Retoure leer beim Händler angekommen

21. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Retoure leer beim Händler angekommen

Hallo, ich habe Mitte Dezember ein Handy (~750€) bei Back Market bestellt. Es wurde mir das falsche Handy geliefert und daraufhin retournierte ich das Gerät ordnungsgemäß. Ich habe auch von außen noch zwei Bilder des Pakets gemacht (innen dummerweise nicht). Nachdem ich es zurückgeschickt habe kam einige Tage später (Ende Dezember) die Nachricht von Backmarket dass das Paket ohne Inhalt ankam. Daraufhin sollte ich den Rücksendeschein an den Support schicken und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben. Dies tat ich dann auch - bei der Polizei sagte man mir, dass der Fall definitiv keine Priorität hat (was ich natürlich verstehe) und es daher dauern kann.
Daraufhin musste ich noch einige Dokumente an Back Market senden und es hieß, dass der Fall bearbeitet wird. Eine Woche später (Anfang Januar) wurde mir dann von Back Market mitgeteilt dass die Bescheinigung der Strafanzeige nicht ausreicht und ich das Polizeiprotokoll anfordern soll. Die Polizei meinte aber, dass sie das Protokoll nicht herausgeben und Back Market sich mit der Polizei in Verbindung setzen soll. Das schrieb ich dem Support auch und darauf hin wurde mein Konto Mitte Januar „aufgrund von betrügerischen Aktivitäten" gesperrt und auch auf mehrfache Nachfrage, wurde nur gesagt dass es noch geprüft wirdnicht. Beim Telefonsupport konnte zwar trotz der Sperrung mein Fall eingesehen werden, mir wurde aber nichts weiter gesagt, außer dass der Fall immer noch untersucht wird und es an die Abteilung weitergegeben wird.
Ich habe mich auch mit dem Zahlungsdienstleiter (Klarna - Rechnungskauf) in Verbindung gesetzt. Da wurde die Rechnung 1,5 Monate pausiert. Jedoch ist diese Zeit jetzt rum und ich muss die Rechnung Anfang März begleichen.
Soweit der Stand bis heute.
Kurz zu mir: ich bin Student.

Was kann man mir in dem Fall raten? Worauf muss ich achten, beziehungsweise welche Schritte kann ich noch unternehmen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
und ich muss die Rechnung Anfang März begleichen.

Ob das "muss" tatsächlich so ist, wäre fraglich.
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Chris20121):
Ich habe auch von außen noch zwei Bilder des Pakets gemacht (innen dummerweise nicht).

Und es gibt auch keine Zeugen für den Inhalt bei Übergabe an den Versanddienstleister?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da die Rechnung nach der Pausierung ohne Möglichkeit einer weiteren Pausierung mit dem Zahlungsziel Anfang März angesetzt ist würde ich hinsichtlich der AGB von Klarna schon davon ausgehen, dass ich die Rechnung zahlen MUSS, da sonst Mahngebühren erhoben werden und diese zusätzlich nach der ersten Mahnung an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird. Dennoch bin ich mir natürlich nicht sicher, ob dem wirklich so ist, da ich ein absolute Laie auf dem Gebiet bin.

Zeugen gibt es drei, jedoch sind zwei der Zeugen Familienmitglieder und der dritte Zeuge ist meine Freundin, wir haben die Retoure zusammen verpackt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
jedoch sind zwei der Zeugen Familienmitglieder und der dritte Zeuge ist meine Freundin

Und?



Zitat (von Chris20121):
Dennoch bin ich mir natürlich nicht sicher, ob dem wirklich so ist, da ich ein absolute Laie auf dem Gebiet bin.

Das findet man halt nur durch lesen der oben genannten vertraglichen Vereinbarungen heraus.
Fordert K. die Rechnung für den Händler oder im Eigenen Namen (weil z.B. Forderung vom Händler angekauft)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich ist mir klar, dass ich mit Zeugen rechtlich gut abgesichert bin, dennoch bin ich ratlos, wie der weitere Ablauf ist.. lohnt es sich beispielsweise einen Anwalt bei so einem kleinen Betrag zu nehmen oder sind die Kosten am Ende höher als die eigentlichen Kosten des Produkts?

K hat den Betrag bereits an den Händler bezahlt und hat daher mir ggü. jetzt noch eine offene Forderung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
K hat den Betrag bereits an den Händler bezahlt und hat daher mir ggü. jetzt noch eine offene Forderung

Mal abgesehen davon, das der Satz nicht verständlich ist, wie wurde denn bezahlt? Notfalls kann man das Geld ja zurückholen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktuell wurde der Betrag noch gar nicht gezahlt. Die Rechnung hat jedoch als Zahlungsziel den 02.03.2024.
Ich frage mich nun, wie ich mich verhalten soll, bis das Problem gelöst wurde. Ist es sinnvoll, die Rechnung trotz des Problems zu begleichen? Andernfalls kommen zum einen noch Mahngebühren hinzu und zum anderen wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1335 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal abgesehen davon, das der Satz nicht verständlich ist, wie wurde denn bezahlt? Notfalls kann man das Geld ja zurückholen?


Klarna zahlt das Geld per sofort an den Händler und räumt seinem Kunden (in diesem Fall dem TE) ein, später zu bezahlen.

Ich denke nicht, dass man da was zurückholen kann.

-- Editiert von User am 26. Februar 2024 08:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1335 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
Es wurde mir das falsche Handy geliefert und daraufhin retournierte ich das Gerät ordnungsgemäß. Ich habe auch von außen noch zwei Bilder des Pakets gemacht (innen dummerweise nicht). Nachdem ich es zurückgeschickt habe kam einige Tage später (Ende Dezember) die Nachricht von Backmarket dass das Paket ohne Inhalt ankam.


Dann sollte sich zumindest anhand des Gewichts bei der Einlieferung nachweisen lassen, dass das Paket nicht da schon leer war. Das wird doch immer gewogen und erfasst?

Gut ist, dass du drei Zeugen hast, die zumindest bestätigen können, dass es -wie von dir behauptet- verpackt und verschickt wurde.

Zitat (von Chris20121):
Ist es sinnvoll, die Rechnung trotz des Problems zu begleichen?


Ich tendiere dazu, den Betrag an Klarna zu zahlen, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

Wenn du das per Überweisung machst, könntest du den Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt bis zur endgültigen Klärung" oder so was in der Art im Verwendungszweck angeben.

Wobei ich nicht weiß, ob du das Geld dann von Klarna oder doch vom Händler zurückbekommst.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank!
Damit kann ich auf jeden Fall schon mal etwas anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wobei ich nicht weiß, ob du das Geld dann von Klarna oder doch vom Händler zurückbekommst.


Das wird bestimmt nicht so einfach und sollte man sich gut überlegen.

Zitat (von Chris20121):
wurde mein Konto Mitte Januar „aufgrund von betrügerischen Aktivitäten" gesperrt


Das ist ja nett, wenn einem gleich betrügerische Aktivitäten vorgeworfen werden.
Ich persönlich würde aus diesem Grund den Kauf nach § 355 BGB widerrufen. In diesem Fall sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden und die empfangenen Leistungen sind unverzüglich zurückzugewähren. Das haben Sie bereits gemacht, da Sie die falsch gelieferte Ware bereits zurück geschickz haben. Damit sind Sie auch nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Klarna würde ich nachweisbar über den Rücktritt informieren, den Rücksendebeleg beifügen und die Stornierung der Rechnung fordern.



-- Editiert von User am 26. Februar 2024 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@9elfer, ich habe mich bereits mit Klarna in Verbindung gesetzt und den Rücksendebeleg eingeschickt. Auch da wurde mir gesagt, dass die Zahlung „nach intensiven Untersuchungen" fortgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
Auch da wurde mir gesagt, dass die Zahlung „nach intensiven Untersuchungen" fortgesetzt wird.


Ich weiss jetzt nicht was " die Zahlung „nach intensiven Untersuchungen" fortgesetzt wird" heissen soll!?

