Liebe User,
eine kurze Frage aus eigener Sache: Sind Rechnungen, welche wir im Jahr 2000 an Privatpersonen gestellt haben seit 31.12.02 verjährt? Oder verjären Sie erst am 31.12.03?
Danke!
Gruß,
Andy
Rechnunh verjährt?
2. Mai 2003
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Frage vom 2. Mai 2003 | 16:39
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnunh verjährt?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2003 | 17:43
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Rechnungen verjähren nicht, sondern nur Ansprüche. Ansprüche entstehen aber nicht durch Rechnungen, sondern durch Leistung. Ist der berechnete Anspruch im Jahr 2000 entstanden, dürfte er verjährt sein (neuerdings ist die Frist auf 3 Jahre verlängert worden).
Außerdem verjähren Ansprüche nicht "von Amts wegen", sondern dem Schuldner steht nur ein Recht zur Einrede zu. Wenn er die Einrede der Verjährung unterläßt, etwa weil er ein redlicher Zeitgenosse ist, kann durchaus noch Erfolg erzielt werden.
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"Joh. 19, 22"
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