Hallo,
will eine Behörde B einen Rahmenvertrag über rechtliche Beratung abschließen, woran muss sie denken?
Wendet sie sich direkt an RAs oder macht sie ein Vergabeverfahren über Vergabeplattformen?
Doch schauen Anwälte auf solche Plattformen?
Nach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig.
Vielen Dank für den theoretischen Austausch.
Rahmenvertrag Rechtsberatung
17. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2024 | 17:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rahmenvertrag Rechtsberatung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. September 2024 | 19:14
Von
Status: Student (2078 Beiträge, 441x hilfreich)
ZitatNach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig. :
Wie kommt man auf die Idee, wo doch genau das Gegenteil dort steht.
Solange in Deinen Landesrechtlichen Regelungen keine Abweichung festgeschrieben ist, ist der Wettbewerb die Regel. Selbst, wenn sich die Vergütung nach einer Rechtsverordnung regelt.
In der Regel soll ein Leistungswettbewerb (Qualität der Leistung) erfolgen. Mir konnte aber noch keiner sachlich und diskriminierungsfrei handhabbare Regeln nennen.
P.S.: Da Du anscheinend noch keine Erfahrungen/Kenntnisse im Vergaberecht hast, wirst Du die Aufgabe nicht verfahrensfehlerfrei schaffen können.
-- Editiert von User am 17. September 2024 19:17
#2
Antwort vom 17. September 2024 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (126106 Beiträge, 40601x hilfreich)
ZitatNach Paragraph 50 UvGO ist ein Vergabeverfahren ja nicht wirklich notwendig :
Als erstes sollte man sich wohl mal um seine sprachlichen Defizite kümmern, bevor man weiter über Rahmenverträge für Behörden nachdenkt?
grundsätzlich = ein gegebener Faktor welcher anderen Faktoren übergeordnet ist
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. September 2024 | 20:40
Von
Status: Richter (8303 Beiträge, 1732x hilfreich)
ZitatWendet sie sich direkt an RAs oder macht sie ein Vergabeverfahren über Vergabeplattformen? :
Man kann auch mit anderen Kommunen über interkommunale Zusammenarbeit eine Vereinbarung über diese Beratung schliessen
#4
Antwort vom 18. September 2024 | 00:25
Von
Status: Student (2078 Beiträge, 441x hilfreich)
ZitatMan kann auch mit anderen Kommunen über interkommunale Zusammenarbeit eine Vereinbarung über diese Beratung schliessen :
Ja, das macht das Verfahren aber noch komplizierter
#5
Antwort vom 18. September 2024 | 00:34
Von
Status: Student (2078 Beiträge, 441x hilfreich)
ZitatEs geht um fachlichen Austausch und Vorbereitung auf eine Prüfung. :
aus https://www.123recht.de/forum/wettbewerbsrecht/Wettbewerbsrecht-%C2%A7-124-Abs-1-Nr-3-GWB-__f619736.html
Es wäre schön, wenn man bei der Fragestellung ehrlich ist und die tatsächliche Frage stellt.
Ich bin gern bereit, Studenten zu helfen, nur müssen die sich von vornherein zu erkennen geben.
Als (der Frage nach) Sachbearbeiter, der eine "neue" Aufgabe bekommen hat, zu fragen, ist unehrlich.
Und jetzt?
Schon
281.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten