RA hat sexuelles Verhältnis mit MAin des Mandanten

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
hot_trot_6
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
RA hat sexuelles Verhältnis mit MAin des Mandanten

Heute, das heikle Thema Sex mit Mandanten! Wem schonungslose Offenheit bei der Behandlung des Themas die Gefühle verletzen könnte (was nicht Zweck ist), möge hier aufhören zu lesen!

Vorausgeschickt: RAe sind wohl auch nur Menschen (aber sind sie auch die besseren?)

Die (wahre) Story:
Firma F1 mandatiert große Kanzlei K für eine eingehende Beratung in Wirtschaftssachen (Rahmenvertrag mit Firma F2). Mitarbeiterin MAin von F1 ist seit langem als Erfüllungsgehilfin (Sachbearbeiterin) mit Betreung von F2 befasst. K schickt RA als Erfüllungsgehilfe zu F1, der berät, im persönlichen Gespräch mit F2 verhandelt usw.
RA, während des Mandates, beginnt und unterhält aber auch ein sexuelles Verhältnis mit eben der MAin von F1. Beide versuchen das Verhältnis geheim zu halten und treffen sich auch ausserhalb der Geschäftsräume von F1 und F2. So bspw. an Wochenenden in diversen Hotels.
Weitere pikante bzw. bekannte Details zu Austausch von betriebsinternen oder F2-bezogenen Informationen zwischen den Akteuren und Dritten (!) sind hier bekannt.

Bei alledem frägt man sich, wie es denn manche RAe mit dem sog. Ehrenkodex (RAe haben doch so etwas Besonderes, glaub' ich) halten. Die Vorgänge sind jedenfalls unerhört! Nur, abgesehen vom Moralischen, sind Rechte der Mandanten verletzt? Sind die Vorgänge 'justiziabel'? Muss man befürchten als Denunziant angesehen zu werden, wenn man den 'Skandal' publik macht? ...und, hackt eine Krähe einer anderen die Augen aus? Soll man überhaupt so etwas anprangern?

mfg



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"Gott gebe mir die Fähigkeit zu unterscheiden zwischen dem, was ich verändern kann und was nicht. "

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"RAe sind wohl auch nur Menschen (aber sind sie auch die besseren?)"

Wer hat je behauptet, dass wir die "besseren" Menschen seien?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hot_trot_6
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

@Bob

Zu Ihrer Frage: Ich weiss nicht, wer das behauptet haben mag.

Aber, darf man nicht als Nicht-Rechtsanwalt davon ausgehen, dass ein besonderes Ehrenkodex (ein zudem in freiwilliger Selbstauferlegung angenommenes) wie es Juristen haben auch eine abgehobene, besondere Qualität unterstellt?

Ihre Meinung zur dargelegten Sache würde mich überaus interessieren.

mfg,

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich kann hier das Problem noch nicht erkennen.

MAin und RA arbeiten für ein und denselben Auftraggeber, nämlich F1. Würde F1 eine große Firma sein, könnte sie sich möglicherweise einen eigenen Hausanwalt leisten, dies könnte RA sein, der dann durchaus auch Lebenspartner/Ehegatte, langjähriger Freund oder Mitarbeiter der MAin sein könnte. Zudem ist ja doch MAin offensichtlich ohnehin Ansprechspartner des RA, da ja mit der Betreuung als Sachbearbeiterin für F2 seit langem betraut.

Also, wo soll hier das Problem liegen? MAin muß RA ohnehin die nötigen Infos zu F2 erteilen, ob sie das nun im Liegen, Sitzen oder Stehen tut, ist doch relativ zweitrangig. Es werden doch keine widerstreitenden Interessen berührt, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo hot_trot_6,

zur hierlautenden Sachfrage, kann ich zu meinem Bedauern keine konkretisierenden Informationen beitragen, die entsprechend geeignet wären, diese Fragestellung mit einer für Sie rechtssicheren Antwort zu versehen; allerdings meine ich mich erinnern zu können, dass hier ein spezielles Forum für derartige Rechtsfragesituationen von den Betreibern der 123rechtnet zur Verfügung gestellt sei...

puh....

Jetzt weiß ich wieder, was mein Deutschlehrer mit Schachtelsätzen meinte, wenn er meine Aufsätze korrigierte... Ich habe es mir damals abgewöhnt, jedenfalls halbwegs. Aber scheinbar ist es immer noch ein untrügliches Zeichen für Wissen und Qualifikation =?

VLG nefertari1968

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo hot_trot_6,

hieße das, daß Deiner Meinung nach, ein Anwalt seine eigene Ehefrau nicht vor Gericht vertreten dürfte, die werden ja auch (hoffentlich ;) ) eine sexuelle Beziehung zueinander haben...

Gruß

Line

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@nefertari
Großartiger Satz!!! Böll hätte es nicht besser formuliert.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Also wenn RA und MAin ihre gemeinsamen sexuellen Aktivitäten ausserhalb ihrer Arbeitszeiten betreiben dann sehe ich darin eine reine Privatsache zwischen RA und MAin.

Und moralische sehe ich sowieso kein Problem, denn was ist denn so verwerflich wenn sich zwei Menschen auf der Arbeit kennenlernen?

3x Hilfreiche Antwort

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