Rechnungen an falsche Adresse

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen an falsche Adresse

Hallo. Ich brauche unbedingt Rat und hoffe, mir kann einer helfen. Zur Geschichte:

Ich bin Anfang 2008 umgezogen. Einen Monat nach meinem Umzug habe ich meinem Stromlieferant gekündigt und meine neue Adresse mitgeteilt. Nie kam was. Jetzt habe ich Anfang Dezember einen Mahnkostenbescheid erhalten. Ich habe Widerspruch eingelegt, da ich erstmal sehen wollte, woraus sich die Beträge zusammen setzen. Außerdem wollten sie Sperrgebühren. Wozu? Ich hatte mich ja abgemeldet. Nun kam ein Schreiben, dass sie ein Kündigungsschreiben meinerseits nie erhalten haben. Also haben sie (Ende 2011!!! erst) meinen Stromanschluss sperren lassen. Rechnungskopien wurden mir auch mit geschickt. Nun zum Problem: Sie haben die erste Rechnung an meine alte Adresse geschickt. Ab der zweiten Rechnung haben sie meine Adresse einfach um eine Hausnummer verändert und somit kam die Post in den Briefkasten von meinem Ex, mit dem ich seit 2003 getrennt bin. Zur damaligen Zeit hatten wir den Stromvertrag zusammen, auf meine Adresse. Wahrscheinlich hat er sich dort nie abgemeldet, hatte ja aber seinen eigenen Stromanschluss, ich denke auch bei dem gleichen Stromanbieter. Auf der Rechnung stehen wir beide und im Mahnverfahren sind wir auch Gesamtschuldner. Von Post hat er mir nie was gesagt.
Wie verhält sich das jetzt? Ich habe nochmal Widerspruch eingelegt, dass es nicht mein Verschulden ist, dass sie die Vertragsadresse einfach ändern und somit keine Post zurück geschickt wurde, dass sie merken, dass ich dort nicht mehr wohne (FALLS sie meine Kündigung wirklich nicht erhalten haben). Ich bin Studentin mit 3 kleinen Kindern. Das ist gerade ne Menge Geld für mich, möchte auch eine Eidesstaatliche Versicherung umgehen. Ist das rechtens, was die machen? Habe denen angeboten, mein Strom-Rückstand zu bezahlen. Das ist klar, das akzeptier ich auch voll und ganz. Habe auch gesagt, dass ich die Sperr-Kosten übernehmen werde, in der Hoffnung, sie geben dann vielleicht nach. Aber die Mahnkosten und so belaufen sich ja auf 500 €...
Kann mir jemand Rat geben? Lohnt es sich zu kämpfen?

Mir stellt sich noch die Frage, was ein Stromversorger wohl denkt, wenn über 3 Jahre lang sich der Zählerstand nicht ändert... Mir kommt das echt so vor wie geplant...

-- Editiert molchi44 am 29.12.2011 11:57

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13 Antworten
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#2
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Einen Nachweis habe ich leider nicht mehr. Ich hatte es damals mit Einschreiben Einwurf versendet. Aber es ist schon so lange her. Habe geschaut und keine Post-Quittungen mehr. Geld sammeln, das sagst du so leicht... Und ist es denn richtig, dass die einfach meine Adresse ändern, sodass es zu ihm kommt, obwohl vertraglich eine andere festgesetzt war? Das kann ich mir kaum vorstellen, dann könnte ich als Unternehmer ja ne Menge Geld machen, indem ich Mahngebühren, Postauslagen usw. in Rechnung stelle, weil ich die Post an jemand anderen schicke, Bsp. an die Adresse der Eltern oder in meinem Fall den Ex... Wie verhält sich das dann mit meinem Ex? Schließlich hat er dann ja wohl die Post entgegen genommen, ohne sich bei denen zu melden oder mir bescheid zu geben. Und wir stehen als Gesamtschuldner drin. Was verstehe ich darunter? Zu gleichen Teilen oder muss der zahlen, bei dem es was zu holen gibt???

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#4
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das hört sich doch schon besser an. Also die Abschlagsrechnung beläuft sich auf 200 €. Die Sperrung auf 155 €. Alles Kosten, die ich übernehmen würde. Denn Strom habe ich bekommen und Sperrung ist dann wohl mein Verschulden, wenn ich die Kündigung nicht nachweisen kann. Dann bleiben noch 500 € übrig, die sich aus Mahngebühren, Inkasso-Kosten und Zinsen zusammensetzen. Diesen habe ich nur widersprochen, da mir in den 3 Jahren und 8 Monaten nach meinem Auszug nie die Möglichkeit gegeben war, auf einen der Briefe zu reagieren, um die Kosten gering zu halten, bzw. garnicht entstehen zu lassen.

