Rechtsstreit gewonnen (2012), Beklagter kann/will nicht bezahlen, eigener RA gibt keine Infos

2. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsstreit gewonnen (2012), Beklagter kann/will nicht bezahlen, eigener RA gibt keine Infos

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2012 einen Rechtsstreit wegen einer (Garten-)Bausache aus 2009 gewonnen und deswegen auch einen Titel. Der Beklagte muss und laut Urteil Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten bezahlen sowie eine Schadensersatzzahlung leisten.
Hintergrundinfo:
Der verurteilte Gärtner wohnt in einem schönen, großen Haus, hat einen Fuhrpark mit modernem Geräte, ein volles Lager, diverse Angestellte usw. usf. - zahlen kann er angeblich nicht. Ich bezweifle das.
Bis heute haben wir nicht einmal die Unkosten aus dem Verfahren wieder vollständig erhalten. In den ersten Jahrern sind jeweils unregelmässig 1.000 € oder 2.000 € bei uns eingegangen (letztmalig im Mai 2015). Unser Anwalt scheint nicht besonders motviert zu sein, das Geld einzutreiben bzw. eintreiben zu lassen.
In der Vergangenheit habe ich stets mit meinem Anwalt telefoniert und persönlich gesprochen:
Angeblich (laut Anwalt) wurden Konten gepfändet, Gerichtsvollzieher war vor Ort, Zoll war wegen Schwarzarbeit und Steuersachen in der Firma des Gärtners vor Ort, ... Angeblich alles erfoglos oder brachte nur Minibeträge.
Seit Jahren(!) bitte ich nun um eine genaue Aufstellung der Beträge, die der Anwalt erhalten hat, den Bertrag den der Gärtner nun genau schuldet (inkl. aufgelaufener Zinsen), enstanden Unkosten, ...
Ich werde immer nur vertröstet. Ebenso würde mich die letzte Vermögensauskunft interessieren, immer wird versprochen, dass sie eingeholt wird. Nichts passiert.
Nun habe ich im Herbst und im Februrar 2-malig mit Frist die gewünschten Unterlagen, eine Kopie der Handakte und Infos zur Vermögensauskunft bei meinem Anwalt angefordert. Im Herbst wurde noch mit einer Ausrede "Verzögerung aus gesundheitlichen Gründen" (verspätet) reagiert. Die Unterlagen kamen trotzdem nicht. Jetzt im Februar wurde gar nicht reagiert. Meine Geduld ist endgültig erschöpft.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Einen anderen Anwalt suchen? Mit welchem Fachbereich? Baurecht oder etwas in Richtung Inkassorecht? Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich bei Anwaltswechsel rechnen? Oder kann ich mich am aktuellen Anwalt schadlos halten?

Gruß
DrP3pp3r


-- Editiert von Dr._P3pp3r am 02.03.2019 19:03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Dr._P3pp3r):
Nun habe ich im Herbst und im Februrar 2-malig mit Frist

Frist nach Datum bestimmbar? Mindestens 14 Tage? Gerichtsfester Zugangsnchweis?


Dann
- entsprechende Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung / Veruntruung von Mandantengeldern erstatten
- gleiches bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
- den Anwalt auf Herausgabe der notwendigen Belege / Abrechnungen verklagen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Frist nach Datum bestimmbar? Mindestens 14 Tage?


Brief enthält Datum (hier: 27.10.2018 bzw. 02.02.2018) und Frist "Bitte stellen Sie mir bis zum 14. November 2018 folgende Informationen zur Verfügung:" bzw. "Ich bitte letztmalig darum, dass Sie mir bis zum 18. Februar 2019 folgende Informationen zur Verfügung stellen:"

Zitat (von Harry van Sell):

Gerichtsfester Zugangsnchweis?

Einschreiben Einwurf. Ist das "gerichtsfest"?
Am 15.11.2018 kam zudem eine schriftliche Antwort mit Vertröstung "auf die nächsten paar Tage".

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Dr._P3pp3r):
Einschreiben Einwurf. Ist das "gerichtsfest"?
Am 15.11.2018 kam zudem eine schriftliche Antwort mit Vertröstung "auf die nächsten paar Tage".


