Moin liebe Rechtsgemeinde,
ich habe dort mal eine Frage und würde gerne mal eure Einschätzung hören was Ihr in dem Fall machen würdet.
Ich habe vor ein paar Jahren meiner Ex diverse Tauchflaschen zur Verfügung gestellt, da ich damals einfach keine Zeit hatte meinem Hobby nachzugehen. Dies war lediglich eine Leihgabe, nicht mehr und nicht weniger.
Selbstverständlich habe ich nichts schriftlich, da ich dachte, dass es nicht nötig wäre. Dies könnte mir jetzt zum Verhängnis werden.
Ich habe Sie im Facebook Messenger angeschrieben, weil ich weder eine Telefonnummer noch eine Anschrift von Ihr habe. Sie hat die Nachricht auch gelesen, aber nicht darauf reagiert.
Habe ich überhaupt eine Chance mein Eigentum zurück zu bekommen?
Am besten wäre es, wenn sie sich dazu äußert, dann hätte ich es schriftlich, dass sie die Flaschen erhalten hat.
Ich glaube da aber nicht dran, dass Sie das macht. Selbst im gebrauchten Zustand reden wir von einem Wert von ca. 600 €.
Was meint Ihr ?
Bin für jedes Statement dankbar.
Viele Grüße
NitroxHH
Rechtliche Handhabe Eigentum zurück bekommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
2 Jahre, 3, 10, 20 ?ZitatIch habe vor ein paar Jahren :
Was wäre das Verhängnis?ZitatDies könnte mir jetzt zum Verhängnis werden. :
Vermutlich müsstest du sehr viel mehr als 600,- einsetzen, um auf rechtlichem Wege wieder an die Flaschen zu kommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
user08154711
Circa 4 Jahre
Anami
Das Verhängnis wäre, dass ich es nicht schriftlich habe und somit keine Handhabe besteht.
Es würde mir also wesentlich mehr kosten ?
Mal ein ganz blöder Vergleich.
Dann kann jemand bei ganz vielen Leuten Sachen von 400€ leihen, nicht zurück geben und hoffen, dass derjenige nicht verklagt wird, weil nix schriftlich festgehalten wurde und der Wert ist zu gering. Das macht mir grad echt Sorgen, wenn das hier die falschen Leute lesen.
Ich meine, dich würde es sehr viel mehr kosten...ZitatEs würde mir also wesentlich mehr kosten ? :
Du hast keine beweisbare Vereinbarung getroffen. Nach 4 Jahren müsstest du diese Person erst ausfindig machen (lassen), dann, wenn nicht gütlich, eben gerichtlich zur Rückgabe der Leihsache bringen. Und evtl. mit Anwaltshilfe...
Ob das alles wohl sehr viel mehr als 600,- wert ist? Denn gebraucht sind die Flaschen ja nun. Und mind. 4 Jahre alt.
Vermutlich sind schon viele andere Leute von ganz allein auf diese Ideen gekommen.ZitatDas macht mir grad echt Sorgen, wenn das hier die falschen Leute lesen. :
ICH würde mir eher wieder selbst Tauchflaschen anschaffen und niemals mehr verleihen. Weder mit schriftlicher Vereinbarung noch per Handschlag.
Aber das entscheidet jeder für sich.
Anami
Besten Dank für Deine Antwort.
ZitatHabe ich überhaupt eine Chance mein Eigentum zurück zu bekommen? :
Wie genau könnte man denn das Eigentum beweisen?
Wenn man die Beweise hat, dann müsste man eine Adressermittlung durchführen, danach eine gerichtfeste Aufforderung / Kündigung der Leihe erfolgen.
Das wäre dann das Vorspiel.
@Anami
Zitat:Vermutlich müsstest du sehr viel mehr als 600,- einsetzen, um auf rechtlichem Wege wieder an die Flaschen zu kommen.
Eigentlich nicht:
Reine Gerichtskosten sind 159€. Und wenn man den Prozess gewinnt, muss die Gegenseite die übernehmen.
@Fragesteller
Aber bevor es soweit ist, muss man erstmal die Adresse haben. Ohne Adresse können Sie alle rechtlichen Schritte vergessen.
Dann müssen Sie Ihrer Ex gerichtsfest (also schriftlich, als Einschreiben mit klassischer Briefpost) mitteilen, dass Sie Ihre Flaschen bis zum tt.mm.jj [realistisches Datum einsetzen] zurück haben wollen.
Erst danach sollten Sie über rechtliche Schritte nachdenken.
Ob die rechtlichen Schritte dann aussichtsreich sind, hängt von der Qualität der Beweise ab.
Mir schwant nämlich, dass die Gegenseite in etwa folgendes beaupten wird: "Die Flaschen wären nicht geliehen, sondern geschenkt worden - weil man sich damals ja so gut verstanden hat."
@DRKABO
Danke für Ihre Antwort.
Ihre Adresse bekomme ich schon raus, da ich weiß wo sie arbeitet.
Wäre die Qualität der Beweise ausreichend, wenn es 2 Zeugen gibt, die bestätigen können, dass sie sich die Flaschen geliehen hat und diese auch von ihr dort abgeholt wurden.
Zitatdass sie sich die Flaschen geliehen hat und diese auch von ihr dort abgeholt wurden. :
Und wenn sie sagt, sie brachte ihnen die Flaschen zurück? Wann, das weiß sie nach der langen Zeit nicht mehr. Zeugen gibt es keine.
ZitatIhre Adresse bekomme ich schon raus, da ich weiß wo sie arbeitet. :
Da könnte ihr AG aber Ärger bekommen, wenn er ihnen die Adresse geben würde.
Lohnt sich der ganze Aufwand?
Ja, wenn. WENN man als Kläger aber gar nichts hat als die Behauptung, man hätte vor 4 Jahren was verliehen...ZitatUnd wenn man den Prozess gewinnt, :
------------------------------------
Das kann nur ein Gericht entscheiden. Dort aber bist du noch lange nicht.ZitatWäre die Qualität der Beweise ausreichend, :
Empfehlung:
Wenn du sie treffen bzw. *richtig*anschreiben kannst (was bisher hier nicht bekannt war), frag sie doch ganz einfach, wie das nun mit den Tauchflaschen ist. Du würdest sie gern zurückhaben, weil du jetzt wieder selbst...
Nun ja, FB sollte man einfach nicht überbewerten.ZitatSie hat die Nachricht auch gelesen, aber nicht darauf reagiert. :
Zitat:Wäre die Qualität der Beweise ausreichend, wenn es 2 Zeugen gibt, die bestätigen können, dass sie sich die Flaschen geliehen hat und diese auch von ihr dort abgeholt wurden.
Zeugen sind immer gut.
Aber ich bin etwas irritiert über das von ihr dort abgeholt wurden.
Sie haben die Flaschen gar nicht selbst verliehen? Sie waren bei der "Ausleihe" gar nicht selbst dabei? Was ist mit "dort" gemeint? Der Fall scheint eventuell komplizierter zu sein, als es sich im Ausgangsbeitrag las.
ZitatUnd wenn sie sagt, sie brachte ihnen die Flaschen zurück? :
Für diese Behauptung hätte dann sie die volle Beweislast ...
@drkabo
Ich habe zu der Zeit bei meiner Schwester und meinem Schwager gewohnt. Als sie die Pullen abgeholt hat, waren beide und meine Wenigkeit zugegen. Also 2 Zeugen, die Ex und ich.
Zitat:Also 2 Zeugen, die Ex und ich.
Sieht gut aus.
Und jetzt wohnen Sie woanders?
Leistungsort der Rückgabe ist - soweit nicht anders vereinbart - der Ort der Ausleihe.
D.h. wenn Sie nicht mehr dort wohnen, wo die Ausleihe stattgefunden hat, haben Sie keinen Anspruch darauf, das die Flaschen zu Ihnen nach Hause zurückgebracht werden. Evtl. müssen Sie selbst abholen oder die Transportkosten für die Rückgabe tragen.
Falls noch vorhandenZitatDenn gebraucht sind die Flaschen ja nun. :
Wie kann nachgewiesen werden, dass du noch Eigentümer/in der Flaschen bist? (§1006 BGB)ZitatWas meint Ihr ? :
Also können die maximal nur die Abholung bezeugen. Nicht aber zur Klärung der Eigentumsverhältnisse beitragenZitatAls sie die Pullen abgeholt hat, waren beide und meine Wenigkeit zugegen. :
AbhakenZitatWas meint Ihr ? :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten