Reihenhaus

6. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Reihenhaus

Guten Tag,

Wir besitzen ein Reihenhaus, laut Aussage des Nachbars ist Grundstücksgrenze gleich Hausgrenze und Ihm würden 20 cm meines Grundstücks, noch gehören. Laut Daten von Ämtern stimmten die Maße überein .
Wir hatten auch nochmal nachgemessen und da stimmt dies mit den maßen ebenfalls alles über. Er besteht aber darauf das 20cm seine sind und wir nun alles zurück bauen sollen damit er seine 20cm bekommt. Es wäre aber nur bei uns so und wir hätten bei dem anderen Nachbar keinen Anspruch auf die 20cm da würde alles übereinstimmen laut seiner Aussage.


Wie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 350x hilfreich)

Schon mal den Grenzstein gesucht?

Der Nachbar/Ihr könnt ein Grenzvermessungs- oder sogar ein Grenzfeststellungsverfahren anschieben.
Kosten liegen locker im unteren 4-stelligen Bereich. Wer die Kosten am Ende tragen muss, ist im allgemeinen eine Vereinbarungssache.

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#2
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Grenzsteine sind schon gesucht und gefunden wurde, laut Aussage vom Katasteramt müssen die aber nicht übereinstimmen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30499 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
Wie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt.
Mein nicht sehr ernst gemeinter Vorschlag:
Zitat (von go613941-66):
Er besteht aber darauf das 20cm seine sind und wir nun alles zurück bauen sollen
Du könntest ihm demnächst mal mündlich und schriftlich mitteilen, dass um des lieben Reihenhausfriedens willen nun doch im Spätsommer mit dem Rückbau begonnen werden soll.
Dass du dafür nun Angebote von Fachfirmen einholen willst und natürlich mit Rücksicht auf ihn, den 20cm zu kleinen Nachbar, etliche Abstimmungen treffen müsstest. Er möge doch bitte bis xx-Frist mal mitteilen, wann und wo man mit der Aktion beginnen könne, damit er seine 20 cm bekommt und es ihn nicht zu sehr tangiert.

Du könntest vorschlagen, mit dem Rückbau zuerst/jetzt im Garten zu beginnen und würdest dann über das Winterhalbjahr mit dem Rückbau des eigentlichen Hauses beschäftigt sein.
Gern würdest du seine Alternativvorschläge hören bzw. lesen wollen.
:grins:

Behauptet der Nachbar das nur oder hat er Belege/Nachweise vorgelegt?
Seid ihr Eigentümer und wenn ja, seit wann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
Grenzsteine sind schon gesucht und gefunden wurde, laut Aussage vom Katasteramt müssen die aber nicht übereinstimmen.


und? zu welcher Version passen sie denn erstmal. Zu der Version des Nachbarn oder zu Ihrer?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zu keiner von beiden passt es.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Er hat die gleiche Unterlagen mit den gleichen maßen wie wir.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 350x hilfreich)

Die Grenzsteine haben zunächst die Vemutung der Richtgkeit.
Sie einfach zu versetzen, wäre eine Straftat ;)

Je nachdem wie verbissen das schon ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten (sortiert nach steigenden Kosten).
a) Alles lassen wie es ist.
b) Sich mit dem Nachbarn irgendwie einigen.
c) Alles ändern wie der Nachbar es will.
d) Grenzstein akzeptieren und alles entsprechend ändern.
e) Grenzfeststellung und dann entsprechend der Grenze ändern.
f) Grenze entsprechend Bestand neu festlegen und die Teilgrundstücke kaufen/verkaufen.
g) ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116289 Beiträge, 39238x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
Wie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt.

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wer meckern will und sich im Recht wähnt wird weiter meckern, egal was man macht. Da hilft dann nur ignorieren.

Oder man führt das erwähnte Grenzfeststellungsverfahren durch - das sollte man in der Situation mit mit den völlig unklaren Grenzen eh machen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13448 Beiträge, 4312x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
laut Aussage des Nachbars ist Grundstücksgrenze gleich Hausgrenze und Ihm würden 20 cm meines Grundstücks, noch gehören.
Wenn auch der Nachbar das Übliche annimmt (Hausgrenze gleich Grundstücksgrenze), dann frage ich mich wo eigentlich das Problem liegt.
Oder geht es gar nicht um das Haus, sondern um Parkplätze, den Garten o.ä.? (dein "zurück bauen" ist da auch nicht eindeutig)

