Recht auf Löschung wird nicht durchgesetzt

4. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht auf Löschung wird nicht durchgesetzt

Hallo,
ich habe mich auf einer Seite registriert (Nachhilfe für mein Kind) und dort ein Paket gebucht. Das Konto wird nun nicht mehr benötigt und soll gelöscht werden. Die Seite hat ihren Sitz in DE und bietet das Recht auf die Löschung des Accounts an.
Jetzt wird gesagt, dass die Löschung des Accounts aufgrund von "steuerrechtlichen Gründen" nicht möglich sei, da "ich bereits kostenpflichtige Nachhilfe gebucht habe".
Ist das überhaupt ein legitimer Grund?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17735 Beiträge, 6005x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ist das überhaupt ein legitimer Grund?
Nachweise müssen jahrelang aufbewahrt werden. Das verlangt unser Gesetzgeber so. Du hast ein Anrecht auf eine Deaktivierung deines Accounts aber der Betreiber muss alle Daten aufbewahren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128232 Beiträge, 40956x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ist das überhaupt ein legitimer Grund?

Selbstverständlich.

Insofern gibt es für die nächsten 6-10 Jahre kein Recht auf Löschung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36530 Beiträge, 6163x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ist das überhaupt ein legitimer Grund?
Ja. Hast du schon den LDI angefragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Hast du schon den LDI angefragt?


Alles klar, danke und nein, dafür habe ich die entspr. Behörde nicht angefragt. Die antworten bekanntlich sowieso nicht sehr rege.


Und danke an alle weiteren Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie andere schon geschrieben haben, müssen Rechnungsdaten (und in dem Zusammenhang auch alle Daten, die nötig sind, um die Rechnung abzuwickeln, also Name des Rechnungsempfängers etc.) 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt meines Wissens übrigens erst mit Ablauf des Jahres, in dem diese Daten angefallen sind. Insofern kann der Anbieter Deiner Anforderung, die Daten komplett zu löschen, derzeit tatsächlich nicht entsprechen.
Was Du wohl fordern kannst, ist, den Zugang soweit wie möglich zu beschränken, das heißt, auf einige wenige Personen, die in genau definierten Fällen die Daten einsehen können, z. B. im Falle einer Prüfung, aber auch, wenn Du von Deinem gesetzlich verbrieften Auskunftsrecht Gebrauch machst. Das sollte auch die Deaktivierung Deines Logins beinhalten.
Wenn die Antwort, die Du bekommen hast, vom Kundenservice des Unternehmens stammt, dann wäre für mich der nächste Ansprechpartner dazu der Datenschutzbeauftragte, den jedes Unternehmen ab einer bestimmten Größe bestellen muss.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8748 Beiträge, 1852x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ist das überhaupt ein legitimer Grund?


ja das ist er und die anderen haben es ja schon erklärt. Dennoch können eben bestimmte Daten gelöscht werden. Diese Datenlöschung sollte beim Datenschutzbeauftragten des Anbieters angefordert und dann von diesem auch bestätigt werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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