Rechtliche Möglichkeiten wg. übler Nachrede

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
dihoff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Möglichkeiten wg. übler Nachrede

Unsere Tochter spielt neben der Vereinsmannschaft auch in einer Auswahlmmanschaft Tennis.
Im Juni diesen Jahres hatte sie ein Turnier an dem auch 5 andere Kinder Ihrer Auswahlmannschaft teilgenommen haben. Da Sie zu dem Zeitpunkt erst 2 Wochen in der Auswahlmannschaft gespielt hat, hatte Sie noch nicht so
den Zugang zu den anderen Spielerinnen Ihrer Auswahlmannschaft.
Also bin ich mit meiner Frau, unserem Hund und unserer Tochter zu den anderen Spielerinnen gegangen,
während diese sich ein Spiel einer anderen Spielerin angeschaut hatten.
Meine Tochter ist noch sehr jung und recht schüchtern, also habe ich das Gespräch mit den anderen Spielerinnen
gesucht und unter anderem gefragt, wie oft diese in der Woche Auswahltraining hätten und zu welchen Zeiten diese bei dem Auswahltrainer ist, bei dem auch meine Tochter training hat. Es gibt in der Auswahlmannschaft an vier Tagen zwei aufeinanderfolgende Gruppen, in denen die Auswahlkinder training haben.

Heute hatte meine Tochter wieder Training und kurz vor Ende hat mich eine Mutter eines anderen Mädchens
ungehalten angesprochen, welche bei dem Turnier selber nicht dabei vor Ort war, Ihre Tochter aber diejenige war, die ich dort angesprochen haben und mich gefragt was mir einfallen würde und ob ich nicht langsam mal die Absicht hätte, mich zu entschuldigen.
Ich war erst einmal perplex, da ich garnicht wusste worum es ging. Die Mutter hat mich dann gefragt, was mir
einfallen würde, ein mir fremdes Kind anzusprechen und auszufragen wie oft und zu welchen Uhrzeiten dieses trainieren würde. Und was mir einfallen würde mich einfach neben das Kind auf die Bank zu setzen und es anzusprechen. Ich habe der Mutter dann geantwortet, dass ich die Fragen vollkommen belanglos gestellt hätte und einfach ein Gespräch mit den anderen Kindern anfangen wollte und das meine Frau und meine Tochter auch zugegen waren bei dem Gespräch. Die Mutter hat dann behauptet das dies nicht stimmen würde und ich Ihr Tochter alleine angesprochen hätte und eine andere Mutter dies von weiter weg mitbekommen und dann "dazwischen gegangen" wäre.

Meine Frau war heute ebenfalls dabei und hat der Mutter dann erklärt, dass dies nicht stimmen würde und
das Sie und auch meine Tochter dabei gewesen wären, als ich mit den anderen Kindern, bzw. Ihrer Tochter gesprochen hätte.

Dann kam auch die Tochter der Mutter dazu, mit welcher ich auf dem Turnier gesprochen habe.
Als ich diese ruhig und sachlich darauf angesprochen habe, hat diese verneint, dass ich alleine gewesen wäre,
als ich mit ihr gesprochen habe.
Die Mutter hat daraufhin interveniert: "Wollen Sie nun wirklich mein Kind da mit hineinziehen".

Um das Kind ging es ja schliesslich.....

Als die Mutter gemerkt hat, das wir Ihre Aussagen widerlegen konnten, bzw. diese zu drastisch waren,
hat Sie uns gefragt,
was uns einfallen würde, Ihre Tochter anzugucken, wenn diese Training hätte? "Kinder sind doch keine
Affen im Zoff, denen man beim spielen zuschaut".

Und das wir bedenken sollen, dass die Tennisfamilie klein wäre und sich solche Sachen dort schnell
rumsprechen.

Dazu muss ich ausführen, dass meine Tochter einmal mit dem Mädchen trainiert und ein anderes mal
eine Stunde vor ihr. Aber immer in einer 4er - 8er Gruppe.
Weiterhin hat Sie behauptet, wir würden regelmäßig auch nach dem Training meiner Tochter noch lange dortbleiben und wir die Kinder angaffen würden.

Diese Aussagen hat der Trainer der Kinder dann aber nach dem heutigen Training ebenfalls widerlegt. Zuschauen ist bei dem Training auch immer nur in den letzten 15 Minuten der Einheit erlaubt.
Er hat uns tadelloses Verhalten bescheinigt.

Zum Schluss sagte die Mutter auch noch, das die Eltern von zwei der Jungs die in der Auswahlmannschaft sind,
überlegen, Ihre Söhne wegen "unserem Verhalten" abzumelden.
Darauf angesprochen, welche Eltern dies wären und was genau Sie denn unter unserem "Verhalten" meint,
hat Sie sich geweigert darauf einzugehen.
In der Auswahlmannschaft unserer Tochter sind genau drei Jungs und wir haben die Eltern angesprochen ob es ein Problem gäbe (Zumal wir ausser "Hallo" und "Tschüss") noch nie mit diesen gesprochen haben.
Die Eltern haben dies verneint und uns gefragt wie wir darauf kämen.

