Rechte und Pflichten von angestellten und ehrenamtlich tätigen IT-Administratoren

17. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
itfrager
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte und Pflichten von angestellten und ehrenamtlich tätigen IT-Administratoren

Mich würde mal folgendes interessieren, was kleinere Firmen (Anwaltskanzleien *g*) oder auch Vereine, also kleine Organisationen betreffen kann.

Jemand wird damit betraut sich um die IT in der Organisation zu kümmern. Das ganze Verfahren wurde recht intransparent einfach per Handschlag an den Sohn vom Chef, den damaligen Jugendwart usw. vergeben, da sich derjenige in IT-Dingen sehr motiviert zeigte. Ging es vor 20 Jahren noch darum, einfach eine Homepage der Organisation ins Internet zu stellen, kamen über die Jahre immer anspruchsvollere Lösungen wie gemeinsame Dateiablage, Organisations-E-Mail, Personalwesen, Mitgliederverwaltung, Telefonanlage und Teile der Abrechnung hinzu. Jeweils immer auf Zuruf/per Handschlag (evtl. auf geringfügig beschäftigter Basis beim Sohn vom Chef).
Über die Jahre wurde auch jede Lösung zur allgemeinen Zufriedenheit der Nutzer in der Organisation umgesetzt.

Und jetzt kommt es zu einer Situation, dass die Organisationsführung nach einer anderen IT-Lösung umsehen will. Der IT-ler beharrt dagegen darauf dass ohne ihn nichts läuft. Die Daten liegen vollständig unter seiner Kontrolle, es wurde natürlich nichts dokumentiert, teilweise laufen im Hintergrund selbst gebaute Lösungen. Ohne den IT-er ist es weder möglich zu kommunizieren, noch Außenstände einzufordern usw.

Ein extremerer Fall wäre, dass der bisherige IT-Mensch sich nun im IT-Bereich selbtständig gemacht hat und nun richtig viel Geld für das weitere Administrieren sehen will. Ansonsten kann die Organisation mal sehen wie sie ohne ihn weiterkommt...

Mich würde nun interessieren, welche grundsätzlichen Rechte und Pflichte beide Parteien, d.h. der IT-ler und die Organisation, haben. Kann sich der IT-ler z.B. auf den Standpunkt stellen: Dokumentation war nie vereinbart und die IT-Architektur habe nur ich im Kopf. Ohne mich läuft nix, die Organisation ist jetzt lebenslang von mir abhängig und ich kann das nun so richtig monetär ausnutzen? Oder gibt es durchaus Pflichten zur Dokumentation der verwendeten Software, Hardware, Nutzer, Berechtigungen etc.?

In den letzten 20 Jahren kann es sein, dass eine Organisation allmählich in eine solche Situation "hineingerutscht" ist (von der Homepage zu essentielleren Dienstleistungen per Handschlag). Heute sind wir weiter. Kann oder sollte eine Organisation im Vorfeld entsprechende Vereinbarungen bzgl. ehrenamtlicher oder geringfügig beschäftigter IT-Verwaltung treffen? Auf Dokumentation und Berichten bestehen? Gibt es hierzu ggf. Literaturempfehlungen zum einlesen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich möchte glauben, grundsätzlich gilt genau das, was per Handschlag, also mündlichem Vertrag, vereinbart wurde. Das im Nachhinein nachzuhalten, dürfte allerdings schwierig werden, das haben mündliche Verträge so an sich.

Was die Dokumentation betrifft, stellt sich meines Erachtens die Frage, ob die Auftraggeber nach Treu und Glauben davon ausgehen konnten, dass sie implizit zum Auftrag gehört. Aus meiner Sicht ja, weil die Dokumentation für mich fester Bestandteil jedweder IT-Administration ist, aber ich weiß, je kleiner die betroffene Systemlandschaft, und je wilder gewachsen, desto weniger hält diese Einstellung dem Realitätscheck stand. Es würde mich also auch nicht überraschen, wenn andere sagen, das hätten die Auftraggeber ausdrücklich einfordern müssen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8694 Beiträge, 1840x hilfreich)

Zitat (von itfrager):
Ohne den IT-er ist es weder möglich zu kommunizieren, noch Außenstände einzufordern usw.


