Reaktion auf Abmahnung

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
waffel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Reaktion auf Abmahnung

Eine Abmahnung eines Vereins betrifft mehrere Punkte, wobei bis auf einen alle Vorwürfe völlig unberechtigt sind.
Allerdings ist dieser letzte Punkt nicht unumstritten.
Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Genügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34381 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von waffel):
Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Nein.
Zu empfehlen ist aber, alles zu lesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124676 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von waffel):
Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?

Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.



Zitat (von waffel):
Genügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen?

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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