Hallo. Muss ich in Baden Württemberg einmal im Jahr in einer Mietwohnung den Rauchmelder Prüfen lassen ? Die Geräte prüfen sich doch selbst. Bedanke mich schonmal für eine Antwort.
Rauchmelder jedes Jahr prüfen..?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Steht in der Landesbauordnung unter § 15 (Brandschutz) Absatz 7
-- Editiert von spatenklopper am 26.07.2016 08:53
Ja. Es ist eine Seuche und die angebliche Expertise der Prüfer ein Gildenprivileg der entsprechenden Zertifizierungsstellen aber es gibt rechtlich schlicht keine Möglichkeit da rauszukommen.
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Zitatund die angebliche Expertise der Prüfer ein Gildenprivileg der entsprechenden Zertifizierungsstellen :
Jader Hempel kann die Prüfung der Rauchmelder vornehmen, er muss nur die DIN 14676 beachten und entsprechend protokollieren.
Welche Gilden oder welche Privilegien da zum tragen kommen sollen verstehen ich nicht ...
Hier draußen im wirklichen Leben verlangen die Vermieter die Wartung durch zertifizierte Dritte also eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder". Die Kosten werden dann umgelegt.
Zitat:Hier draußen im wirklichen Leben verlangen die Vermieter die Wartung durch zertifizierte Dritte
Dann mögen diese Vermieter doch mal die Rechtsgrundlage benennen, auf der sie die Wartung durch Phantasie-/Neppzertifikate "zertifizierte" Dritte meinen durchsetzen zu können.
[link=http://www.iww.de/quellenmaterial/id/83038]Landgericht Magdeburg: Urteil vom 27.09.2011 – 1 S 171/11
[/link]
[link=https://openjur.de/u/167155.html]AG Lübeck, Urteil vom 05.11.2007
- 21 C 1668/07
[/link]
Nicht völlig unumstritten aber ich würde bei derzeitigem Sachstand keinen Prozess riskieren auch wenn es mich maßlos ärgert, dass ich mir extra freinehmen muss damit ein pseudozertifizierter mit einem Besenstiel auf den Testknopf drücken kann :P.
In den beiden Urteilen geht es aber nur darum, das Wartungskosten für Rauchmelder generell vom Mieter zu tragen sind. Was meines Erachtens auch korrekt ist.
Was wohl noch nicht angegriffen wurde, ist die Höhe durch die Neppzertifikate.
Das Problem ist, dass der "Schaden" durch die Zertifikate kaum nachweisbar ist. Die Anbieter verlangen nicht deutlich mehr als ein unzertifizierter Aussenstehender. Das Problem ist, dass dadurch keine Selbstvornahme mehr möglich ist weil es Notwendig an der "fachgerechten Durchführung" fehlt.
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