Bei so viel gefrickelter IT usw. sollte man vielleicht mit einem neuen Dienstleister auch auf moderne Systeme setzen.
Ich würde auf jeden Fall vereinbaren, das man die Daten mit Beendigung der Dienstleistung komplett und vollständig ausgehändigt bekommt (als .csv.) o.ä.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von itfrager):
es wurde natürlich nichts dokumentiert, teilweise laufen im Hintergrund selbst gebaute Lösungen. Ohne den IT-er ist es weder möglich zu kommunizieren, noch Außenstände einzufordern usw.

Es ist mir ein völliges Rätsel wie ein derart umfassende Organisationsversagen der Führung überhaupt über Dekaden bestehen kann.
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle übrigens das Konstrukt der Durchgriffshaftung geschaffen - die jeweiligen Führungen sollten sich da also schon mal Gedanken machen, dass es da zu einer entsprechenden
zwangsweisen Verminderung ihres Privatvermögens kommen kann.
Je nach Ausmaß kann es neben den zivilrechtlichen Folgen sogar zu Haftstrafen kommen.



Zitat (von itfrager):
Mich würde nun interessieren, welche grundsätzlichen Rechte und Pflichte beide Parteien, d.h. der IT-ler und die Organisation, haben.

De welche sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Bei Angestellten können diese grundlegend anders sein, als bei Ehrenamtlern.



Zitat (von itfrager):
Kann sich der IT-ler z.B. auf den Standpunkt stellen: Dokumentation war nie vereinbart und die IT-Architektur habe nur ich im Kopf.

Selbstverständlich kann er sich auf diesen Standpunkt stellen. Und letzteres ist ja dann einfach mal Fakt.

Kompetente Dienstleister können in der Regel aber sowohl das eine als auch das andere nachholen, auch ohne den IT-ler. Dauert halt länger und die Rechnung dafür wird auch nicht im 4stelligen Bereich bleiben.
Mitunter kann ein kompletter Neuaufbau wesentlich preiswerter kommen.



Zitat (von itfrager):
Ohne mich läuft nix, die Organisation ist jetzt lebenslang von mir abhängig und ich kann das nun so richtig monetär ausnutzen?

Da müsste man dann schauen, wie das im jeweiligen Einzelfall ist.
Die Organisation kann ihn auch einfach von allen Zugriffen abschneiden, eigene Strukturen aufbauen, seine Strukturen knacken, und rechtlich gegen ihn vorgehen.

Dabei wäre darauf zu achten, das der IT-ler nichts davon mitbekommt, bis er von allem abgeschnitten ist.



Zitat (von itfrager):
Oder gibt es durchaus Pflichten zur Dokumentation der verwendeten Software, Hardware, Nutzer, Berechtigungen etc.?

Eventuell, auch da kommt es wieder auf den Einzelfall an.

Es gibt z.B. die VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), Aktiengesetz (AktG), das GmbH-Gesetz, das Strafgesetzbuch (z.B. § 203 StGB), DSGVO / BDSG, Berufsrechtliche Regelungen, ...



Zitat (von itfrager):
Kann oder sollte eine Organisation im Vorfeld entsprechende Vereinbarungen bzgl. ehrenamtlicher oder geringfügig beschäftigter IT-Verwaltung treffen?

Wer es über Dekaden nicht gekonnt hat, wird es auch jetzt nicht können - Wunder passieren nicht oft und schon gar nicht über Nacht.

Über das "sollte" muss man auch nicht groß diskutieren - es ist schlicht ein "muss". Genau wie die akribische Kontrolle der Einhaltung.

- Vereinbarungen nach DSGVO / BDSG
- Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Dokumentationsvereinbarung
- Hinterlegungsvereinbarung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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