Aber vermutlich dass der Kaufpreis weiter gefordert wird. Ist auch nachvollziehbar solange ein gültiger Vertrag besteht. Wenn der Vertrag aber nicht mehr besteht, (darum mein Hinweis den Vertrag zu widerrufen) gibt es keine Grundlage mehr für die Erfüllung von vertraglichen Pflichten.

§ 355 BGB

Zitat:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.


Sie müssten den Kauf also erst widerrufen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das meinte ich. Wie ich im Originalpost jedoch schon erwähnt habe, zieht sich diese gesamte Problematik bereits seit Mitte Dezember. Damit wird leider vermutlich die Frist für den Widerruf bereits abgelaufen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chris20121
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das meinte ich. Wie ich im Originalpost jedoch schon erwähnt habe, zieht sich diese gesamte Problematik bereits seit Mitte Dezember. Damit wird leider vermutlich die Frist für den Widerruf bereits abgelaufen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
Damit wird leider vermutlich die Frist für den Widerruf bereits abgelaufen sein.



Nein, denn die Frist beginnt erst mit Erhalt der Ware.


siehe § 356 Abs.2 Nr.1 BGB


Zitat:
(2) Die Widerrufsfrist beginnt

1.
bei einem Verbrauchsgüterkauf,

a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(308 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Dann sollte sich zumindest anhand des Gewichts bei der Einlieferung nachweisen lassen, dass das Paket nicht da schon leer war. Das wird doch immer gewogen und erfasst?


Wenn man das wüsste, würde einiges leichter sein. Ich bin mir da nämlich auch nicht sicher - hatte 2022 einen vergleichbaren Fall (der zum Glück für mich damals gut endete!) - Rücksendung eines Paketes und angeblich waren nur ein einziger Artikel drin (bestellt waren 2x dieser Artikel!) dh das Paket müsste nur halb so schwer gewesen sein ... Ich fragte wiederholt nach dem Gewicht - Antwort: sobald der Eingang als Retour im Lager bestätigt wird, lässt sich das nicht mehr überprüfen. Keine Ahnung, ob das aus Kostengründen (wieder) abgeschafft worden ist und wann (oder nur bei einigen Händlern) ...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17250 Beiträge, 9510x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
Worauf muss ich achten

Sie sollte vor allem darauf achten, immer im Blick zu haben, wer genau der Vertragspartner ist.
"Black Market" ist nur eine Plattform, die auch nichtmal in Deutschland sitzt.
Bei wem hat man das Handy denn gekauft? Ist der Verkäufer überhaupt aus Deutschland?
Klarna ist nur ein Zahlungsdienstleister.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
siehe § 356 Abs.2 Nr.1 BGB

Der müsste erst mal zur Anwendung kommen.



Zitat (von drkabo):
Sie sollte vor allem darauf achten, immer im Blick zu haben, wer genau der Vertragspartner ist.

Richtig.

Noch dazu würde der Widerruf nur auf den Vertrag mit dem Verkäufer wirken.
Der Vertrag mit der Bank könnte also weiterhin Gültigkeit haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34095 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von Chris20121):
zieht sich diese gesamte Problematik bereits seit Mitte Dezember.
Das ist für derartige Sachverhalte keine lange Zeit. Hast du eine *Historie deiner Reklamation*?
Zitat (von Chris20121):
daraufhin retournierte ich das Gerät ordnungsgemäß.
Wie ging das in diesem Fall? Wohin solltest du das Handy senden? Mit welchem Dienst solltest du es versenden?
Zitat (von Chris20121):
dass ich mit Zeugen rechtlich gut abgesichert bin,
Das sehe ich hier nicht. Du hast jetzt --klarna-- im Nacken. Wofür sind dabei diese Zeugen nützlich?

Zitat (von Nana71):
Das wird doch immer gewogen und erfasst?
Mein bei backmarket gekauftes und dann reklamiertes/Tausch und retourniertes Handy ging an einen frz. Reklamations-Bearbeiter, der aber NICHT der Verkäufer war.
Sämtliche Belege für das hin+her geben ---1 kg--- an, obwohl die Sendungen mit jeweils gleichem Inhalt weniger als 1kg wogen.
Vielleicht wird erst ab 1kg *genauer* gewogen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.674 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.770 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen