Rechtsberatung

25. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)
Rechtsberatung

Hallo,

eine frage: ist es einer privatperson erlaubt anderen unentgledlich, aus gefälligkeit bei der durchsetzung von schadenersatzansprüchen zu helfen?

hintergrund: ich habe hier gerade zwei verschieden leistungs- bzw. deckungsablehnen von versicherern gegenüber bekannten. aufgrund meiner kenntnisse könnte ich den versicheren eindeutig darstellen, dass die genannten ablehnungsgründe so nicht greifen nur,

darf ich das auch?

danke und gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 803x hilfreich)

Ja, warum denn nicht? Was machen wir denn hier im Forum? Wir holen uns doch auch Denkanstöße für Probleme, die wir haben. Dies ist dann auch eine kostenlose 'Beratung' im weitesten Sinne.
Un du wirst ja sicherlich nicht die Briefe an die Versicherer in deinem Namen, sondern im Namen deiner Bekannten verfassen, so dass für den Versicherer doch gar nicht ersichtlich ist, dass jemand den Versicherten geholfen hat.

Wenn man sich schon selbst vor dem Amtsgericht vertreten kann, dann muss das in so einer Sache doch erst recht möglich sein.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)

hallo,

>>>so dass für den Versicherer doch gar nicht ersichtlich ist, dass jemand den Versicherten geholfen hat.

nun ja, ich behaupte mal, dass die VR aufgrund meiner präzisen verweise auf die entsprechenden rechtsquellen sehr schnell merken, dass kundige hilfe vor ort war.

kann natürlich auch von vorteil sein ;)

einer der vorgänge dreht sich um die sogenannte benzinklausel. ein thema, mit dem sich nur sehr wenige befassen. eine vielzahl von deckungsablehnungen beruht darauf, häufig ungerechtfertigt.

viele grüße

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1714x hilfreich)

Wenn Sie sowas regelmäßig, sprich geschäftsmäßig (!= gewerblich) machen, fällt das unter das RBerG.

Allerdings wären Sie dann auf der sicheren Seite, wenn Ihre Freunde einfach niemandem sagen, wer ihnen geholfen hat. Da ein RBerG-Verstoß nur eine OWi und keine Straftat ist, müssen sie auch niemanden belasten. :)

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Hallo Mareike,

'geschäftsmäßig' ist nicht gleichbedeutend mit 'gewerblich'.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 25.12.2006 20:11:34

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#5
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 76x hilfreich)

Der Operator != steht in diversen Programmiersprachen ja auch für 'ungleich' und ist kein Schreibfehler. ;)

In der Mathematik wäre es genauer gesagt ein durchgestrichenes Gleichheitszeichen, was aber typographisch so nicht möglich ist.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 25.12.2006 21:31:41

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1714x hilfreich)

Genau. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Hi,

wo bleibt eigentlich das Rechtsdienstleistungsgesetz? Dann wäre das Problem schlichtweg erledigt...

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)

hi,

dank allen erstmal.

zwar nicht ganz eindeutig alles zusammen aber klingt wohl eher wie NEIN.

>>>damit dieses schwachsinnige und geldsichernde Privileg aus Nazizeit dann beim BVerfG endlich aufgehoben wird.

ähnliche ansicht vertrete ich gegenüber schornsteinfegern ;)

viele grüße

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