Hallo Leute,
hab da mal eine kurze frage, habe da noch eine offene Forderung der WBZ durch eine Abmahnung letzten Jahres. Hatte die Erklärung damals abgeben aber die Gebühr nicht gezahlt.
Jetzt habe ich mir überlegt doch zu zahlen samt Zinsen und so.
Sollte ich mich dazu an die WBZ wenden oder an deren Anwalt oder an das Gericht?
Bis jetzt gibt es nur ein Schriftsatz der klagenden Partei.
mfg
marc
Rechtsstreit mit WBZ beilegen
24. Mai 2005
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Frage vom 24. Mai 2005 | 14:31
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtsstreit mit WBZ beilegen
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#1
Antwort vom 24. Mai 2005 | 14:46
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Hallo
An den Anwalt, in dem er die Klage zurückzieht nach die Zahlungseingang.
Die Anwalts- und Gerichtskosten sind bereits entstanden und die musst Du auch zahlen.
MfG
-- Editiert von Audio am 24.05.2005 14:54:36
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