In Anbetracht der Tatsache, dass bezugnehmend geantwortet wurde - ja. Manch einer würde jetzt kleinkariert sagen, dass eine "Bitte" keine "Aufforderung" darstellt. Das ist sprachlich auch korrekt. Mir wäre jedoch kein Fall bekannt, in welchem ein Richter in einem solchen Fall gegen den Laien geurteilt hätte.
Möchte man auf Nummer sicher gehen und kann sich mit weiteren ~3 Wochen abfinden (in Anbetracht der bisher bereits vergangenen Zeit) macht man es noch einmal als "Aufforderung", mit Zustellnachweis, unter nachweisbarer Fristsetzung von mind. 14 Tagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
wohnt in einem schönen, großen Haus, hat einen Fuhrpark mit modernem Geräte, ein volles Lager, diverse Angestellte usw. usf. - zahlen kann er angeblich nicht


Bei manchen Leuten laufen die wertvollen Sachen auf den Namen der Frau, dann ist derjenige selber formal quasi pleite und trotzdem Chef einer gut laufenden Firma und wohnt in einem Luxus-Bungalow.
Kann genau so gut sein, daß die Autos geleast, das Haus mit Hypotheken belastet und alles nur schöner Schein ist. Mein Freund hat auch mal 7000 EUR gegen einen Typen vollstrecken lassen, der drei dicke Benz in der Garage hatte, aber lt. Gerichtsvollzieher nur 1000 EUR pfändbares Einkommen pro Monat. Das dauerte dann entsprechend mit der Rückzahlung.
Manchmal ist es aber wirklich der Anwalt. Mein letzter hatte nach einem gewonnenen Prozess auch fast ein Jahr gebraucht, alle Zahlungen auszukehren, die angeblich auch erst schleppend eingingen (seltsamerweise kam eine neue Rate immer dann, wenn ich kritisch nachgefragt habe).

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#5
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):

Bei manchen Leuten laufen die wertvollen Sachen auf den Namen der Frau, dann ist derjenige selber formal quasi pleite und trotzdem Chef einer gut laufenden Firma und wohnt in einem Luxus-Bungalow. Kann genau so gut sein, daß die Autos geleast, das Haus mit Hypotheken belastet und alles nur schöner Schein ist.

Das kann ich mir schon vorstellen. Jedoch hat dieses Exemplar nicht einmal eine Kapitalgesellschaft, die sein Privatvermögen schützt und geheiratet hat er auch erst nachdem wir schon 2 Jahre einen Titel gegn ihn hatten.

Zitat (von BigiBigiBigi):

Mein Freund hat auch mal 7000 EUR gegen einen Typen vollstrecken lassen, der drei dicke Benz in der Garage hatte, aber lt. Gerichtsvollzieher nur 1000 EUR pfändbares Einkommen pro Monat. Das dauerte dann entsprechend mit der Rückzahlung.

Es sind jetzt halt schon 7 Jahre und seit 4 Jahren kam kein einziger Euro mehr.

Zitat (von BigiBigiBigi):

Manchmal ist es aber wirklich der Anwalt. Mein letzter hatte nach einem gewonnenen Prozess auch fast ein Jahr gebraucht, alle Zahlungen auszukehren, die angeblich auch erst schleppend eingingen (seltsamerweise kam eine neue Rate immer dann, wenn ich kritisch nachgefragt habe).

Das mit dem Anfragen war bei mir am Anfang auch so. Dann kam mal einer Tausender oder zwei. Aber jetzt ist halt ewig nichts mehr gekommen. Und der Anwalt rückt eben gar keine Infos raus. Auch auf relativ penetrante monatliche Anrufe hin nicht. Es ist einfach zum K*****, wenn man die Außenanlage inzwischen doppelt gemacht und bezahlt hat und der, der es verbockt hat, sich ins Fäustchen lacht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Update:
Morgen ist es soweit, dann läuft die gesetzte Frist wieder ab. Bisher noch keinerlei Reaktion. Ich erwarte auch keine mehr.

Jetzt noch ein Frage hierzu:

Zitat (von Harry van Sell):

Dann
- entsprechende Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung / Veruntruung von Mandantengeldern erstatten
- gleiches bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
- den Anwalt auf Herausgabe der notwendigen Belege / Abrechnungen verklagen

Für letzteres benötige ich ja sowieso eine RA. Dann ist es wahrscheinlich sinnvoll umgehend einen Anwalt zus suchen, einen Termin zu machen und den Anwalt dann auch die notwendigen Unterlagen für Anzeige und Rechtsanwaltskammer vorbereiten zu lassen. Oder ergibt sich irgendein Vorteil, wenn ich bei den beiden ersten Punkten selber (d.h. auch schneller) tätig werde? Beim Staatsanwalt liegt das dann ja bestimmt auch ewig rum bis da etwas bearbeitet wird, oder?

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