Im RDG §9 ist folgender Wortlaut zu finden:"Die für den Wohnsitz einer Person oder den Sitz einer Vereinigung zuständige Behörde."
Welche Behörde ist denn für eine Verbraucherzentrale zuständig? Das ist ja ein gemeinnütziger Verein.
Vielen Dank für die Antworten!
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
RDG §9 Zuständigkeit
2. März 2015
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Frage vom 2. März 2015 | 18:18
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 25x hilfreich)
RDG §9 Zuständigkeit
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#1
Antwort vom 2. März 2015 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Welche Behörde ist denn für eine Verbraucherzentrale zuständig? Das ist ja ein gemeinnütziger Verein. <hr size=1 noshade>
Die für den Sitz der Vereinigung zuständige Behörde.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 3. März 2015 | 17:21
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 25x hilfreich)
o.k. sehr schön. Lesen kann er, aber hat er auch eine Antwort auf die Frage?
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. März 2015 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
Das
quote:<hr size=1 noshade>Die für den Sitz der Vereinigung zuständige Behörde. <hr size=1 noshade>
IST die Antwort.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 4. März 2015 | 00:55
Von
Status: Weiser (16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
Die hier ?
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/Zustaendigkeitsliste.pdf
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
#5
Antwort vom 4. März 2015 | 16:08
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 25x hilfreich)
genau das habe ich gesucht, vielen Dank.
@von Harry van Sell: So sieht übrigens eine konstruktive Antwort aus!
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
Und jetzt?
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