Rechtliche Handhabe gegen Notaufnahme

11. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
mr_frosch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Handhabe gegen Notaufnahme

Hallo zusammen,

mein Vater wurde nach einer Bypass OP mit einer sehr tiefen offenen Wunde aus dem Krankenhaus entlassen. Die offene Wunde wurde mit Kompressen gefüllt und luftdicht verschlossen. Die Wundflüssigkeit lief nun aus der Wunde und wir wurden etwas panisch. Ich kontaktiere die Notaufnahme des Krankenhauses, welche meinen Vater entlassen hatte, hier sagte man und wir sollen uns an die Notaufnahme eines Partner Krankenhauses wenden, was wir telefonisch taten.

Die Mitarbeiterin hier teilte mir im scharfen Ton mit, dass es sich um eine Notaufnahme handle, sie jetzt keine Zeit dafür habe. Ich erfragte also eine andere Lösung, dies beantwortete Sie mit, verbinden Sie es doch selbst, wenn Sie Material haben. Als Laie tat ich das natürlich nicht. Nach langem hin und her sagte Sie: "Dann kommen Sie einmalig und letztmalig vorbei, ein zweites Mal brauchen Sie dafür aber erst garnicht kommen".

Also wandte ich mich für eine dauerhafte Lösung für die Nacht und heute an die 116 117. Diese empfohlen mir den Besuch einer Notfallpraxis. Teilten aber auch mit, dass mein Vater unter diesen Umständen in keiner Notaufnahme abgelehnt werden darf. Wir führen also zur Notfallpraxis, welche uns aufgrund von mangelndem Material an die Notaufnahme des angeschlossen Krankenhauses verwies. Hier wurden wir trotz größter Bemühungen der Notfallpraxis abgelehnt. Begleitet von Sätzen wie: "Verbinden Sie es doch selbst", "Wenn Sie ein Problem am Auto haben, fahren Sie ja auch nicht in die Fahrradwerkstatt".

Natürlich hätte ich mich an einem normalen Wochentag an den Hausarzt oder an einen Pflegedienst gewendet. Dies war aber gestern Abend nicht möglich und auch die 116 117 hatte keine andere Idee. Alles in Allem fande ich das Verhalten absolut unmenschlich. Mein Vater wurde dann nach langem hin und her doch in der Klinik, die in entlassen hatte stationär aufgenommen.

Nun möchte ich gerne wissen ob ich rechtliche Schritte gegen die Notaufnahme der beiden Kliniken die uns - so schlecht behandelt - haben, anstreben kann und falls ja auf welcher Grundlage.

Vielen Dank!

-- Editiert von mr_frosch am 11.04.2021 14:26

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von mr_frosch):
Nun möchte ich gerne wissen ob ich rechtliche Schritte gegen die Notaufnahme der beiden Kliniken die uns - so schlecht behandelt - haben, anstreben kann und falls ja auf welcher Grundlage.

Die entscheidende Frage wäre erstmal, ob das tatsächlich ein Fall für die Notaufnahme gewesen wäre.

Wenn ja, wäre das unterlassenen Hilfeleistung, das wäre eine Straftat.
Des weiteren könnten auch Ansprüche auch Schadenersatz / Schmerzensgeld bestehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Und warum rief man keinen Sanka? Die Wunde war luftdicht verschlossen, nachdem dies nicht mehr der Fall war, telefoniert man nicht umher, sondern holt Hilfe.

Ob man mit einer offenen Wunde nach so einer OP entlassen wird, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

Könnte mir allerdings vorstellen, dass es in der Aufregung Übermittlungsfehler gab und somit nicht das Ausmaß erkannt wurde.


3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mr_frosch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und warum rief man keinen Sanka? Die Wunde war luftdicht verschlossen, nachdem dies nicht mehr der Fall war, telefoniert man nicht umher, sondern holt Hilfe.

Ob man mit einer offenen Wunde nach so einer OP entlassen wird, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

Könnte mir allerdings vorstellen, dass es in der Aufregung Übermittlungsfehler gab und somit nicht das Ausmaß erkannt wurde.


Weil Menschen in Ausnahmesituationen auch mal überfordert sein können.

Doch er wurde so entlassen.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von mr_frosch):
Weil Menschen in Ausnahmesituationen auch mal überfordert sein können.


Ist vollkommen menschlich. Was ich dann nicht verstehe, dass sie nach der rechtlichen Seite fragen?

Es gab offenbar Übermittlungsfehler. Sie meinten es anders, als es in den Notaufnahmen verstanden wurde.

Hauptsache ist doch, Ihrem Vater geht es besser, deshalb würde ich die Sache ruhen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mr_frosch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ist vollkommen menschlich. Was ich dann nicht verstehe, dass sie nach der rechtlichen Seite fragen?


Die Notaufnahme hat es genau so verstanden wie ich es gesagt habe. Da gab es keinerlei Übermittlungsfehler. Man wollte uns schlicht nicht helfen. Da ich rechtliche Schritte plane, wollte ich gerne wissen auf welcher Grundlage ich diese anstreben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mr_frosch):
Da ich rechtliche Schritte plane, wollte ich gerne wissen auf welcher Grundlage ich diese anstreben kann.


Erste Grundlage wäre mal eine umfassende ärztliche Dokumentation der entstandenen Schäden bei deinem Vater aufgrund der immer noch nicht erfolgten Wundversorgung.

0x Hilfreiche Antwort

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