Guten Tag,
Wir besitzen ein Reihenhaus, laut Aussage des Nachbars ist Grundstücksgrenze gleich Hausgrenze und Ihm würden 20 cm meines Grundstücks, noch gehören. Laut Daten von Ämtern stimmten die Maße überein .
Wir hatten auch nochmal nachgemessen und da stimmt dies mit den maßen ebenfalls alles über. Er besteht aber darauf das 20cm seine sind und wir nun alles zurück bauen sollen damit er seine 20cm bekommt. Es wäre aber nur bei uns so und wir hätten bei dem anderen Nachbar keinen Anspruch auf die 20cm da würde alles übereinstimmen laut seiner Aussage.
Wie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt.
Reihenhaus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Schon mal den Grenzstein gesucht?
Der Nachbar/Ihr könnt ein Grenzvermessungs- oder sogar ein Grenzfeststellungsverfahren anschieben.
Kosten liegen locker im unteren 4-stelligen Bereich. Wer die Kosten am Ende tragen muss, ist im allgemeinen eine Vereinbarungssache.
Grenzsteine sind schon gesucht und gefunden wurde, laut Aussage vom Katasteramt müssen die aber nicht übereinstimmen.
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Mein nicht sehr ernst gemeinter Vorschlag:ZitatWie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt. :
Du könntest ihm demnächst mal mündlich und schriftlich mitteilen, dass um des lieben Reihenhausfriedens willen nun doch im Spätsommer mit dem Rückbau begonnen werden soll.ZitatEr besteht aber darauf das 20cm seine sind und wir nun alles zurück bauen sollen :
Dass du dafür nun Angebote von Fachfirmen einholen willst und natürlich mit Rücksicht auf ihn, den 20cm zu kleinen Nachbar, etliche Abstimmungen treffen müsstest. Er möge doch bitte bis xx-Frist mal mitteilen, wann und wo man mit der Aktion beginnen könne, damit er seine 20 cm bekommt und es ihn nicht zu sehr tangiert.
Du könntest vorschlagen, mit dem Rückbau zuerst/jetzt im Garten zu beginnen und würdest dann über das Winterhalbjahr mit dem Rückbau des eigentlichen Hauses beschäftigt sein.
Gern würdest du seine Alternativvorschläge hören bzw. lesen wollen.

Behauptet der Nachbar das nur oder hat er Belege/Nachweise vorgelegt?
Seid ihr Eigentümer und wenn ja, seit wann?
ZitatGrenzsteine sind schon gesucht und gefunden wurde, laut Aussage vom Katasteramt müssen die aber nicht übereinstimmen. :
und? zu welcher Version passen sie denn erstmal. Zu der Version des Nachbarn oder zu Ihrer?
Zu keiner von beiden passt es.
Er hat die gleiche Unterlagen mit den gleichen maßen wie wir.
Die Grenzsteine haben zunächst die Vemutung der Richtgkeit.
Sie einfach zu versetzen, wäre eine Straftat
Je nachdem wie verbissen das schon ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten (sortiert nach steigenden Kosten).
a) Alles lassen wie es ist.
b) Sich mit dem Nachbarn irgendwie einigen.
c) Alles ändern wie der Nachbar es will.
d) Grenzstein akzeptieren und alles entsprechend ändern.
e) Grenzfeststellung und dann entsprechend der Grenze ändern.
f) Grenze entsprechend Bestand neu festlegen und die Teilgrundstücke kaufen/verkaufen.
g) ...
ZitatWie sollen wir nun weiter verfahren, damit dieser endlich mal Ruhe gibt. :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Wer meckern will und sich im Recht wähnt wird weiter meckern, egal was man macht. Da hilft dann nur ignorieren.
Oder man führt das erwähnte Grenzfeststellungsverfahren durch - das sollte man in der Situation mit mit den völlig unklaren Grenzen eh machen.
Hallo,
Wenn auch der Nachbar das Übliche annimmt (Hausgrenze gleich Grundstücksgrenze), dann frage ich mich wo eigentlich das Problem liegt.Zitat:laut Aussage des Nachbars ist Grundstücksgrenze gleich Hausgrenze und Ihm würden 20 cm meines Grundstücks, noch gehören.
Oder geht es gar nicht um das Haus, sondern um Parkplätze, den Garten o.ä.? (dein "zurück bauen" ist da auch nicht eindeutig)
Außerdem ist ein Reihenhaus ja von Grenze zu Grenze gebaut, und damit relativ leicht nachmessbar. Also wenn, dann ist es doch bestimmt auf beiden Seiten falsch, und bei allen anderen Nachbarn ebenso (es ist halt der gesamte Block verschoben). Davon, dass ein Haus größer ist oder ein Grundstück kleiner gehe ich jedenfalls nicht aus, sowas plant doch keiner.
