Guten Abend, eine Freundin von mir ist auf einer weiterführenden Schule.
Dort herrscht eine gewisse Kleiderordnung bei der ich mich frage ob sowas überhaupt erlaubt ist?
Tragen dürfen sie Hosen die maximal 3 Finger über die Knie gehen, Träger dürfen nicht zu dünn sein, Schultern dürfen nicht gezeigt werden, keine Jogginghose, Hosen dürfen nicht mehr als 3 Löcher haben etc.
Gerade bei den Temperaturen hat sie etwas angehabt, bei der man die Schulter gesehen hat und sofort musste sie eine dünne Jacke drüberziehen.
Ist sowas erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsmäßige Kleiderordnung in Schule?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst sowas erlaubt? :
Kommt ganz darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage diese Kleiderordnung fußt.
ZitatTragen dürfen sie Hosen die maximal 3 Finger über die Knie gehen, :
Fragt hier die Mutter oder die Schülerin?
Ich halte "Kleiderordnungen" für durchaus sinnvoll. Sie dürfte ggf. sogar rechtens sein.
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ZitatIch halte "Kleiderordnungen" für durchaus sinnvoll. :
Inwiefern soll diese Kleiderordnung sinnstiftend sein?
Zitatdiese :
Habe ich nicht geschrieben. Eher das Gegenteil
Mit dem Verweis auf eine Gefährdung des Schulfriedens erließ vergangenen Sommer eine Schule in Süddeutschland eine „Kleiderordnung", nach der Schüler nicht mehr vermeintlich aufreizend gekleidet zum Unterricht erscheinen durften. Begründet wurde dies damit, dass eine solche Kleidung die Kinder und Jugendlichen vom Unterricht ablenken würde.
Solche Maßnahmen sind heikel und könnten mit dem allg. Persönlichkeitsrecht der Schüler kollidieren. Denn dies erlaubt jedem Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, sich also auch so zu kleiden und zu frisieren, wie es einem gefällt. Die Schule braucht also einen plausiblen Grund, um eine bestimmte Kleidung vorzuschreiben, z. B. die Wahrung des Schulfriedens.
Näheres findet man auch in der Schulordnung des Bundeslandes.
Nun ja, Schulen haben ja nicht nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln, sie haben auch die Aufgabe, die Kinder zu erziehen. Und in dieses Paket ist eine Kleiderordnung zu packen. Allerdings ist es in öffentlich-rechtlich organisierten Schulen eher selten, es sei denn, es ist ein Bedarf da (siehe das süddeutsche Beispiel). In privaten Schulen sieht es anders aus, da haben wir oft eine Kleiderordnung. Und die ist den Eltern bekannt, wenn sie ihre Kinder dort anmelden.
wirdwerden
ZitatDenn dies erlaubt jedem Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, sich also auch so zu kleiden und zu frisieren, wie es einem gefällt. :
Nein.
Laufe nackt in die Fußgängerzone und du wirst, wenn du stur genug bist, von einem Richter eine genaue Erklärung bekomm n, warum.
Es gibt noch übergeordnete gesellschaftliche Interessen. Die setzen nun mal Grenzen der Lage ndividuellen Freiheit. Gerade bei pubertierenden Kindern ist das auch oft notwendig.
Um sich Diskussionen zu ersparen, werden dann eben genauere Ordnungen aufgestellt.
Jetzt kann man über die Positionen dieser Kleiderordnung diskutieren. Aber ihre prinzipielle Zulässigkeit würde ich nicht anzweifeln.
ZitatLaufe nackt in die Fußgängerzone :
Das ist jetzt ein recht blödes Beispiel, denn dafür/dagegen gibt es durchaus § im StGB, das Gesetzt verbietet es aber eben nicht sich wie ein(e) ..... zu kleiden und so durch die Öffentlichkeit zu stolzieren.
ZitatAber ihre prinzipielle Zulässigkeit würde ich nicht anzweifeln. :
An Schulen kirchlicher Träger vielleicht, bei öffentlich rechtlichen wird es aber eben schwierig.
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