Hallo zusammen!
Brauche Rat in Form anzuführender Rechtsgrundlagen und/ oder Vergleichsurteile. Vielleicht weiß soetwas hier jemand.
Hintergrund ( weit auseholt, um die Tragweite und Notwendigkeit zu verdeutlichen):
Jemand wollte mehrere tausend Euro Schadensersatz von mir ergaunern. Treffender als ergaunern/ betrügerisch einfordern kann man das auch nicht sagen.
Dazu versuchte diese Person, schließlich ein Gericht ( in gemeinsamer Sache mit " befreundeten" Zeugen und fälschlich herangezogen ärztlichen Gutachten) davon zu überzeugen, dass ich ihm eine schwere Beinverletzung beigebracht hatte.
Das Schlimme dabei für mich war:
1. Diese Beinverletzung gab es wirklich. Die Person wurde daran sogar operiert.
2. Es gab ein letztlich polizeilich festgehaltenes Zusammentreffen meinerseits mit der Person, das als solches entsprechend nicht zu widerlegen war. Eben das wurde gemeinsam mit der tatsächlich irgendwann ( aber eben nicht durch mich) erlangten Verletzung versucht, auszunutzen, um an viel Geld von mir zu bekommen.
3. Ich hatte zunächst einen Anwalt zu meiner Verteidigung beauftragt, der aber leider nicht den der Tragweite entsprechenden Einsatz zeigte. Denn hätte ich den Prozess verloren, so hätte ich nicht nur zunächst zu Unrecht etliche tausend Euro Schmerzensgeld zahlen müssen. Nein, diese Person hätte ( das wurde angedeutet) später versucht, Langzeitschäden weiter geltend zu machen. Und auch, was später tatsächlich ansatzweise geschah, hätte die Krankenkasse dieser Person wohl zigtausende Euros an Behandlungskosten der Person für eine Verletzung, mit der ich eben nichts zu tun hatte, verlangt.
Um all' das abzuwenden, hatte ich mich über fast 2 Jahre schließlich ohne Anwalt und auch ohne einen Privstdetektiv zu engagieren, etliche Stunden aufwenden müssen, das, was da eben wissentlich fälschlich ( aber augenscheinlich plausibel) gegen mich vorgetragen wurde, zu entkräften. Ich nahm beispielsweise Kontakt mit diversen Ärzten auf. Ich machte aus Guten Gründen Fotos der Örtlichkeit, an der ich der Person die Verletzung beigebracht haben sollte. Ich recherchierte im Internet über solcherlei Verletzungen und wie es dazu kommen kann etc. Ich fertigte etliche Schriftstücke an etc.
So habe ich zur Vorbereitung auf die Verhandlung, die schließlich, etwa 1 1/2 Jahre nachdem zum 1. Mal zu Unrecht Geld von mir gefordert wurde, immerhin etwa 4 Stunden dauerte, sicherlich über 100 Stunden meiner Lebenszeit opfern müssen.
Nicht zuletzt habe ich das Verfahren dank dieses persönlichen Einsatzes gewonnen. Dabei war mein eigener Einsatz wohl auch in dem Fall aus verschiedensten Gründen alternativlos.
Die mich völlig zu Unrecht und eben ja meines Wissens auch ganz kriminell erfolglos verklagt habende Person hat entsprechend die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
In meinem Antrag auf Kostenfestsetzung habe ich nur einen geringen Teil meiner tatsächlich aufgewandten Stunden in Ansatz gebracht. Aus einem anderen mir bekannten Fall den Stundensatz von 17 Euro je Stunde dafür herangezogen. Zusammen mit Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld für 2 Tage bei Gericht und dem letztlich reduzierten Rechnungsbetrag für meinen Anwalt, von dem ich mich ja auf halber Strecke getrennt hatte, kam ich so auf etwa 1500 Euro mir entstandenen Kosten. Meine tatsächlichen Aufwendungen, wenn man all' die Zeit, die es mich kostete, diese falschen Darstellungen gegen mich letztlich zum Glück erfolgreich zu entkräften, wären damit sicher nicht abgegolten. Aber ich meine, diese Person ( die sich strafrechtlich für ihre Falschdarstellungen wohl nie verantworten muss - hatte ich versucht) solle nun wenigstens mit einigen ( möglichst vielen) Euros zur Zahlung verpflichtet werden.