Außerdem ist ein Reihenhaus ja von Grenze zu Grenze gebaut, und damit relativ leicht nachmessbar. Also wenn, dann ist es doch bestimmt auf beiden Seiten falsch, und bei allen anderen Nachbarn ebenso (es ist halt der gesamte Block verschoben). Davon, dass ein Haus größer ist oder ein Grundstück kleiner gehe ich jedenfalls nicht aus, sowas plant doch keiner.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30499 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Also wenn, dann ist es doch bestimmt auf beiden Seiten falsch, und bei allen anderen Nachbarn ebenso
Nö. Dieser Nachbar sagt doch:
Zitat (von guest-12306.07.2023 20:27:04):
Es wäre aber nur bei uns so und wir hätten bei dem anderen Nachbar keinen Anspruch auf die 20cm da würde alles übereinstimmen laut seiner Aussage.
Zitat (von reckoner):
Oder geht es gar nicht um das Haus, sondern um Parkplätze, den Garten o.ä.? (dein "zurück bauen" ist da auch nicht eindeutig)
Nur dieser Nachbar sagt was von Rückbau.
Es geht um das Reihenhaus, welches Grundstückgrenzen hat. Vermutlich gehört zum Hausgrundstück auch ein Gartenanteil.
Zitat (von reckoner):
sowas plant doch keiner.
Wieso nicht? Allerdings hat hier nur 1 Nachbar irgendwelche Zweifel... und kann gar nichts belegen.

Der TE ist schon bedient und hat sich abgemeldet... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116289 Beiträge, 39238x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Davon, dass ein Haus größer ist oder ein Grundstück kleiner gehe ich jedenfalls nicht aus, sowas plant doch keiner.

Mal abgesehen davon, das Planungsfehler passieren können, sind auch Ausführungsfehler denkbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13448 Beiträge, 4312x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nö. Dieser Nachbar sagt doch:
Eben, das sagt der Nachbar. Auf diese Aussage sollte man aber nichts geben, insbesondere wenn es Dinge betrifft die ihn nichts angehen (eben die Grenze zu einem anderen Nachbarn). Es wird viel geschwätzt wenn der Tag lang ist ...

Zitat:
Nur dieser Nachbar sagt was von Rückbau.
Nee, der Fragesteller sagt das. Was genau der Nachbar sagt und fordert wissen wir eben nicht.
Und daher hab ich nachgefragt, ob es wirklich um den Rückbau des Hauses geht, oder doch nur um den Garten (dort dann vielleicht eine Mauer oder ein Zaun) oder sonst was.

Zitat:
Wieso nicht?
Na weil Reihenhäuser in den meisten Fällen von einer Baufirma errichtet werden.
Aber gut, realistisch ist sogar wirklich eher jedes Haus anders als das alle gleich sind (mein Haus soll auch identisch mit den Nachbarhäusern sein - wenn man aber genau hinschaut/nachmisst, dann ist das absolut nicht der Fall). Mag also sein, dass da mal ein paar Zentimeter zu viel oder zu wenig sind, die Grundstücke dann aber nicht korrigiert wurden.
Tragisch wäre das aber auch nicht. Einen Rückbau wird der Nachbar ziemlich sicher nicht durchsetzen können, gleich aus mehreren Gründen. Für solche Fälle gibt es maximal die Überbaurente.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30499 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auf diese Aussage sollte man aber nichts geben
Eben. Deshalb schrieb ich schon in #3, was mir zu diesem Nachbarn N. einfallen würde.
Zitat (von reckoner):
Nee, der Fragesteller sagt das. Was genau der Nachbar sagt und fordert wissen wir eben nicht.
Eben. Es ist ja immer so, dass wir nur auf das antworten können, was wir lesen.
Wenn ein N. nervt und den Rückbau fordert, weil angeblich *20 cm seines Grundstücks* beim TE liegen, kann es genauso gut nicht nur ums Haus, sondern um das gesamte Hausgrundstück gehen. Also könnte der Rückbau der 20 cm zB auch im Garten (über die gesamte Grundstücksgrenze) gefordert werden.

Planen kann man alles mögliche. Dazu wurde nichts gefragt.
Bauen kann man auch alles mögliche. Dazu wurde nichts gefragt.
Der TE hat sich schon selbst bemüht, im Amt gefragt, hat nachgemessen und Unterlagen geprüft.

Er wollte wissen, was noch zu tun wäre, damit dieser N. Ruhe gibt---> lies doch einfach !!

Zitat (von reckoner):
Einen Rückbau wird der Nachbar ziemlich sicher nicht durchsetzen können,
Wozu auch? Lies doch nach, was der N. will.
Zitat (von reckoner):
Für solche Fälle gibt es maximal die Überbaurente.
Ach was. Die sollte der TE diesem N anbieten? Wieso? Wenn doch alles stimmt und vermutlich nur einer spinnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13448 Beiträge, 4312x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eben. Es ist ja immer so, dass wir nur auf das antworten können, was wir lesen.
Nee, wir können auch nachfragen, und genau das habe ich getan.
Der Eingangsbeitrag war nun einmal unverständlich (was genau ist mit "Hausgrenze" gemeint? Die Stelle zwischen den Mauern? Oder die Innenwand/Außenwand?).

Zitat:
Ach was. Die sollte der TE diesem N anbieten?
Das sagt doch keiner.
Aber selbst wenn der Nachbar recht hat/bekommt, er wird keinen Rückbau des Gebäudes durchsetzen können. Nur das habe ich gesagt.

Stefan

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