Rahmenvertrag Rechtsberatung

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Frage_mich_ob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rahmenvertrag Rechtsberatung

Hallo,

will eine Behörde B einen Rahmenvertrag über rechtliche Beratung abschließen, woran muss sie denken?

Wendet sie sich direkt an RAs oder macht sie ein Vergabeverfahren über Vergabeplattformen?

Doch schauen Anwälte auf solche Plattformen?

Nach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig.

Vielen Dank für den theoretischen Austausch.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2078 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von Frage_mich_ob):
Nach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig.

Wie kommt man auf die Idee, wo doch genau das Gegenteil dort steht.

Solange in Deinen Landesrechtlichen Regelungen keine Abweichung festgeschrieben ist, ist der Wettbewerb die Regel. Selbst, wenn sich die Vergütung nach einer Rechtsverordnung regelt.

In der Regel soll ein Leistungswettbewerb (Qualität der Leistung) erfolgen. Mir konnte aber noch keiner sachlich und diskriminierungsfrei handhabbare Regeln nennen.

P.S.: Da Du anscheinend noch keine Erfahrungen/Kenntnisse im Vergaberecht hast, wirst Du die Aufgabe nicht verfahrensfehlerfrei schaffen können.

-- Editiert von User am 17. September 2024 19:17

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126106 Beiträge, 40601x hilfreich)

Zitat (von Frage_mich_ob):
Nach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig

Als erstes sollte man sich wohl mal um seine sprachlichen Defizite kümmern, bevor man weiter über Rahmenverträge für Behörden nachdenkt?

grundsätzlich = ein gegebener Faktor welcher anderen Faktoren übergeordnet ist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8303 Beiträge, 1732x hilfreich)

Zitat (von Frage_mich_ob):
Wendet sie sich direkt an RAs oder macht sie ein Vergabeverfahren über Vergabeplattformen?


Man kann auch mit anderen Kommunen über interkommunale Zusammenarbeit eine Vereinbarung über diese Beratung schliessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2078 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Man kann auch mit anderen Kommunen über interkommunale Zusammenarbeit eine Vereinbarung über diese Beratung schliessen

Ja, das macht das Verfahren aber noch komplizierter ;)

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2078 Beiträge, 441x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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