Gilt eine freie MEINUNGS -Äußerung über eine rechtliche Frage in einem Forum von Berufskollegen auch dann als Verstoß gegen das nazistische RBerG, wenn eingangs ausdrücklich darauf hingewiesen wird, man sei kein Jurist und äußere nur sein unmaßgebliche Privatmeinung?
Falls ja, war/was schütz mich vor falscher Rechtsberatung eines Anwalts, der vor 50 Jahren zugelassen wurde und die rechtliche Situation nicht mehr versteht?
Rechtsberatungsgesetz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Meinungsäußerungen sind ja noch keine Rechtsberatung.
Anders sieht es aber aus, wenn Rechtsberatung als Meinungsäußerung verpackt wird, etwa 'Ich finde, Du solltest dem einen Brief schreiben, in dem Du...'.
Im übrigen ist geschäftsmäßige Rechtsberatung gerade dem Nichtjuristen besonders verboten, insofern würde ein Verweis auf die Laieneigenschaft gar nichts bringen.
war/was schütz mich vor falscher Rechtsberatung eines Anwalts, der vor 50 Jahren zugelassen wurde und die rechtliche Situation nicht mehr versteht?
Das Zivilrecht.
Navh dem RBerG ist nur die GESCHÄFTSMÄSSIGE Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte verboten. Das bedeutet nicht etwa gewerbsmäßig, sondern gewissermaßen 'auf Dauer angelegt'.
Wenn also, unabhängig ob Jurist oder nicht, die Meinung zu einem Thema geäußert wird, kann dies kein Verstoß sein. Macht der Nachbar der steinalten Nachbarin dauerhaft den Schriftverkehr mit dem Vermieter, liegt ein Verstoß vor.
Macht der Jurist dieselbe Beratung wiederum nicht, weil das BVerfG das so entschieden hat.
Und zu Frage 2: Ob die Qualität eines Anwalts an seinem Alter scheitert oder an sonstigen Umständen (wobei das Alter ja wohl kein zwingendes Argument für fehlende Kompetenz ist, eher das fehlende Alter)ist allgemeines Lebensrisiko. Auch junge Anwälte verstehen die Rechtslage oft nicht.
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