RA möchte Geld für "nichts" ?

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)
RA möchte Geld für "nichts" ?

Guten Tag,

ich habe da ein Problem. Und zwar hatte ich am 12.09.2011, vor meiner Eheschließung am 11.11.11, telefonischen Kontakt mit einen Rechtsanwalt bzw. dessen Sekretärin.
Da wir zuerst Gütertrennung vereinbaren wollten, habe ich nur gefragt, ob der Herr Rechtsanwalt auch so etwas machen würde. Die Frau sagte, dass ist kein Problem, ich müsste nur einen Termin vereinbaren.
Ich wollte mich dann halt nach meinem Urlaub in 2 Wochen nochmal Melden zwecks eines Termins.. habe dies aber nie getan.

Die gute Frau fragte am Telefon noch, ob ich schon einmal einen Vordruck haben möchte, um schon einmal zu schauen wie man das machen könnte. Dies bejahte ich und das Gespräch endete.

Ich habe den Vordruck erhalten aber mich halt nicht mehr gemeldet, da wir nun auch in einer Zuggewinngemeinschaft leben.

Heute, am 25.02.12 bekomme ich ein Schreiben vom besagtem RA mit dem Inhalt:
"Sie hatten mit Telefonanruf vom 12.09.11 um Fertigung eines Entwurfes für einen Ehevertrag gewünscht, welchen ich Ihnen am 13.09.11 übersandt hatte. Einen Beurkundungstermin haben Sie bis heute nicht vereinbart.
Ich bitte jetzt um Mitteilung, ob der Vertrag noch beurkundet werden soll. Sollte ich bis zum 09.03.2012 nichts weiter von Ihnen hören, werde ich Ihnen die für die Fertigung des Entwurfes entstandenen Gebühren in Rechnung stellen und meine Akte hier schließen."

Ich sehe es nicht ein mehr al 2,- EUR für diesen Text, wo man NAmen einsetzen kann, zu bezahlen.
Ich wollte mich nur erkundigen, ob die da so etwas machen. Das die Sekretärin mir einen Vordruck zusenden wollte fand ich nett, aber ich wusste nicht das dadurch Kosten entstehen würden.


Wie soll ich mich nun verhalten ?

Freundliche Grüße
Infar




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-- Editiert Infar am 25.02.2012 16:46

-- Editiert Infar am 25.02.2012 16:48

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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Übrigens wenn der Kellner bei nächsten mal fragt ob du was Essen willst - will der hinterher Geld haben :-)

Du wirst für einen "Vertragsentwurf" zahlen müssen. Wenn du nur "fragen" wolltest hättest du weitere Leistungen ablehnen müssen. Du wolltest den Vertrag, hast die Adresse gegeben.




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#2
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Natürlich, aber muss man mich nicht auf evtl. anfallende Kosten hinweisen ? Hätte ich das gewusst hätte ich natürlich abgelehnt.

Was kann denn sowas kosten ? Real wären ja 5,- EUR für Porto und Papier schon überzogen, aber ich gehe mal von 100+ aus ?

Das gibt es doch gar nicht...



-- Editiert Infar am 25.02.2012 17:35

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du hast einen "Fremden" angerufen der "Beratung" als "Dienstleistung" verkauft. Da ist klar das es was kostet.

Und die hast einen von ihm ausgearbeiteten Vertrag bekommen. Da werden vermutlich die 100 Euro nicht ausreichen.

Klar gibt es das - überall ?!?!

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#4
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, ich wollte aber keine Beratung, sondern nur fragen, ob der Herr RA so etwas auch anbietet, da ggf. Interesse besteht.

Ich weiß nicht in welcher Welt du lebst, aber mein persönliches Empfinden sagt mir, dass dieser Ablauf ethisch nicht korrekt sein kann.

Wenn es danach gehen würde, rufe ich öfter mal "Fremde" an und lasse mir mündlich oder schriftlich Angebote zukommen. Diese kosten aber nicht um die 100,- EUR... Ist wohl in der Welt der Paragraphen und Wortverdreher anders.

Sorry, aber ich bin aufgrund dessen nicht unbedingt gut gelaunt.

Grüße






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-- Editiert Infar am 25.02.2012 18:03

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du hast dir was zuschicken lassen, das nennt man Bestellung. Also geht es weit darüber hinaus statt nur einen Termin zu vereinbarten. Ich würde sagen du hast bereits einen Auftrag erteilt und daher den Vertrag bekommen.