Dazu möchte ich, dass das Gericht meine in Ansatz gebrachten Kosten in Form auch von wohlwollend (gemessen an den tatsächlichen zeitlichen Aufwendungen) eher noch gering angesetzten Stunden als erstattungsfähig anerkennt.
Dass das so nicht der Regelfall ist, weiß ich wohl. Der Normalfall ist halt, dass man im Wesentlichen die Kosten des eigenen Anwaltes und die dann auch nur nach RVG ( meine so heißt das) ersetzt bekommt. Nein, der Regelfall, dass man geradezu genötigt wird, so viel Lebenszeit und Energie einsetzen zu müssen, um noch viel Schlimmeres gegen solch kriminelle Energie zu verhindern, ist das sicher nicht.
Und weil das nicht der Regelfall ist, überlege ich, gegen den bis jetzt viel zu gering festgesetzten Kostenfestsetzungsbeschluss nötigenfalls evtl. zu klagen. Derzeit habe ich aber noch ein paar Tage Zeit, Beschwerde dagegen einzulegen bzw. den anzufechten. Und nicht zuletzt, weil es nach meiner Kenntnis auch irgendwo schon Fälle gab, wo Zeitaufwendungen für die eigene Rechtsverfolgung bei der Kostenfestsetzung als erstattungsfähig sehr wohl auch berücksichtigt wurden, suche ich nach Rechtsgrundlage(n) dafür.
Als Nichtjurist habe ich dazu aber bis jetzt nichts Passendes an Rechtsgrundlage gefunden.
Deshalb meine Frage an euch:
Habt ihr/ hat von euch jemand eine Idee für eine evtl. hernzuziehende Rechtsgrundlage, um diese Person ( bestenfalls über die Kostenfestsetzung) wenigstens teilweise erfolgreich zur Zahlung zu verpflichten?
LG
-- Editiert von User am 16. Januar 2024 12:39
Rechtsgrundlagen o. Urteil eigene Zeitaufwendungen zur Rechtsverfolgung bei Kostenfestsetzungsantrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatsicherlich über 100 Stunden meiner Lebenszeit opfern müssen. :
Fangen wir mal bei Schritt 1 an - wie könnte man die Notwendigkeit der privat getätigten Aufwendungen beweisen?
ZitatNicht zuletzt habe ich das Verfahren dank dieses persönlichen Einsatzes gewonnen. Dabei war mein eigener Einsatz wohl auch in dem Fall aus verschiedensten Gründen alternativlos. :
Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?
Als Beweis ließen sich meine sich bereits in der Akte beim Gericht plus das, was ich an Schriftstücken zur Vorbereitung daneben angefertigt habe, anführen.
Daneben ist evtl. die Tatsache, dass bald 4 Stunden verhandelt werden musste, auch weil ich umfangreich vorbereitet war, eine Art Plausibilitätsbeweis. Auch Fotos habe ich vor Ort gemacht.
Zu der 2. Frage:
Dass das Ganze alternativlos war ist meine persönliche Einschätzung. Natürlich ist die nicht fachlich und total subjektiv.
Wohl begründen kann ich diese aber wohl:
1. Ich hatte zunächst einen anderen, angesehenen Anwalt engagiert. Der hat dann, aber schließlich, auch weil durch die falschen Anschuldigungen noch ein Strafverfahren gegen mich lief, gesagt, ich solle mir, eben weil soviel davon abhängt und es so auf Messers Schneide ist, einen Fachanwalt für Strafrecht ( und den dann auch für das Zivilverfahren) heranziehen.
Das habe ich getan und dann einen entsprechenden Fachanwalt einer großen Kanzlei mit jahrzehntelangwe Erfahrung engagiert. Auch den hatte ich immer wieder schriftlich auf etliche Punkte zu meiner Verteidigung/ zur Klarstellung hingewiesen.
