Hallo zusammen,
Person A möchte sich gerne anwaltlich beraten. Wie sind beide nicht sicher, ein Anwalt welchen Fachgebietes hier der richtige wäre. Vielleicht kann dazu jemand einen Tip geben.
Inhaltlich geht es darum, dass Person A große Sorge hat, dass im Fall der Fälle von behandelnden Ärzten die eigentlich eindeutigen Regelungen in der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht nicht beachtet werden. Insbesondere möchte sie vermeiden wiederbelebt zu werden. Ihr ist durchaus klar, dass es keine Garantie dafür gibt, das die Ärzte, insbesondere Notärzte in Aktusituationen, sich an ihren Willen halten. Die gewünschte Beratung geht demnach in die Richtung, auf welche Art und Weise sie die größtmögliche Sicherheit erhält, dass ihr Wille respektiert und beachtet wird.
Ich gehe davon aus, die richtige Fachrichtung wäre hier Medizinrecht? Oder liege ich da völlig falsch?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß,
Axel
Rechtsanwalt gesucht - welches Rechtsgebiet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch gehe davon aus, die richtige Fachrichtung wäre hier Medizinrecht? Oder liege ich da völlig falsch? :
Eigentlich komplett falsch.
Denn das
ZitatDie gewünschte Beratung geht demnach in die Richtung, auf welche Art und Weise sie die größtmögliche Sicherheit erhält, dass ihr Wille respektiert und beachtet wird. :
ist eigentlich nur am Rande ein juristisches Problem, das größere stellt erfahrungsgemäß das organisatorische / technische dar, also das die Entscheider vor Ort diese Infos erhalten wenn ihnen das keiner aktiv mitteilen kann.
Die rechtssichere Beratung und Aufsetzung des Willens in Form einer Patientenverfügung, das macht ein Notar, der das dann auch entsprechend beurkundet. Damit hat man nicht nur ein offizielle Dokument eines Organs der Rechtspflege, sondern der Notar prüft auch vor der Beurkundung Geschäftsfähigkeit der Unterzeichnenden.
Es wäre dann aber auch ernsthaft zu überlegen, ob man hier für die Zukunft nicht eine umfassende notarielle Generalvollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung eine sinnvolle Maßnahme wäre.
Denn mitunter ist es ja so, das man in solchen Fällen in Ruhe liegengelassen wird, aber die Natur dann doch stärker ist, aber die Genesung dauert oder gar nicht mehr vollständig erfolgt. Dann sollte jemand da sein, der sich nicht nur um die Unterlassung unerwünschter Maßnahmen kümmert, sondern auch um die ganzen anderen Sachen. Denn wenn das dann erst über das Gericht geht, das dauert auch wieder und dann wird oft irgendein Berufsbetreuer eingesetzt.
-- Editiert von User am 11. Januar 2025 17:16
@Harry,
danke für Deine Antwort.
Eine Generalvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht liegen vor. Zwar von der Personan selbst formuliert, aber vom Notar überprüft, in kleinen Teilen geändert und beurkundet.
Die Betroffene befasst sich sehr viel mit der Thematik. Dabei hört und liest sie immer wieder die Aussagen von Ärzten, die sagen, auch wenn in einer Patientenverfügung steht "nicht wiederbeleben", muss ich das dennoch tun. Dazu bin ich gesetzlich verpflichtet.
Solche Aussagen verunsichern sie extrem und sie möchte halt möglichst rechtssicher wissen, ob z.B. (es gibt auch noch andere Fragen) diese Aussagen von Ärzten rechtlich korrekt sind oder nicht. Und dann denke ich, sind wir doch wieder bei juristischen Fragen.
Gruß,
Axel
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Axel, in diesem sehr sensiblen Bereich gibt es keine absolute Rechtssicherheit. Ich empfehle immer, eine Kopie der Verfügung in der Geldbörse bei sich zu haben, mit einer oder zwei Tel.-Nummern. Mehr kann man insoweit nicht machen. Nur, man hat keine Garantie dafür, dass im Notfall die betroffene Person erst durchsucht wird und dann Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden. Ich habs in meinem Umfeld erlebt (Du weißt, um welchen Fall ich schreibe), dass ich etwa 2 Stunden nach dem Unfall informiert wurde. Vorher hatte man einfach anderes getan und nicht nach Geldbörse u.s.w. gesucht. Ist für mich nachvollziehbar.
Bei Problematiken dieser Art bzw. der Lösung soweit möglich würde ich sagen, dass das jeder Anwalt kann. Gehör zum Grundwissen.
wirdwerden
ZitatUnd dann denke ich, sind wir doch wieder bei juristischen Fragen. :
Dann wäre es eigentlich streng genommen Vertragsrecht, denn die Verfügung ist eine Willenserklärung (unter anderem auch in § 1827 BGB geregelt)
Allerdings würde ich nach einem Fachanwalt aus dem Bereich Medizinrecht, Schwerpunkt Patientenrechte / Patientenverfügung suchen.
ZitatDazu bin ich gesetzlich verpflichtet. :
Das Gegenteil ist der Fall.
Wird eine Patientenverfügung vorgelegt, muss eine Reanimation abgebrochen werden, wenn diese in dieser konkreten Situation nicht vom Patienten gewünscht wurde.
Denn so unstreitig es bei Geborenen ein Recht auf Leben gibt, so unstreitig ist es, das es keine Pflicht zum Leben gibt. Eine Pflicht zur Reanimation besteht daher dann nicht, wenn sie dem Willen des Patienten widerspricht. Im Gegenteil begeht er damit vermutlich mindestens die Straftat der Körperverletzung, da er ohne Einwilligung behandelt.
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