In welcher Welt ICH leben spielt keine Rolle.

Deine Argumentation ist doch nicht stimmig
"Ich wollte wissen ob er das macht" + "ich habe mir einen Vertrag schicken lasse" passt nicht zusammen. Auch hast du dir kein "Angebot" schicken lassen, sondern einen ausgefertigten Vertrag.

Aber das kannst du einen Richter klären lassen, der auch kaum in "Deiner" Welt lebt.

In meiner Welt ist man freundlichen wenn jemand Fremder versucht in einem kostenlosen Forum zu helfen. Aber das ist ja nur meine Welt.

Ich kenne Anwälte die würden dir volle Gebühr berechnen :-(

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#6
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich muss doch wohl belehrt und informiert werden, wenn ich ein vertraglich geregeltes Verhältnis eingehe um eine Willenserklärung abzugeben.

Und das Telefonat war wie gesagt so gestaltet, dass es sich für mich um eine kostenlose Leistung handelte.

In meinen Augen ist das halt Abzocke... Soviel Geld für einen Vordruck den man netter weise zugesandt bekommt, damit man weiß was möglich ist..

hab wohl den falschen Job gelernt, aber danke für deine Meinung zu diesem Fall.

Grüße


Achso, und der Kellner bringt mir in meiner Welt eine Karte wo ich Preise und Leistung einsehen kann..








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-- Editiert Infar am 25.02.2012 18:24

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#8
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Liegt die "angenommene" Leistung dann dem Fernabsatzgesetz zu Grunde, da Telefonat ?


Grüße

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die gibt es jetzt auch im Buchhandel, im Vordruckbuch für individuelle Verträge ? Oder wie.

Wir wohl eher so sein das der Anwalt aufgrund des Gespräch einen "Vorschlag" gemacht hat. Weil so billig ist hat er sicher ein Muster genommen das er mal ausgearbeitet hat.
Aber sicher keinen Vordruck....

Wenn der nur ne 100er will ist das ein Schnäppchen.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Das ist wirklich Unsinn, hier ist kein Anwalts-/Dienstvertrag zustande gekommen. Kein Vergütungsanspruch.

Hier z.B. das AG Ffm., 30 C 2585/06 - 32 -

Auf die Frage "was kann man da machen" wurde sogar 1 Stunde telefoniert.

Die Klage ist unbegründet.

Dem Kläger steht der geltend gemachte Honoraranspruch gemäß § 611 Abs. 1. BGB nicht zu. Er hat nicht ausreichend dargelegt und unter Beweis gestellt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden ist.


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#15
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke flawless, das passt.
Zumal ich nie mit dem Anwalt gesprochen habe, da er zu der Zeit für eine Woche außer Haus war.. Auch während das Muster bei mir eingegangen ist.


Grüße



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#16
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

ich hätte da noch einmal eine Sache die mich interessiert.

Kann ein Anwalt und Notar sich selbst eine vollsteckbare Ausfertigung der Rechnung erstellen und diese wird durch den Gerichtsvollzieher zugestellt und ist sofort Rechtswirksam ?

Ich mein, dass ist doch eine Art Freifahrtschein.

lg
Infar



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-- Editiert Infar am 19.03.2012 15:19

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#17
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Dazu möchte ich noch gerne sagen, dass der auf der Rechnung stehende Geschäftswert um den der Vertrag angeblich handelt vom Anwalt angegeben wurde, ohne das ich je ein Wort darüber verloren habe, sowie die Beurkundung von Verträgen angegeben ist, was ja so auch nie stattgefunden hat.

Ich werde dies wohl bezahlen müssen, da er einfach am längerem Hebel sitzt.
Bei dem Gedanken wie das so funktionieren kann wird mir einfach nur schlecht.


lg




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#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich werde dies wohl bezahlen müssen, da er einfach am längerem Hebel sitzt.


Ein Anwalt hat keinen Hebel, der muss den selben Weg gehen wie alle anderen auch. Er hat nur den Vorteil den Weg zu kennen und dafür abzurechnen.

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#20
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Florian,

sofern eine Beurkundung nicht durch das Telefonat mit seiner Sekretärin stattgefunden haben kann, gab es hier auch keine. Mit dem Anwalt/Notar selber hatte ich zu keiner Zeit persönlichen Kontakt. Auch nicht via Telefon.

