RA Kodiak - Konto-Pfändung von mein Vater - Angelegenheit von mein Vater- Kontopfändung bei mir(Kind

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
RA Kodiak - Konto-Pfändung von mein Vater - Angelegenheit von mein Vater- Kontopfändung bei mir(Kind

Hallo,

ich habe per Zufall von meiner Mutter erfahren, dass eine Kontopfändung bei mir (mein Kto. b. Spk und von mein Vater RV-Bank) für die Angelegenheit von mein Vater gemacht wird. Es lagen zwei Briefe meiner Mutter vor (diese hat sie bei mein Vater seinen Unterlagen zufällig gestern gefunden).

Beide Schreiben (Pfändung v. Rechtsanwaltgesellschaft Kodiak - beide Schreiben gingen an die Banken - mein Vater hatte diese Kopien davon) haben das gleiche Aktenzeichen, aber unterschiedliche Beträge. Text etc. alles gleich nur wie gesagt die Beträge und die zwei verschiedene Konten (Kto. Spk und RV), auf die die Pfändung angesetzt sind.

Diese Angelegenheit betrifft allein mein Vater (wie bereits erwähnt). Ich wüsste von den Vorgang eigentlich überhaupt nichts, wenn meine Mutter mir das nicht gezeigt hätte.

Meine Frage ist, dürfen die das? Geht das? Kann eine Pfändung bei den volljährigen Kinder gemacht werden (die nicht mehr bei den Eltern wohnt)?

Ich habe einige Foren gelesen, dass dies nicht ging, bei anderen stand, dass es bei Kinder geht die i. Hs. der Eltern wohnen, die volljährigen sind.

Leider weiß ich nicht ob ich mich dagegen wehren kann bzw. was dagegen machen kann. Daher bitte ich um Hilfe von euch.

Meines Erachtens darf Kodiak das nicht, da ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe und nichts damit zu tun habe.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Ich würde das Thema ins Unterforum Inkasso schieben lassen. Dort sitzen die Profis ;)

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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