Auf die Aussage der Mutter angesprochen, haben uns diese gesagt, dass die Mutter schon öfters Probleme mit anderen Eltern gehabt hätte und auch schon gegen deren Kinder interveniert hätte.
Die Eltern haben uns aber auch gesagt, dass die Mutter bei sich auch schon schlecht über uns sprechen würde und erzählen würde, ich würde einfach so fremde Kinder ansprechen.

Wir sind nun ziemlich aufgelöst, weil die Mutter diese Geschichte auch schon bei anderen Eltern aufgeführt hat.
Ich komme mir schon vor wie irgendein "Triebtäter", nur weil ich ein anderes Mädchen gefragt habe, wie oft es in der Woche trainiert und in welcher Trainingsruppe diese ist.

Ich habe der Mutter dann gesagt, dass ich einen Anwalt einschalten werde. Daraufhin hat diese geläugnet,
dass Sie gesagt hätte, eine andere Mutter ist dazwischen gegangen, als ich mit Ihrer Tochter auf dem Turnier gesprochen hätte und das die Eltern der Jungs sich wegen uns abmelden wollen.


Kann ich mich irgendwie dagegen wehren, dass die Mutter behauptet, ich hätte Ihre Tochter alleine angesprochen und das eine andere Mutter dazwischen gegangen ist und das sich angeblich andere Kinder wegen uns abmelden wollen und das wir den Kindern beim Training zuschauen wie Affen im Zoo beim spielen.
Kann ich hier irgendwie auf Unterlassung klagen, dass die Mutter uns gegenüber diese Aussagen nicht mehr treffen darf und auch keinen dritten gegenüber, auch wenn ich nicht nachweisen kann, das diese die
Dinge anderen gegenüber behauptet hat?

Vielen Dank für die Mithilfe!














-- Editiert von dihoff am 30.12.2019 19:31

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Was für ein langer und verworrener Text. Du möchtest also auf einen Holzhammer, den Du bekommen hast (so shehe ich den Vorwurf jedenfalls, mit dem die Mutter dich konfrontiert hat) mit einem Holzhammer antworten? Keine kluge Idee.

Ganz ehrlich: Mit solchen Leuten wie der Mutter aus der Auswahlmannschaft würde ich nichts zu tun haben wollen. Ich würde bei der Vereinsmannschaft bleiben und dem Kind ausserhalb vom Sport Zeit geben, Freunde zu finden, wenn es so schüchtern ist.

-- Editiert von cirius32832 am 30.12.2019 22:18

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dihoff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann die Antwort nicht so ganz nachvollziehen. Ich habe die Sachlage geschildert und wollte eigentlich keine persönliche Meinung haben. Es ist doch keine Option, ein Kind nicht weiter zu fördern, weil eine Dritte Person dessen Eltern diffamiert. Danke trotzdem!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von dihoff):
wollte eigentlich keine persönliche Meinung haben.

Dann ist ein Meinungsforum für die Frage eventuell suboptimal ...



Zitat (von dihoff):
Kann ich hier irgendwie auf Unterlassung klagen, dass die Mutter uns gegenüber diese Aussagen nicht mehr treffen darf und auch keinen dritten gegenüber, auch wenn ich nicht nachweisen kann, das diese die
Dinge anderen gegenüber behauptet hat?

Klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von dihoff):
Kann ich hier irgendwie auf Unterlassung klagen,


Und aus einer Mücke einen Elefanten machen.

Ihre Tochter müsste das beim Sport ausbaden.

Die Mutter scheint im Verein mit ihrem Verhalten bekannt zu sein.

Ergo gehen sie ihr aus dem Weg und der Fall ist erledigt.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hast Du eigentlich auch schon mal mit dem Trainer oder dem Vereinsvorstand diesbezüglich gesprochen?

Wenn die anderen Eltern das unschöne, den Vereinsfrieden störende Verhalten ja auch bereits kennen gelernt haben, sollten Obersten vielleicht erst mal ihre Möglichkeiten nutzen und ein Schlichtungsgespräch durchführen und falls sie unbelehrbar sein sollte oder zum Wiederholungstäter wird, ihr (also nicht ihrem Kind!) z.B. mal ein temporäres Besuchsverbot o.ä. erteilen.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Auch nach 909 Wörtern wissen wir noch immer nicht, wie alt die genannten Kinder sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Kann ich hier irgendwie auf Unterlassung klagen, dass die Mutter uns gegenüber diese Aussagen nicht mehr treffen darf und auch keinen dritten gegenüber, auch wenn ich nicht nachweisen kann, das diese die
Dinge anderen gegenüber behauptet hat?


Klar kann man das. Allerdings sollte man damit rechnen, dass man eine solche Klage verliert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dampfhannes
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenn die gefragten Personen (Zeugen) unter Eid die Wahrheit bestätigen kann erfolgreich geklagt werden. In einer gewissen Weise schädigt diese Frau euren Ruf. Nur, wie oben schon von den lieben Vorpostern erwähnt, bin ich mir auch nicht sicher ob sich das ganze Drama lohnen würde, zumal die Frau schon bekannt ist für ihre Art.