Nur: Mit dem wurde ich zunächst verurteilt und das nicht zu knapp! Es ist im Leben manchmal so, dass diejenigen, die man bezahlt, gar nicht den notwendigen Einsatz zeigen ( können), weil eben der Einsatz sp hoch sein muss, dass man sie dafür dann nicht mehr bezahlen könnte.
Fakt ist nämlich:
Mich schließlich allein ( bis auf einen Pflichtverteidiger, der fast nichts tun musste) daran machend, auch diese Verurteilung aus der Welt zu bekommen, das Strafverfahren eingestellt wurde. Und ich bin sicher, ich hätte ( zumibdest im Rahmen meiner fonanziellen Möglichkeiten) keinen Anealt plus Detektiv gefunden, der all' das so detailliert recherchiert ubd vorgebracht hätte.
Das meine ich mit meiner Ansicht nach "alternativlos".
Ich glaube aber, dass das " alternativlos" nicht bewiesen werden müsste, damit meine Zeitaufwendungen als erstattungsfähig anerkannt werden, wenn, ja wenn sich denn dafür eine Rechtsgrundlage und/ oder ein Verhleichsurteil findet/ finden.
Gem. 91 ZPO sind Kosten erstattungsfähig wenn zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und nachgewiesen sind.
"Alternativlos" brauchen Sie also nicht sein - notwendig, zweckentsprechend und nachgewiesen schon.
Abgelehnt wurde die Erstattungsfähigkeit bisher mit dem Hinweis auf fehlen einer Rechtsgrundlage.
Und genau danach suche ich.
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ZitatIch glaube aber, dass das " alternativlos" nicht bewiesen werden müsste :
Richtig, es muss nur nachgewiesen werden, dass sie "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und nachgewiesen" sind.
ZitatAbgelehnt wurde die Erstattungsfähigkeit bisher mit dem Hinweis auf fehlen einer Rechtsgrundlage. :
Nachvollziehbar.
Am Nachweis der Notwendigkeit fehlt es bisher offenbar völlig - das sich ein Wust an Dokumenten in einer Akte findet, beweist nicht das da eine Notwendigkeit bestand.
Nur mal als Beispiel.
Ich hatte mal ein Verfahren, da hätte ich auch all diesen Aufwand betreiben können. Notwendig war es aber nicht, denn es reichte ein Mehrzeiler um den Gegner zu erledigen.
Also fehlt aktuell die elementarste Rechtsgrundlage "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig"
Der Nachweis könnte auch noch zum Problem werden, wenn es darüber keine nachvollziehbaren, plausiblen Aufzeichnungen gibt.
Dann gibt es noch ein anderes Problem, nämlich das da vermutlich Freizeit für aufgewendet wurde? Diese wird von Gerichten in DE recht regelmäßig mit 0 EUR bewertet, somit kein Schaden der zu ersetzen wäre.
Man hat also gleich mehrere Rechtsgrundlagen, die fehlen und auch voneinander abhängig sind.
Ja, aber Fakt ist, in ähnlich gelagerter Angelegengeit wurden schon mal von einem anderen Gericht 17 Euro pro Stunde für mehrere Stunden privat in der Freizeit aufgewendet Stunden als erstattungsfähig anerkannt und von dem anwältlich vertretenen Unternehmen klaglos bezahlt.
Also kann das mit den immer 0 Euro doch auch nicht sein. Und auch ein Gericht muss doch anerkennen, wenn es im Einzelfall notwendig ist, den Richter zur Entscheidungsfindung über einiges zu informieren.
Ich sehe und verstehe, dass es in dem Fall natürlich leicht(er) ist, die Ablehnung der Erstattungsfähigkeit zu unterstreichen. Aber mit einer solchen Herangehensweise wäre ich heute vorbestraft, wäre evtl. in Haft und täte evtl. mein Leben lang einem Betrüger dafür auch noch eine Rente zahlen.! Wajnsinn. Ach ja und meinen Führerschein drohte man mir auch noch, evtl. lebenslang, zu entziehen.
Und Ihr Beispiel da in allen Ehren: Solch dann fatale Fehlentscheidungen eines Gerichtes dann entgegen dreier Zeugen und zweier ärztlichen Gutachten dann zu verhindern, das geht nicht in einem Satz oder auch Mehrzeiler!
