Oberstadtdirektor oder Oberbürgermeister, darauf abgewiesen, das da immer 300 Antragssteller vor mir auf eine Stadtgeförderte Künstlerhilfe warten.
hier werde ich doch eindeutig mit der Magie (300) verarscht?
Wenn ich in den kostengünstigen Werkräumen, heute, zwanzigjährige, über diese Hilfe gefördert sehe, dann haben deren Mutter schon in der Schwangerschaft gewusst, dass das keimende Leben in ihrem Bauch, einmal Unschuldig in Künstlernot geraten wird, und vorausschauend, bei der Stadt Düsseldorf, einen Auftrag auf eine demokratisch zu verteilende Künstlerthilfe beantragt. Oder rechne ich da was Falsch?
Irgendwie muss ich aus der Stagnation raus.
Aber ohne uns, bescheinigt wieder das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Auf vier Seiten juristendeutsch: wird mir erklärt: Ob die festgestellte Freiheit für das erlaubnisfreie Bilderverkaufen auf der Straße auch schon Früher beachtet werden musste, würde es jetzt an Feststellungsinteresse fehlen.
Holen sie sich einen Erlaubnisschein, nur wenn diese wieder Verweigert wird, können sie ja wieder Klagen.
Heißt wohl, das es niemanden interessiert muss, wie ich zu schaden gekommen bin:
Bei wem kann ein naiver Bürger sich seiner Pein noch ausweinen: wenn er gesellschaftspolitisch zu einer Unperson erklärt ist.
Dann melde dich doch beim Bürgervater der Nation, unseren Bundespräsident Johannes Rau:
Aber dessen Aufgabenverwaltung ( das Präsidialamt ) entscheidet, mal wieder reiner Bequemlichkeit, Das der Chef keine Zeit hat, sich kümmern zu müssen. Und das Ungemach dass mir da gesellschaftspolitisch zugemutet wurde, sehr, sehr bedauerlich finde, Und So entschlossen habe, mir eine einmalige Zuwendung von 1000.-DM ( aus dem Topf nicht abgeholter Lottogewinne) als Nothilfe zukommen zu lassen.
Für den Rest soll ( weil zuständig ) der Kulturminister NRW. Sorgen.
Gerne hätte ich das gesellschaftspolitische Almosen zurückgezahlt, aber ich habe Miet- Licht- und Heizölschulden. Und den Gerichtvollzieher vor der Tür, so was korrumpiert, mehr als geistige Eitelkeit.
Auch beim Kulturminister NRW sitzen wieder Verwaltungs-Unmenschen in einem Entscheidungsgremium: und die endledigen sich der Künstlerhilfe, für (arme) Kunstschaffende, mit dem Hinweis; dass es 2003 so oder so, für jeden altgeworden Armen, der BRD. eine Grundrente geben wird. Damit wurde ich dann sicher ohne die Hilfe des Kultusminister NRW. über die Runden kommen!
Sicher werde ich das können müssen, musste ich bis hier schon mit weniger auskommen.
Da wird mit einer Grundrente, sicher auch kein ordnungsgemäßes bezahlen, für Pinsel Farbe und Werkraum gewährleistet.
Mit der Kunst zu werken. hätte ich schon gerne können wollen, aber mit der Kunst wirken dann nicht gedurft. Weil nicht gedurft, fehlender Mittel auch keine Kunst mehr Werken (herstellen) können.
Da hilft auch unsere Fähigkeit, an einem funktionierenden Rechtsstaat Hoffnung zu haben, nicht weiter, wenn uns deren Verwalter und Richter dann doch immer wieder in die schlimme Situationen eines (Michael Kohlhaas) bringen.
Die 68er hatten nicht mal unrecht: „Macht kaputt, was euch kaputt macht.“

G. Rupp



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Wenn er Sie nun logischerweise überzeugt und mitgerissen hat, dann können Sie folgenden Link anklicken:

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Alternativ können Sie ihn aber auch für d. Bundesverdienstkreuz vorschlagen ;)

Hochachtungsvoll
Mickione - Ruppies einziger Fan



-----------------
"Micki, Berufspessimist"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

.... und aber auch keine einzige Frage mehr haben!

Blblblblblblblblbebbbb! Arööööh!

Dr.med.Wurst: der Patient Amtsmeier ist wg. geistiger Überforderung leider ausser Gefecht gesetzt ....
Vor dem vollständigen Zusammenbruch des Patienten stiess er unter wilden Zuckungen die Worte: "Verdienstkreuz, Verdienstkreuz" aus!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Oder vielleicht haben ihn auch die Borg geschnappt, wer weiß, Widerstand ist zwecklos.


Nein, die assimilieren nur ganze völker, keine Individuen...

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