Mein Sohn geht (zwangsläufig) auf eine katholische Grundschule. Er ist konfessionslos. Gibt es eine Möglichkeit, ihn vom Religionsunterricht befreien zu lassen?
Religionsunterricht Pflicht?
Notfall oder generelle Fragen?
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Welches Bundesland?
NRW
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Nach § 31 Abs. 6 SchulG NRW kann ein Schüler durch eine schriftliche Erklärung der Eltern gegenüber dem Schulleiter vom Religionsunterricht befreit werden.
dankeschön :-)
hmmm...jetzt finde ich das hier im Netz:
"Konfessionelle Schulen dürfen alle Schüler zur Teilnahme am RU verpflichten. Lehnt ein Schüler das ab, hat die Schule das Recht ihn nicht zu beschulen."
Das heißt doch im Klartext, wenn ich mein Kind vom RU abmelden will kann der Direktor es der Schule verweisen???
m.W. wird auch eine konfessionelle Schule durch das Land (in diesem Fall NWR) finanziert.
Nicht nur, wenn es (zwangsläufig) nur diese eine Schule gibt für das Kind, würde ich mich an das Ministerium wenden.
(Nebenbei): Ich habe (lang her) meine Kinder vom RU (in Regelschule) befreien lassen. Sie bekamen "Ersatz"unterricht bzw. machten ihre Hausaufgaben im Klassenzimmer während dieser Stunde (BAY)
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