Und selbst wenn Sie nun mehr Schwierigkeiten ( gar Unmöglichkeiten) sehen, die mir, zu meiner eigenen, unabdingbar notwendig gewordenen Rechtsverfolgung in meiner Freizeit angefallenen Zeitaufwendungen ( wenigstens ansatzweise) erstattet zu bekommen, so mag es doch Möglichkeiten geben.
Vielleicht fällt jemand anderen dazu etwas ein. Dafür nötigenfalls auch vor Gericht zu ziehen, wäre ich evtl. bereit.
-- Editiert von User am 16. Januar 2024 14:30
Zitataber Fakt ist, in ähnlich gelagerter Angelegengeit wurden schon mal von einem anderen Gericht 17 Euro pro Stunde für mehrere Stunden privat in der Freizeit aufgewendet Stunden als erstattungsfähig anerkannt und von dem anwältlich vertretenen Unternehmen klaglos bezahlt. :
Das ist unbestreitbar so.
Nur ist das halt nur ein ähnlicher Fall - hier kommt es auf alle Details an.
Und muss sich kein anderes Gericht daran halten.
Welches Gericht und welches Aktenzeichen war das denn?
ZitatUnd auch ein Gericht muss doch anerkennen, wenn es im Einzelfall notwendig ist, den Richter zur Entscheidungsfindung über einiges zu informieren. :
Das wird es auch.
Nur bisher konnte man noch nicht mal ansatzweise was substantiiertes zur "Notwendigkeit" liefern.
Aber um etwas Substantiertes zu liefern, müsste ich doch ganz tief einsteigen.
Anhand eines Beispiels in dem Fall mache ich das mal:
Ich bin unter anderem ja zu der Örtlichkeit gefahren an dem sich die Person die ( klar irgendwann anders und irgendwo ) zugezogrne Beinverletzung durch mich zugezogen haben will. Vorgelogen wurde, er habe meinem Auto blitzschnell ausweichen müssen, wobei sich das Bein verdrehte.
Fakt ist aber:
Er ist nicht und musste gar nicht blitzschnell ausgewichen/ ausweichen. Er hat sich da entsprechend ursächlich durch mich nichts verdreht.
Ich bin auch sicher, er hat sich die Verletzung nicht einmal an demselben Tag an dem ich vor Ort war zugezogen.
Ich musste aber ja mit dem arbeiten, was die befreundeten Zeugen ( neben dem blitzschnellen, notgedrungenen) Ausweichen ja auch ausgesagt hatten:
Die Person ist zunächst auf der Straße gerannt! Die Person hat nach ärztlichen Gutachten die schlimmste Form von Adipositas! (Das steht da im übrigen auf Lateinisch in dem vorgebrachten Gutachten. Auch das alles zunächst übersetzen zu lassen kostete ja Zeit... )
Jedenfalls kann sich eine solch stark übergewichtige Person, die zudem nach schon einmal erfahrener ähnlicher OP keinerlei Präventionssport macht, im Büro arbeitet, aber nach eigenen Aussagen den ganzen besagten Tag auf den Beinen war, schon beim ( schnellen) Laufen gleiche Verletzungen zuziehen.
Vor Ort war och, um mir auch die Nebenstraße dort anzusehen. Die war voll mit richtig tiefen Schlaglöcher!
Und ich meine, natürlich spielt das alles eine Rolle und natürlich war dann meine Fahrt dorthin und der Zeitaufwand das zu dokumentieren notwendig.
Neben der wirklich desolaten Beschaffenheit der Straße konnte ich an der Örtlichkeit noch andere Punkte aufzeigen, mit denen sich die Glaubwürdigkeit der Aussagen infrage stellen ließ.
So meine ich doch darlegen zu können, dass meine zeitlichen Aufwendungen notwendig waren.
Aber das nützt mir solange nichts, wie ich nich keine Rechtsgrundlage habe, auf die ich mich beziehen kann.
**************************
Das Weitere geht natürlich über die Frage, wie man persönliche Zeitaufwendungen zur Rechtsverfolgung innerhalb der Koszenfestsetzung anerkannt bekommt, hinaus...
