Rauchmelder jedes Jahr prüfen..?

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go437529-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchmelder jedes Jahr prüfen..?

Hallo. Muss ich in Baden Württemberg einmal im Jahr in einer Mietwohnung den Rauchmelder Prüfen lassen ? Die Geräte prüfen sich doch selbst. Bedanke mich schonmal für eine Antwort.

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8 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat:
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.


Steht in der Landesbauordnung unter § 15 (Brandschutz) Absatz 7

-- Editiert von spatenklopper am 26.07.2016 08:53

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#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Ja. Es ist eine Seuche und die angebliche Expertise der Prüfer ein Gildenprivileg der entsprechenden Zertifizierungsstellen aber es gibt rechtlich schlicht keine Möglichkeit da rauszukommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
und die angebliche Expertise der Prüfer ein Gildenprivileg der entsprechenden Zertifizierungsstellen

Jader Hempel kann die Prüfung der Rauchmelder vornehmen, er muss nur die DIN 14676 beachten und entsprechend protokollieren.

Welche Gilden oder welche Privilegien da zum tragen kommen sollen verstehen ich nicht ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Hier draußen im wirklichen Leben verlangen die Vermieter die Wartung durch zertifizierte Dritte also eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder". Die Kosten werden dann umgelegt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat:
Hier draußen im wirklichen Leben verlangen die Vermieter die Wartung durch zertifizierte Dritte

Dann mögen diese Vermieter doch mal die Rechtsgrundlage benennen, auf der sie die Wartung durch Phantasie-/Neppzertifikate "zertifizierte" Dritte meinen durchsetzen zu können.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

[link=http://www.iww.de/quellenmaterial/id/83038]Landgericht Magdeburg: Urteil vom 27.09.2011 – 1 S 171/11 [/link]

[link=https://openjur.de/u/167155.html]AG Lübeck, Urteil vom 05.11.2007 
- 21 C 1668/07 [/link]

Nicht völlig unumstritten aber ich würde bei derzeitigem Sachstand keinen Prozess riskieren auch wenn es mich maßlos ärgert, dass ich mir extra freinehmen muss damit ein pseudozertifizierter mit einem Besenstiel auf den Testknopf drücken kann :P.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

In den beiden Urteilen geht es aber nur darum, das Wartungskosten für Rauchmelder generell vom Mieter zu tragen sind. Was meines Erachtens auch korrekt ist.

Was wohl noch nicht angegriffen wurde, ist die Höhe durch die Neppzertifikate.



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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das Problem ist, dass der "Schaden" durch die Zertifikate kaum nachweisbar ist. Die Anbieter verlangen nicht deutlich mehr als ein unzertifizierter Aussenstehender. Das Problem ist, dass dadurch keine Selbstvornahme mehr möglich ist weil es Notwendig an der "fachgerechten Durchführung" fehlt.

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