Habe von einem Anwalt einen Pachtvertrag ausarbeiten lassen. Dieser hat ein Pachtsumme von 50.000 € und eine Laufzeit von 6 Jahren.
Der Anwalt hat mir nun seine Kostenrechnung zukommen lassen. Auf dieser hat er zur Berechnung des Gegenstandswert die Pachtsumme mal die Pachtdauer berechnet, also 50.000 x 6.
Meine Frage ist jetzt ob dies so korrekt ist. Meine mal irgendwo gehört zu haben, dass lediglich ein Jahr der Laufzeit für den Gegenstandswert zugrunde zu legen ist.
Kann mir jemand hier sagen ob die Rechnung so korrekt abgerechnet worden ist? Wäre euch für Hilfe echt dankbar.
Gruß
delSchreiero
Rechnung vom Anwalt! Korrekt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ja! bei einer fest vereinbarten laufzeit, gilt im zweifel diese zur streitwertberechnung für vertragsgestaltungen.
wenn es um ein streitiges verfahren ginge hätten sie recht, da könnte man auf gerichtskostengesetz verweisen. hier greift aber wohl eher die kostenordnung (für notare), und da wird es teurer ...
Vielen Dank, kannst du mir dafür auch ne rechtliche Grundlage nennen? Oder ist das nur allgemein immer so und es gibt gar gesetzliche Regelung dafür?
Wäre echt nett von Dir
Gruß
delSchreiero
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wenn es noch altes recht (brago) war, dann § 8 ivm mit § 24 kostenordnung, nach neuem recht § 23 abs. 3 ivm mit der kostenordnung.
und dafür erhebe ich jetzt ein honorar ihv ...:)
Und jetzt?
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