Stefan
Nö. Dieser Nachbar sagt doch:ZitatAlso wenn, dann ist es doch bestimmt auf beiden Seiten falsch, und bei allen anderen Nachbarn ebenso :
ZitatEs wäre aber nur bei uns so und wir hätten bei dem anderen Nachbar keinen Anspruch auf die 20cm da würde alles übereinstimmen laut seiner Aussage. :
Nur dieser Nachbar sagt was von Rückbau.ZitatOder geht es gar nicht um das Haus, sondern um Parkplätze, den Garten o.ä.? (dein "zurück bauen" ist da auch nicht eindeutig) :
Es geht um das Reihenhaus, welches Grundstückgrenzen hat. Vermutlich gehört zum Hausgrundstück auch ein Gartenanteil.
Wieso nicht? Allerdings hat hier nur 1 Nachbar irgendwelche Zweifel... und kann gar nichts belegen.Zitatsowas plant doch keiner. :
Der TE ist schon bedient und hat sich abgemeldet...

ZitatDavon, dass ein Haus größer ist oder ein Grundstück kleiner gehe ich jedenfalls nicht aus, sowas plant doch keiner. :
Mal abgesehen davon, das Planungsfehler passieren können, sind auch Ausführungsfehler denkbar.
Hallo,
Eben, das sagt der Nachbar. Auf diese Aussage sollte man aber nichts geben, insbesondere wenn es Dinge betrifft die ihn nichts angehen (eben die Grenze zu einem anderen Nachbarn). Es wird viel geschwätzt wenn der Tag lang ist ...Zitat:Nö. Dieser Nachbar sagt doch:
Nee, der Fragesteller sagt das. Was genau der Nachbar sagt und fordert wissen wir eben nicht.Zitat:Nur dieser Nachbar sagt was von Rückbau.
Und daher hab ich nachgefragt, ob es wirklich um den Rückbau des Hauses geht, oder doch nur um den Garten (dort dann vielleicht eine Mauer oder ein Zaun) oder sonst was.
Na weil Reihenhäuser in den meisten Fällen von einer Baufirma errichtet werden.Zitat:Wieso nicht?
Aber gut, realistisch ist sogar wirklich eher jedes Haus anders als das alle gleich sind (mein Haus soll auch identisch mit den Nachbarhäusern sein - wenn man aber genau hinschaut/nachmisst, dann ist das absolut nicht der Fall). Mag also sein, dass da mal ein paar Zentimeter zu viel oder zu wenig sind, die Grundstücke dann aber nicht korrigiert wurden.
Tragisch wäre das aber auch nicht. Einen Rückbau wird der Nachbar ziemlich sicher nicht durchsetzen können, gleich aus mehreren Gründen. Für solche Fälle gibt es maximal die Überbaurente.
Stefan
Eben. Deshalb schrieb ich schon in #3, was mir zu diesem Nachbarn N. einfallen würde.ZitatAuf diese Aussage sollte man aber nichts geben :
Eben. Es ist ja immer so, dass wir nur auf das antworten können, was wir lesen.ZitatNee, der Fragesteller sagt das. Was genau der Nachbar sagt und fordert wissen wir eben nicht. :
Wenn ein N. nervt und den Rückbau fordert, weil angeblich *20 cm seines Grundstücks* beim TE liegen, kann es genauso gut nicht nur ums Haus, sondern um das gesamte Hausgrundstück gehen. Also könnte der Rückbau der 20 cm zB auch im Garten (über die gesamte Grundstücksgrenze) gefordert werden.
Planen kann man alles mögliche. Dazu wurde nichts gefragt.
Bauen kann man auch alles mögliche. Dazu wurde nichts gefragt.
Der TE hat sich schon selbst bemüht, im Amt gefragt, hat nachgemessen und Unterlagen geprüft.
Er wollte wissen, was noch zu tun wäre, damit dieser N. Ruhe gibt---> lies doch einfach !!
Wozu auch? Lies doch nach, was der N. will.ZitatEinen Rückbau wird der Nachbar ziemlich sicher nicht durchsetzen können, :
Ach was. Die sollte der TE diesem N anbieten? Wieso? Wenn doch alles stimmt und vermutlich nur einer spinnt?ZitatFür solche Fälle gibt es maximal die Überbaurente. :
Hallo,
Nee, wir können auch nachfragen, und genau das habe ich getan.Zitat:Eben. Es ist ja immer so, dass wir nur auf das antworten können, was wir lesen.
Der Eingangsbeitrag war nun einmal unverständlich (was genau ist mit "Hausgrenze" gemeint? Die Stelle zwischen den Mauern? Oder die Innenwand/Außenwand?).
Das sagt doch keiner.Zitat:Ach was. Die sollte der TE diesem N anbieten?
Aber selbst wenn der Nachbar recht hat/bekommt, er wird keinen Rückbau des Gebäudes durchsetzen können. Nur das habe ich gesagt.
Stefan
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