Gibt es eine Frist innerhalb welcher ein Lieferant (bsp. Versandhaus) einen Rechnungsbetrag von einem Kunden eingefordert haben muss, da dieser Anspruch sonst entfällt? Und wie lange muss ich als Privatperson meine Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen bei Privatpersonen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
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Ihr Kommentar wieder einmal : Ohne Worte, ich werde jetzt den Admin kontaktieren, da Sie sich am Rande jeglicher Anstands, welchen dieses Forum erwarten dürfte, bewegen.
Die Frage war:
"Gibt es eine Frist innerhalb welcher ein Lieferant (bsp. Versandhaus) einen Rechnungsbetrag einfordert!" und nicht eine Rechnung stellt-
@Kater Fredy
Die allgemeine Verjährungsfrist heißt so, weil sie für fast alles gilt. Ausnahmen sind im Gesetz genau benannt.
Auch im konkreten Fall gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende.
Subzero222001 hat ja eine Rechnung bekommen. Es geht ihm ja gar nicht um das Recht, eine Rechnung oder Quittung zu erhalten. Es geht ihm darum, wann er sich auf die Verjährung berufen kann, um eine Rechnung nicht mehr zu bezahlen.
Eine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen für Versandausrechnungen gibt es nicht.
Die von Dir genannten Fristen gelten nur für Rechnungen über Leistungen an einem Grundstück (z.B. Bauleistungen).
Die Antwort von murgab war daher völlig korrekt. Du hast hier einige nicht gestellte Fragen beantwortet und damit zur Verwirrung des Fragestellers beigetragen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Andere Leute stottern, wenn sie nicht weiterkommen, bei Ihnen hakt dann die Rechtschreibung, suspekt.
Da Sie die Frage aber wohl immer noch nicht, obwohl ich diese doch freundlicherweise noch einmal reingestellt habe, nicht verstanden haben,
er fragt sicherlich, ob er diese Rechnung noch bezahlen muß, deshalb einfordern, nicht wahr.
Aber sollten Sie noch Verständnisschwierigkeiten haben, erkläre ich es Ihnen gerne noch einmal und noch einmal..
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
@murgab: Erklärs ihm noch zehn mal... unser Kater kapierts nie.
Vielleicht ist das ja der Grund für seine Wirren Äußerungen: 'Vogelgrippe bei Katze auf Rügen festgestellt'.
--- editiert vom Admin
Jetzt hakt die Rechtschreibung aber wieder verdammt stark.
Bitte Posting in verständlicher Sprache wiederholen.
DANKE.
Du verwirrtes Kätzchen, du.... *loelchen*
--- editiert vom Admin
cool, das "Kätzchen F." hält mich für keine Vertrauensperson, jetzt bin ich aber am Boden zerstört.
Zum Glück sehen das Personen, auf die es ankommt, nämlich Leute, denen ich bisher ein Stück weiterhelfen konnte, anders.
Wo liegt Ihr Problem, dass H. cand. jur. Roenner Sie bisher nicht gelobt hat, mich schon?
Nehmen Sie es nicht so persönlich, ich kann ihn ja fragen, ob er das nachholt, damit Sie ruhig schlafen können.
Vielleicht sollten wir hier einen weiteren Forumspunkt einfügen:
- "jetzt bin ich aber bockig
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
Armens Kätzchen,
- ich leite die Firma,
- mein IQ ist gigantisch und
"sein dumm und zusammen im Bach" verstehe ich nicht,
liegt aber eher nicht an meinem IQ sondern an Ihrer Rechtschreibung, aber kann man an der Volkshochschule lernen, ist doch hete alles kein Problem
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Armens Kätzchen,
- ich leite die Firma,
- mein IQ ist gigantisch und
"sein dumm und zusammen im Bach" verstehe ich nicht,
liegt aber eher nicht an meinem IQ sondern an Ihrer Rechtschreibung, aber kann man an der Volkshochschule lernen, ist doch hete alles kein Problem
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