Rechtsmäßige Kleiderordnung in Schule?

28. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
KurisBoy123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsmäßige Kleiderordnung in Schule?

Guten Abend, eine Freundin von mir ist auf einer weiterführenden Schule.

Dort herrscht eine gewisse Kleiderordnung bei der ich mich frage ob sowas überhaupt erlaubt ist?

Tragen dürfen sie Hosen die maximal 3 Finger über die Knie gehen, Träger dürfen nicht zu dünn sein, Schultern dürfen nicht gezeigt werden, keine Jogginghose, Hosen dürfen nicht mehr als 3 Löcher haben etc.

Gerade bei den Temperaturen hat sie etwas angehabt, bei der man die Schulter gesehen hat und sofort musste sie eine dünne Jacke drüberziehen.

Ist sowas erlaubt? :???:

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von KurisBoy123):
Ist sowas erlaubt?

Kommt ganz darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage diese Kleiderordnung fußt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von KurisBoy123):
Tragen dürfen sie Hosen die maximal 3 Finger über die Knie gehen,

Fragt hier die Mutter oder die Schülerin?

Ich halte "Kleiderordnungen" für durchaus sinnvoll. Sie dürfte ggf. sogar rechtens sein.

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#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ich halte "Kleiderordnungen" für durchaus sinnvoll.

Inwiefern soll diese Kleiderordnung sinnstiftend sein?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von nyr):
diese

Habe ich nicht geschrieben. Eher das Gegenteil ;)

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



Mit dem Verweis auf eine Gefährdung des Schulfriedens erließ vergangenen Sommer eine Schule in Süddeutschland eine „Kleiderordnung", nach der Schüler nicht mehr vermeintlich aufreizend gekleidet zum Unterricht erscheinen durften. Begründet wurde dies damit, dass eine solche Kleidung die Kinder und Jugendlichen vom Unterricht ablenken würde.


Solche Maßnahmen sind heikel und könnten mit dem allg. Persönlichkeitsrecht der Schüler kollidieren. Denn dies erlaubt jedem Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, sich also auch so zu kleiden und zu frisieren, wie es einem gefällt. Die Schule braucht also einen plausiblen Grund, um eine bestimmte Kleidung vorzuschreiben, z. B. die Wahrung des Schulfriedens.

Näheres findet man auch in der Schulordnung des Bundeslandes.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, Schulen haben ja nicht nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln, sie haben auch die Aufgabe, die Kinder zu erziehen. Und in dieses Paket ist eine Kleiderordnung zu packen. Allerdings ist es in öffentlich-rechtlich organisierten Schulen eher selten, es sei denn, es ist ein Bedarf da (siehe das süddeutsche Beispiel). In privaten Schulen sieht es anders aus, da haben wir oft eine Kleiderordnung. Und die ist den Eltern bekannt, wenn sie ihre Kinder dort anmelden.

wirdwerden

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Denn dies erlaubt jedem Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, sich also auch so zu kleiden und zu frisieren, wie es einem gefällt.

Nein.
Laufe nackt in die Fußgängerzone und du wirst, wenn du stur genug bist, von einem Richter eine genaue Erklärung bekomm n, warum.

Es gibt noch übergeordnete gesellschaftliche Interessen. Die setzen nun mal Grenzen der Lage ndividuellen Freiheit. Gerade bei pubertierenden Kindern ist das auch oft notwendig.
Um sich Diskussionen zu ersparen, werden dann eben genauere Ordnungen aufgestellt.
Jetzt kann man über die Positionen dieser Kleiderordnung diskutieren. Aber ihre prinzipielle Zulässigkeit würde ich nicht anzweifeln.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Laufe nackt in die Fußgängerzone


Das ist jetzt ein recht blödes Beispiel, denn dafür/dagegen gibt es durchaus § im StGB, das Gesetzt verbietet es aber eben nicht sich wie ein(e) ..... zu kleiden und so durch die Öffentlichkeit zu stolzieren.

Zitat (von quiddje):
Aber ihre prinzipielle Zulässigkeit würde ich nicht anzweifeln.


An Schulen kirchlicher Träger vielleicht, bei öffentlich rechtlichen wird es aber eben schwierig.

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