Mein Anwalt vertritt mich seit ca. 2 jahren in diversen Rechtsangelegenheiten (Kaufvertragserstellung, Rechtsauskünfte und Begleitung). Er hat jetzt bei einer strittigen Wegrechtsangelegenheit meine gegnerische Partei über einen anderen Anwalt vertreten. Auch als ich ihn in dieser Angelegenheit konsultierte, verheimlichte er mir, dass ihm der Fall bekannt war und versprach mir, sich den Fall in meinem Interesse anzusehen. Da ich mit der gegnerischen Partei wieder in gutem Einvernehmen bin, erfuhr ich überhaupt erst davon. Mein Vertrauen ist dahin. Darf ein Rechtsanwalt das? Wenn nein, wo ist das geregelt bzw. welche Sanktionen sind möglich?
Rechtsanwalt vertritt in einer Angelegenheit beide Parteien!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, das erfüllt den Straftatbestand des sogenannten "Pareienverrats".
Gilt aber nur für gleiche Rechtsangelegenheiten.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Wenn nein, wo ist das geregelt...
Plichtwideriges Verhalten:
§ 3 (2) BORA
iVm. § 113ff. BRAO
Parteienverrat:
§ 356 StGB
Wobei der Parteienverrat schon eine gewisse "Qualität" der Pflichtwiderigkeit voraussetzt, deren Vorliegen man hier prüfen müßte. z.B. muß der Anwalt von beiden Parteien ein Mandant übernommen haben. Hier war ja wohl ein anderer Anwalt für die andere Partei tätig. Selbst Anwälte der selben Kanzlei dürfen widerstreitende Interessen vertreten, wenn die Prozessvollmacht ausdrücklich (oder konkludent) an den jeweiligen RA gebunden ist (dann kein § 356 StGB
--> Tröndle/Fischer 50., 2024, Rn. 3), und nicht an die Kanzlei als solches
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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