Ratschläge erwünscht- es geht um meine Tochter

8. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratschläge erwünscht- es geht um meine Tochter

Meine Tochter (schwerstbehindert) wird jeden Tag vom Fahrdienst (mit Begleitperson) zur Werkstatt gefahren. Diese Person bringt des öfteren meine Tochter zurück (wegen partiellen Anfällen). Ich kann dann kaum was erledigen, da ich dieganze Zeit bei meiner Tochter sein muss. Ihre Anfälle sind nicht schlimm, trotzdem wird sie mir regelmäßig nach Hause gebracht.
Kann ich irgendwas tun, damit dies nicht vorkommt? Anscheinend darf diese Person entscheiden,ob sie nach Hause gebracht wird. Aber ich brauche auch mal Zeit für mich, es kann nicht sein, dass eine einzige Person gegen 'meinen Willen' entscheidet. Was kann ich tun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114330 Beiträge, 38979x hilfreich)

Zitat (von go643776-80):
Kann ich irgendwas tun, damit dies nicht vorkommt?

Was konkret meint denn dieses "dies"?



Zitat (von go643776-80):
Aber ich brauche auch mal Zeit für mich

Dann sollte man einen Ort finden, an dem die Tochter zu diesen Zeiten verbleiben kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man einen Ort finden, an dem die Tochter zu diesen Zeiten verbleiben kann

Beitrag gelesen?
Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man einen Ort finden, an dem die Tochter zu diesen Zeiten verbleiben kann

Beitrag gelesen? Der Ort ist die Werkstatt. Nur dass die Begleitperson meineTochter des öfteren zurückbringt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1305 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von go643776-80):
Beitrag gelesen? Der Ort ist die Werkstatt. Nur dass die Begleitperson meineTochter des öfteren zurückbringt.


Die Werkstatt ist aber nicht dazu da, dass du Freiräume hast, sondern dazu da, dass deine Tochter dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten beschäftigt werden kann.
Evtl. kann die Werkstatt eben nicht leisten, dass sie trotz Begleitperson (ist diese zu 100% für sie zuständig?), dort nach einem Anfall betreut werden kann.

Vielleicht wäre es eine Überlegung, ob die Tochter nicht ein ein betreutes wohnen ziehen kann und damit entlastet wirst. Das ist übringes nicht als abschieben gemeint. Ich habe Freunde, die sich für ihr erwachsenes Kind dazu entshieden haben. Für die junge Frau war es eine gute Entscheidung. Sie kann ihm Rahmen ihrer Möglichkeiten ein eigenständigeres Leben führen, ist gut betreut und hat dort Freundschaften geknüpft und kann auch weiterhin am Leben der Familie teilnehmen, so wie jedes andere erwachsene Kind auch.

Und als Blick in die Zukunft: Irgendwann wird dieser Schritt notwendig werden, es sei denn sie hat eine deutlich verkürzte Lebenserwartung.

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#4
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Evtl. kann die Werkstatt eben nicht leisten, dass sie trotz Begleitperson (ist diese zu 100% für sie zuständig?),

Nein, nur für die Fahrt.

Die Antwort geht VÖLLIG am Thema vorbei. Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114330 Beiträge, 38979x hilfreich)

Zitat (von go643776-80):
Beitrag gelesen?

Nicht nur das, sondern sogar verstanden.



Zitat (von go643776-80):
Der Ort ist die Werkstatt.

Nein, das ist er definitiv nicht.

Eventuell mal intensiver damit beschäftigen, was Sinn und Zweck einer solchen Werkstatt ist?

In der Regel dienen diese dazu, Leuten mit Behinderungen die auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chancen haben, eine Beschäftigung zu bieten. Eine Versorgung bei Anfällen leisten diese regelmäßig nicht.
Das dürfte sich so auch mehr oder weniger klar formuliert in den vertraglichen Vereinbarungen mit dieser Werkstatt finden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell mal intensiver damit beschäftigen, was Sinn und Zweck einer solchen Werkstatt ist?

Es geht um den Fahrdienst, NICHT um die Werkstatt!

In der Werkstatt kümmern sie sich.

Ich hoffe Sie haben den Beitrag jetzt verstanden.

-- Editiert von User am 8. September 2023 22:38

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114330 Beiträge, 38979x hilfreich)

Zitat (von go643776-80):
Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt.

Zitat (von go643776-80):
Es geht um den Fahrdienst

Ja, definitiv.



Zitat (von go643776-80):
Anscheinend darf diese Person entscheiden,ob sie nach Hause gebracht wird.

Dann müsste man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / prüfen (lassen), denn da pflegen solche Details regelmäßig (mehr oder weiniger klar) drin zu stehen.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Ich nehme an, man hat die Standards, (reden mit der Begleitperson, Kommunikation mit dem Vertragspartner) hat man schon ausgeführt?
Was waren da die konkreten Antworten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6066 Beiträge, 1319x hilfreich)

Zitat (von go643776-80):
Es geht um den Fahrdienst, NICHT um die Werkstatt!


Ja aber der Fahrdienst bringt ja nicht auf blauem Dunst / ohne Zustimmung der Werkstatt die Tochter zurück

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann müsste man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / prüfen (lassen), denn da pflegen solche Details regelmäßig (mehr oder weiniger klar) drin zu stehen

Nein, da gibt es keine richtige Klauseln. Wenn möglich, meine Tochter erst zurückbringen, nachdem die anderen Gäste, die mit dabei sind, zur Werkstatt gebracht wurden. Diese 'Vereinbarung' wird aber nicht eingehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go643776-80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ja aber der Fahrdienst bringt ja nicht auf blauem Dunst / ohne Zustimmung der Werkstatt die Tochter zurück

Doch, das tut er.

-- Editiert von User am 9. September 2023 00:05

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