Einen Mahnbescheid habe ich nicht erhalten. Im ersten schreiben von Ihm ging es darum, dass ich sehr wohl eine Willenserklärung am Telefon eingegangen sein soll usw.

Daraufhin bot ich Ihm in einem Schreiben uneinsichtig an, die Hälfte der entstandenen Kosten zu übernehmen, damit die Sache aus der Welt ist, aber als Antwort kam heute die Drohung mit der selbst erstellten, vollstreckbaren Ausfertigung die per Gerichtsvollzieher zugestellt werden würde, wenn ich nicht bis Freitag diese Woche bezahle.


lg




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-- Editiert Infar am 19.03.2012 16:53

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#22
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Und dieser vom Gerichtsvollzieher bekommen Mahnung sollte ich dann schriftlich widersprechen ?

Beurkundung von Verträgen ist auf der Rechnung mit §32 , 145 Abs 1 S. 1 , 36 Abs. 3 KostO angegeben. Ich kann es nicht nachlesen, beinhaltet dies denn keine Erstellung oder ähnliches was er anweisen könnte ?

Würde deinen Rat sehr gerne annehmen, aber Angst vor möglichen Konsequenzen die dann noch teurer werden als der Anruf, habe ich natürlich schon.


lg



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#23
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Und dieser vom Gerichtsvollzieher bekommen Mahnung sollte ich dann schriftlich widersprechen ?


So wie es DRAUF steht !!!!
quote:

aber Angst vor möglichen Konsequenzen die dann noch teurer werden als der Anruf

Man könnte auch einfach mal den Anwalt fragen der Geld will ?!? Kosten ja nichts

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#24
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich weiß nicht ob du es mitbekommen hast, aber dich habe ich nicht gefragt Keinanwalt. Ich sehe deine Kommentare zu dieser Sache auch nicht als hilfreich an sondern empfinde sie eher als provozierend und störend.

Das auf so einer Mahnung das weitere Vorgehen beschrieben ist wusste ich nicht. Es wäre für mich nämlich das erste Mal, dass ich so etwas erhalte, aber danke für den freundlichen Hinweis..

Was passiert ist, als ich das letzte mal eine Anwaltskanzlei telefonisch kontaktiert habe müsstest du wissen, wenn du die Zusammenhänge hier verstehst. Deshalb ziehe ich es vor dies zu vermeiden.



lg

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#26
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Anwalt wird auf jeden Fall weiter machen ! Also geht es vor Gericht.

Dort wirst "DU" einen Anwalt brauchen, der kostet erst mal neues Geld. Und das dein ersten Anwalt kostenlos war glaubst du wohl selber nicht......

Ich würde wenigsten das zahlen was du als angemessen siehst.



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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Infar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)


Ich werde es als Lehrgeld verbuchen... Ich würde mich über jeden weiteren Schriftverkehr ärgern und vllt. habe ich damit meinen Standpunkt wie du schon sagst nicht unbedingt verbessert.

Ich bin noch in Ausbildung und könnte mir daher auch keine weiteren Kosten in dieser Sache erlauben.


Ich danke für gut gemeinte Anteilnahme und Bemühungen und hoffe das ich mich so schnell nicht wieder melden muss.


lg





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#28
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was oft hilft : Ein Jammer Anruf und betteln. Erkläre das die Oma die Hälfte sofort zahlen würden wenn das dann alles ist. Die aber nur in Raten zahlen kannst, a 20 Euro.

Evtl. lässt er sich auf den Deal ein.

Du kannst auch die Oma anrufen lassen.....


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#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich bin noch in Ausbildung und könnte mir daher auch keine weiteren Kosten in dieser Sache erlauben.



Dir ist aber schon klar, dass der, der zu Unrecht jemanden verklagt auf allen Kosten sitzen bleibt.

Erst wenn Post im gelben Umsvchlag kommt, der gerichtliche Mahnbescheid oder eine Klage, wird es ernst. Erst ab dem Zeitpunkt würden dir auch Anwaltskosten erstattet.

Ich würde das einfach erst mal abwarten.

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#30
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Erst wenn Post im gelben Umsvchlag kommt, der gerichtliche Mahnbescheid oder eine Klage, wird es ernst.


Nicht ab dann, denn bereits für den Mahnbescheid wird der Anwalt kosten berechnen.

Klar wer gewinnt zahlt alles.

Aber wer beim kleinsten Druck den Schwanz einzieht sollte das ganz früh machen.

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