Schuldnerberatung gibt es bei uns, aber ich weiß, dass es dort sehr lang dauert, weil die ja kostenlos beraten. Ich dachte vielleicht einen Anwalt um Rat und Möglichkeiten zu bitten, da ich ja als Bafög-Empfängerin mit Kindern Beratungskosten beantragen könnte, oder?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

quote:
Aber es ist schon so lange her. Habe geschaut und keine Post-Quittungen mehr.

Solche Unterlagen sollte man mindestens 5 Jahre aufheben.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Davon wären auf jeden Fall zu bezahlen:
- Mahn-/Inakssokosten gegen dich
- Zinsen für die Hauptforderung
- Zinsen für die Mahn-/Inkassokosten


Und wie weiß ich dann, welche Kosten für mich zutreffen, wenn ich ja nie Post von denen erhalten habe? Die Mahnbriefe sind ja an meinen Ex gegangen... Betreffen ihn dann auch diese Kosten? So einfach wäre das dann nicht, was?

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wie weiß ich dann, welche Kosten für mich zutreffen, wenn ich ja nie Post von denen erhalten habe? Die Mahnbriefe sind ja an meinen Ex gegangen... Betreffen ihn dann auch diese Kosten? So einfach wäre das dann nicht, was? <hr size=1 noshade>



Wenn ihr Gesamtschuldner seid, hättet ihr auch gemeinsam kündigen müssen. Ob du den Zugang deiner Kündigung nachweisen kannst, ist so gesehen egal, sie wäre sowieso nicht wirksam.

Wenn die die ganzen Mahnungen etc. nicht zugegangen sind, wirkt das auch nicht gegen dich, siehe § 425 BGB .

Wenn wir uns einig sind, dass du um die Zahlung der Hauptforderung nicht herum kommst, sollest du die anerkennen, sofortiges (Teil-) Anerkenntnis, § 93 ZPO .

So blieben dir die Kosten der Rechtsverfolgung erspart, den Zugangsnachweis müsste der Kl. führen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe, es schaut nochmal jemand hier rein... bin mit meinem Kampf noch nicht fertig... ich habe meine ganzen Unterlagen durchforstet und lediglich eine Anmeldung zur Lieferung von Elektroenergie gefunden. Wäre das der vertrag oder müsste ich noch ein anderes Schriftstück haben? Und was mir ganz wichtig da aufgefallen ist: Es steht nur mein Ex drin und ich hab für ihn unterschrieben, wobei ich anmerken muss, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht mal 18 war...

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#11
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, steht ja bereits im Text, dass ich mit der Stromgesellschaft Kontakt aufgenommen habe und zwei Widersprüche geschrieben habe. Auf beide gab es eine Ablehnung. Am Montag habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale. Hab noch bis 31.01. Zeit.

Mich hat eben nur mal interessiert, wie sich das verhält, wenn mein Ex Vertragsnehmer ist, ich in meinem Namen unterzeichnet habe und trotzdem nicht volljährig war.

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#13
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
minderjährige Ehefrau
Wir waren zum Glück nie verheiratet... :)

quote:
An wen waren die Rechnungsschreiben von Anfang an / nach seinem Auszug adressiert? Wer war in den Rechnungen als Vertragsnehmer benannt?
Die Rechnungen waren immer an mich UND meinen Ex adressiert. Von Anfang an bis heute.

quote:
Wenn Du sowohl als Vertragsnehmerin, als auch als Rechnungsadressatin (mit-)genannt warst - woher hatte der Stromlieferant diese Angaben?
Das habe ich mich auch gefragt, weil ich nur mit meinem nachnamen unterschrieben habe. Allerdings sind die Beiträge tatsächlich von meinem Konto überwiesen wurden und somit taucht jedenfalls dort mein vollständiger Name auf...

quote:
...hat der Stromanbieter offenbar nach der aktuellen Anschrift seines (einzigen?) Vertragspartners Herrn X... gefahndet
Nun ich glaube, das war nicht sonderlich schwer. Mein Ex ist in dem Block einfach einen Eingang weiter gezogen, also hatte nur eine andere Hausnummer. Es besteht die Möglichkeit, dass vielleicht die Post (weil wir ja beide drauf stehen) die Briefe erstmal bei ihn rein hat, nachdem mein Briefkasten weg war. Vielleicht hat sie mal einen Brief zurück gehen lassen mit "Herr X verzogen nach...". Vielleicht hat er Auskunft vom Vermieter geholt oder, was das witzigste wäre, mein Ex hat in der neuen Wohnung den gleichen Anbieter gehabt. Das scheint mir sehr logisch.

Alles durcheinander... Das kommt davon, wenn man Kindern eine Wohnung überlässt. :bang: :-)

Nun hat mir jemand gesagt, dass in einem Mietblock eigentlich der Vermieter auch die Pflicht hat, einen Auszug zu melden, da den monatlichen Betrag (also Grundgebühr, Mietgebühr, wie auch immer) für den Stromzähler der Vermieter weiter zahlen müsse, solange eine Wohnung leer steht. Stimmt das?

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