Rechtsanwalt vertritt in einer Angelegenheit beide Parteien!?

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
strassi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt vertritt in einer Angelegenheit beide Parteien!?

Mein Anwalt vertritt mich seit ca. 2 jahren in diversen Rechtsangelegenheiten (Kaufvertragserstellung, Rechtsauskünfte und Begleitung). Er hat jetzt bei einer strittigen Wegrechtsangelegenheit meine gegnerische Partei über einen anderen Anwalt vertreten. Auch als ich ihn in dieser Angelegenheit konsultierte, verheimlichte er mir, dass ihm der Fall bekannt war und versprach mir, sich den Fall in meinem Interesse anzusehen. Da ich mit der gegnerischen Partei wieder in gutem Einvernehmen bin, erfuhr ich überhaupt erst davon. Mein Vertrauen ist dahin. Darf ein Rechtsanwalt das? Wenn nein, wo ist das geregelt bzw. welche Sanktionen sind möglich?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nein, das erfüllt den Straftatbestand des sogenannten "Pareienverrats".
Gilt aber nur für gleiche Rechtsangelegenheiten.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn nein, wo ist das geregelt...


Plichtwideriges Verhalten:

§ 3 (2) BORA iVm. § 113ff. BRAO


Parteienverrat:

§ 356 StGB

Wobei der Parteienverrat schon eine gewisse "Qualität" der Pflichtwiderigkeit voraussetzt, deren Vorliegen man hier prüfen müßte. z.B. muß der Anwalt von beiden Parteien ein Mandant übernommen haben. Hier war ja wohl ein anderer Anwalt für die andere Partei tätig. Selbst Anwälte der selben Kanzlei dürfen widerstreitende Interessen vertreten, wenn die Prozessvollmacht ausdrücklich (oder konkludent) an den jeweiligen RA gebunden ist (dann kein § 356 StGB --> Tröndle/Fischer 50., 2024, Rn. 3), und nicht an die Kanzlei als solches

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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