Das Maß der persönlichen Verletztheit legt keiner fest, außer die eigene Psyche. Wenn es sie unendlich stört können sie auf gesetzlichem Wege dem ganzen sicher ein Ende bereiten. Zeugen die das bestätigen können sind da immer gut. Lassen sie sich nicht ärgern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von dampfhannes):
Also wenn die gefragten Personen (Zeugen) unter Eid die Wahrheit bestätigen kann erfolgreich geklagt werden.

Eine ziemlich mutige Theorie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Also wenn die gefragten Personen (Zeugen) unter Eid die Wahrheit bestätigen kann erfolgreich geklagt werden. In einer gewissen Weise schädigt diese Frau euren Ruf.

Mutige Aussage.
Das spielt soch alles in der Liga von "gekränkte Eitelkeit" und "persönlichen Animositäten".
Ich sehe da einfach noch kein Rechtsschutzbedürfnis - und das wäre Voraussetzung für eine Zulässigkeit der Klage. (Wenn die Klage in Ermangelung eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, nützen auch die besten Beweise nix.)
Oder anders gesagt: Vernünftiges / höfliches / aufrichtiges Verhalten kann man nicht juristisch erzwingen, weshalb eine Klage, mit der man genau das erreichen möchte, zum Scheitern verurteilt ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dihoff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also resümiere ich das es sich jeder gefallen lassen muss, wenn eine andere Person zu einem sagt:"

„Sie gaffen hier die Kinder an und beobachten diese wie Affen im Zoo".....
„Andere Eltern fühlen sich wegen Ihnen so unwohl das diese Ihre Kinder hier abmelden wollen".

...obwohl die Dame nicht wusste das wir mit genannten Eltern gut befreundet sind.
Ich finde das geht weit über die freie Meinung hinaus, wenn man jedem Memschen einfach mit sowas sagen darf, das er oder sie Kinder in einer unmoralischen Art - und weise beobachtet und erfind n darf, das sich andere Eltern wegen einem abmelden wollen. Aber wenn unser Rechtssystem nach euren Aussagen sowas als zulässig ansieht, dann müssen wir das akzeptieren, obwohl solche Lügen extrem verletzend sind!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32234 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von dihoff):
also resümiere ich das es sich jeder gefallen lassen muss,
Da resümierst du falsch. Das hat hier niemand geschrieben.
Gern kannst du zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen übler Nachrede erstatten. Die Polizei wird das nicht abwehren.
Gern kannst du ihr eine formschöne Unterlassungerklärung durch einen von dir beauftragten Anwalt zukommen lassen.

Hier hat man dir nur die Sicht aus anderer Perspektive erläutert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

gelöscht

-- Editiert von cruncc1 am 02.01.2020 20:10

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da resümierst du falsch.


ich halte das Resümee für zutreffend.

Soweit ich den Vortrag verstanden habe, kann hier von Übler nachrede gar nicht gesprochen werden.
Hier das Prüfschema https://juraschema.de/index.php?thema=stgb186 Stichwort "anderen"

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ok, also resümiere ich das es sich jeder gefallen lassen muss ...

Unterm Strich wahrscheinlich schon.

Mein Nachbar behauptet, die Erde wäre eine Scheibe. Das ist nachweisbar falsch. Trotzdem kann ich Ihn deshalb weder verklagen, noch sonstwie dazu zwingen, diese Behauptungen einzustellen.

Zitat:
Gern kannst du zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen übler Nachrede erstatten. Die Polizei wird das nicht abwehren.

Stimmt. Die Polizei wird aber den zuständigen Staatsanwalt fragen, ob die Sache nicht sowieso eingestellt werden wird. Der wird sagen "Na klar doch, in solche Kindergartengeschichten mischt sich die Justiz nicht ein" und dann wandert die Anzeige in die Rundablage, ohne dass die Polizei irgendeine Aktivität entfaltet hat.

Zitat:
Gern kannst du ihr eine formschöne Unterlassungerklärung durch einen von dir beauftragten Anwalt zukommen lassen.

Klar. Auch Anwälte wollen von etwas leben - auch an aussichtlosen Fällen kann man Geld verdienen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32234 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
ich halte das Resümee für zutreffend.
Echt? Das Resümee des TE war:
Zitat (von dihoff):
also resümiere ich das es sich jeder gefallen lassen muss,
Nö. Niemand muss sich das gefallen lassen. Jeder kann eine Anzeige stellen. DAS kann auch dem TE niemand verweigern.

Was aus einer solchen Anzeige wird... danke an @drkabo.

Wer dann anhand eines Prüfschemas feststellt, was das war---- war doch gar nicht die Frage des TE.

Zitat (von dihoff):
Ich finde das geht weit über die freie Meinung hinaus,
Das darfst du gern finden. Du kannst dich auch wehren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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