Ratenzahlungsvergleich vorzeitig ablösen

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
amadea123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvergleich vorzeitig ablösen

Guten Tag,
gerade bin ich sehr verunsichert.
Vor 2 Jahren habe ich mich an eine Schuldnerberatung gewandt und mit deren Hilfe eine Vergleichsvereinbarung mit Gläubigern erreicht ("auergerichtl. Schuldenbereinigungsplan gemäß §§ 340 ff. InsO "). Über eine Dauer von 5 Jahren ist eine Summe X zu zahlen, zinslos und ohne eine sog. "Besserungsvereinbarung" (bis auf einen Gläubiger, was ich jetzt erst vom Berater erfahren habe). Soviel vorweg.
Ich war von Beginn an bemüht, zusätzlich zu den Raten etwas zur Seite zu legen, da sich meine Einkommenssituation aufgrund privater Veränderungen vor Ablauf der 5 Jahre sehr reduzieren wird und ich nicht riskieren wollte, keine Geld für die Raten zu haben. Nun bin ich in der Lage, aus den Rücklagen und mit zusätzlicher Hilfe eines Verwandten die vereinbarten Vergleichsbeiträge sofort aufzubringen und möchte dies auch unbedingt, damit die Bereinigung der Schufa beginnen kann.
Mit dem Berater hatte ich das auch mal so besprochen, doch nun stehe ich leider im Regen, er ist auf Monate hinaus abwesend ohne Vertretung und meinte vorher noch, er müsse dann erstmal bei den Gläubigern nachfragen ob die mit einer sofortigen Zahlung einverstanden seien. Die Nachricht von der langen Abwesenheit hat mich überrascht und hätte das gerne vorher geklärt. Leider hat mich auch die Info absolut überrascht, dass ein Gläubiger die Einkommensverhältnisse zwischendurch überprüft haben möchte, ich kenne das Schreiben nicht, der Berater meinte per Mail, das hätte er übersehen ... Aber nun gut, das ist jetzt gerade nicht zu ändern.

Meine Frage ist: Ist das denn wirklich ein Problem und brauche ich das Einverständnis der Gläubiger (den mit der Einkommensklausel mal außen vor gelassen), um die Zahlungen nun vollständig und vorzeitig zu bedienen. Wie gesagt, fallen keine Zinsen mehr an, und ich würde die noch fällig werdenden Raten vorwegnehmen und die vereinbarten Summen zahlen.

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und
freundliche Grüße
eine Ratsuchende

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verträge sind immer exakt so zu erfüllen, wie sie geschlossen wurden. Insofern: Ja, man benötigt im Prinzip das Einverständnis.
Viel mehr kann man dazu nicht sagen. Sind sie Gläubiger einverstanden, sind sie einverstanden. Sind sie es nicht, sind sie es nicht.

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