Rechnung von Auer Witte Thiel erhalten im Auftrag von flirt-fever?

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung von Auer Witte Thiel erhalten im Auftrag von flirt-fever?

Erstmal vorne weg gesagt, ich habe bereits im Internet und hier auf der Seite geguckt nach anderen Themen, aber trotzdem weiß ich nicht weiter.
Mein Problem ist Folgendes, vor 2 Monaten habe ich ein Probeabo bei flirt-fever abgeschlossen, weil ich die Seite mal ausprobieren wollte, aber nach wenigen Minuten war mich schon klar das alles nur Abzocke ist und ich habe die Seite nie wieder aufgerufen. Leider habe ich vergessen mein Abo zu kündigen und am 04.12.2019 wurden mir 95€ abgebucht vom Konto. Die Kündigung habe ich direkt am 02.12.19 losgeschickt, wo schon die Abbuchung vorgemerkt war. Ich hätte lieber bei der Seite angerufen, aber es gibt keine Telefonnummer zur Seite, nur das Kontakt Formular und dort bekomme ich keine Antwort. Im Internet habe ich mal genauer nach Leuten geguckt die auch so ein Problem haben wie ich und die meisten meinten, dass ja alles abzocke ist und man den Betrag zurückbuchen soll. Dies habe ich getan und gestern kam ein Brief bei mir an. Dort steht folgendes drin:
Sehr geehrter Herr ….,

wir zeigen Ihnen an, dass wir die Firme Prebyte Media GmbH, Baumkitchnerstr. 4, 81673 München anwaltlich vertreten. Sie haben auf der Internetseite flirt-fever.de unter dem Benutzernamen …. eine Premium Mitgliedschaft für den Zeitraum 20.11.2019 bis 29.01.2020 gebucht und die Bezahlung der Vergütung in Teilbeträgen in je EUR 95,00 vereinbart. Auf der von Ihnen bestätigten Authentifizierungsseite wurden sie auf die Kostenpflichtigkeit und die Verlängerung ausdrücklich hingewiesen. Ihr Email Account ….. wurde durch unsere Mandantin ebenso erfasst, wie die IP Adresse Ihres PCs. Auch die von ihnen mitgeteilte Bankverbindung hat unsere Mandantin gespeichert.

Diese Daten sind gerichtsfest.

Entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung haben Sie die erforderliche Vergütung nicht entrichtet. Da Sie auch auf die Mahnung unserer Mandantin keine Reaktion gezeigt haben (habe noch nie eine Mahnung von Flirt-fever oder ähnlichem bekommen), wurde unsere, auf die Durchsetzung von ausstehenden Forderungen spezialisierte Kanzlei nunmehr eingeschaltet.

Aktuell schulden Sie unserer Mandantin einen Betrag von EUR 177,70, der sich wie folge zusammensetzt:

Hauptforderung EUR 95,00, Mahn und Bankspesen EUR 12,50, Anwaltsgebühren EUR 70,20, Gesamtbetrag EUR 177,70.

Wir haben Sie aufzufordern, den Betrag in Höhe von EUR 177,70 bis spätestens 11.01.2020 (Geldeingang auf unserem Konto)

unter Verwendung des anhängenden Überweisungsformulars zu bezahlen. Halten Sie die gesetzte Frist unbedingt ein!! Sollten Sie nicht innerhalb der Frist die geschuldete Zahlung vorgenommen haben, werden wir auftragsgemäß die erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen einleiten müssen. Diese sind ´wie Sie wissen, mit weiteren Gebühren und Kosten verbunden.

Bei pünktlicher und vollständiger Begleichung des geschuldeten Betrages werden wir die Akte zur Ablage bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt

In dem Brief wird auch von Mahnungen gesprochen, aber bei mir kam nur dieser eine Brief an bezüglich flirt-fever und in meinen Emails/Spam Ordner ist auch nichts drin, was von der Seite flirt-fever kommt.
Muss ich wirklich den Betrag in Höhe von 177,70€ bezahlen? Hätte ich eine Mahnung erhalten, dann wüsste ich ja, dass ich zahlen muss :(
Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, werde es hier dann schließen und im Inkasso nochmal eröffnen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.