Trauriger Fakt in der Sache ist:
Mein Anwalt war ohne mich vor Ort ( obwohl ich mehrfach schriftlich um intensive Zusammenarbeit gebeten hatte und auch vor Ort schauen wollte), hat ohne mich (heimlich) vor Ort Fotos gemacht. Seine imgrubde zu meiner Verteidgung absolut nichtssagenden Fotos bekam ich erst in einer der Strafverhandlungen zu sehen.
Und dabei hat mein Anwalt von den Punkten, die mir dann später vor Ort gleich zu meiner Entlastung ins Auge fielen, nicht einen einzigen dokumentiert, geschweige denn zu meiner Entlastung/ zur Infragestellung der "Zeugen" vorgetragen!
Wohlgemerkt nicht einen einzigen der drei Punkte, die mir aber, weil ich die Sache dann alleine anging, gleich vor Ort zu meiner Entlastung ins Auge fielen. 3 Punkte von denen auch mein Anwalt 2 hätte sofort sehen und zu meiner Verteidigung hätte anführen müssen.
Zuletzt dachte ich: Der wird zwar von mir gut bezahlt, aber der arbeitet ja nicht für meinen Freispruch sondern für meine Verurteilung. Und tatsächlich hat dieser Anwalt auch genau das in seinem Schlusswort des dritten strafrechtlichen Verhandlungstages gefordert! Man glaubt das gar nicht.
Mein von mir über Gebühr bezahlter Anwalt hat tatsächlich etliche, zum Teil offensichtliche Punkte zu meiner Verteidigung gar nicht angeführt, sondern tatsächlich meine Verurteilung erbeten! Wahnsinn, oder.
Gewartet hatte ich bis zum Schluss eigentlich, dass er in seinem Schlusswort endlich mal zusammenfassend das voeträgt, was das Gericht dann hätte daran zweifeln lassen müssen, was die befreundeten Zeugen da abgesprochen vortrugen.
Aber sa kam nichts. Da ist mir dann echt auch etwas der Kragen geplatzt und mein Schlusswort war entsprechend schlecht, weil ich auf soetwas nicht vorbereitet war.
Ohne diesen Anwalt hätte ich heute einige tausend Euro mehr und wäre beteits in 1. Instanz freigesprochen worden. Öfters hatte ich daran gedacht, diesen Anwalt dafür zu verklagen - mein Geld von diesem zurück zu erlangen. Aber das hätte man vermutlich sofort machen müssen und auch dann wäre das sehr schwierig geworden.
Wenn jemand da ne Anregung hat, wie man mit so einem Strafverteidiger umgeht... einem Strafverteidiger, der einem zunächst erzählt, wie ach so erfahren er doch ist und dass er deshalb über Gebühr bezahlt werden müsste.... einem Strafverteidiger, der dann aber trotz schriftlichen Inputs des Angeklagten dann so wenig Einsatz zeigt... so schlampig und wohl auf mündliche Verhandlungen auch unvorbereitet arbeitet...
Also wenn es da eine Stelle gibt, wo man das vortragen könnte, daran wäre ich auch interessiert.
An der Fragestelung dieses threads geht das natürlich vorbei. Hängt nur eben mit dem Fall zusammen.
ZitatSo meine ich doch darlegen zu können, dass meine zeitlichen Aufwendungen notwendig waren. :
Leider nicht - es sei denn das Gericht hätte einen guten Tag
Viel geschrieben was man dort gemacht hat, aber leider nichts verwertbares, zum warum es notwendig war vor Ort zu sein.
Was z.B. hätte man als Antwort auf das Argument, das man die Besichtigung auch alles per Google, Bing o.ä. machen können?
ZitatAber das nützt mir solange nichts, wie ich nich keine Rechtsgrundlage habe, auf die ich mich beziehen kann. :
Richtig.
Da eine der Rechtsgrundlagen der substantiierte Nachweis ist, dass die zeitlichen Aufwendungen notwendig waren, hat man da noch recht viel Arbeit vor sich.
ZitatAlso wenn es da eine Stelle gibt, wo man das vortragen könnte, daran wäre ich auch interessiert. :
Die massiven Schlechtleistungen des Anwaltes würde ich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer mit entsprechenden Beweisen vortragen.
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