Retourenbeleg - Aufbewahrungsfrist für Privatkunden?

29. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Retourenbeleg - Aufbewahrungsfrist für Privatkunden?

Moin zusammen!

Ich habe seit 11 Monaten einen Anschluss bei der Deutschen Glasfaser. Der Router, den die mir zugesandt haben, habe ich ungeöffnet einen Tag später an die zurückgesandt, per (deren) Retourenauftrag.

Nun habe ich einen Tarifwechsel durchgeführt und plötzlich behaupten die, die Sendung sei dort nicht eingegangen. Leider finde ich Dussel den Beleg nicht mehr, hab aber noch die Sendungs-ID, weil ich das PDF mit dem Retourenetikett noch gefunden habe.

Ich habe dann mit DHL gesprochen. Lt. denen ist die Sendung am 17.2.23 um 10:40h beim Empfänger abgegeben worden. Schriftlich dürfe man mir das nicht bestätigen, weil die das nur für Firmenkunden machen würden. Dt. Glasfaser solle einen Nachforschungsauftrag stellen, es sei ja eine Sendung, die die beauftragt haben, nicht ich als Kunde.

Die stellen sich aber quer und verweisen darauf, dass ich keinen Einlieferungsbeleg habe. Meine Frau hat das Paket aber definitiv abgegeben, das weiß sie genau.

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Vielen Dank im Voraus!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Stormwarrior):
Was würdet Ihr mir empfehlen?
Die Sendungs ID in die online Sendungsverfolgung eingeben und eine Kopie mit dem Ergebnis dann an die Deutsche Glasfaser senden.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1378 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Sendungs ID in die online Sendungsverfolgung eingeben und eine Kopie mit dem Ergebnis dann an die Deutsche Glasfaser senden.
Hilft wohl beim Versanddatum 17.2.23 nicht. Die so online einsehbaren Daten reichen nur 6 Monate zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1378 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von Stormwarrior):
Der Router, den die mir zugesandt haben, habe ich ungeöffnet einen Tag später an die zurückgesandt, per (deren) Retourenauftrag.
Und? Wurde trotzdem Miete für den Router vom Konto abgebucht?

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(625 Beiträge, 154x hilfreich)

Biete der DHL an Sie entweder vor Gericht als Zeugen zu laden oder Sie schicken einen Zustellbeleg.

Wenn es eine Retourenauftrag des Anbieters handelt bietet sich auch noch die kostenfreie Strafanzeige an.Denn die versuchen dich wohl zu betrügen....... Das würde ich denen als Option anbieten...Anzeige gegen unbekannt...

Signatur:

Ich hab wirklich keine Ahnung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Stormwarrior):
Retourenbeleg - Aufbewahrungsfrist für Privatkunden?

Die Aufbewahrungsfrist für Privatkunden beträgt exakt 0 Sekunden ...



Zitat (von Stormwarrior):
Der Router, den die mir zugesandt haben, habe ich ungeöffnet einen Tag später an die zurückgesandt

Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?


Ganz normale Rückgabe, Retourenbeleg lag ja bei. Ich habe mich für einen kundeneigenen Router entschieden und so steht es auch auf jeder Rechnung von Dt. Glasfaser. Miete wurde mir nie berechnet, von daher wäre ich auch nie drauf gekommen, dass der Eingang bei denen nicht verbucht wurde.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Stormwarrior):
Ganz normale Rückgabe,

Das ist schlecht, denn da benötigt man einen Zustellbeleg und nicht nur einen Absendebeleg, denn man haftet da regelmäßig bis zur Zustellung an den Empfänger ...



Zitat (von Stormwarrior):
Die stellen sich aber quer und verweisen darauf, dass ich keinen Einlieferungsbeleg habe

Hat man denen denn mitgeteilt, das man die Sendungs-ID noch hat?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlecht, denn da benötigt man einen Zustellbeleg und nicht nur einen Absendebeleg, denn man haftet da regelmäßig bis zur Zustellung an den Empfänger ...


Ich habe bei Retouren NOCH NIE einen Zustellbeleg erhalten - von wem denn auch? Das Paket ist von meiner Frau abgegeben, die Sendung konnten wir 6 Monate lang verfolgen. DHL hat mir die Zustellung ja auch telefonisch bestätigt.

Der Dt. Glasfaser habe ich die Sendungs-ID selbstverständlich mitgeteilt. Die können da aber (angeblich) auch nichts sehen, vielleicht gelten die 6 Monaten Speicherdauer auch für die. War ja deren Retoure mit deren Kundennummer. Aber DHL hat mir gesagt, die müssten einen Nachforschungsantrag stellen und würden dann die Bestätigung von DHL erhalten. Und genau da stellt sich Dt. Glasfaser jetzt quer...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Stormwarrior):
Ich habe bei Retouren NOCH NIE einen Zustellbeleg erhalten

Und?
Ändert nichts daran, das man ohne Nachweis haftet.



Zitat (von Stormwarrior):
von wem denn auch?

Vom jeweiligen Zustelldienstleister gibt es den in der Regel online nach Eingabe der Sendungsnummer.
Oder man beauftragt den Service bei Aufgabe des Paketes.



Zitat (von Stormwarrior):
die Sendung konnten wir 6 Monate lang verfolgen.

Man hätte den Beleg also haben können bzw. hatte ihn und nun ist er weg



Zitat (von Stormwarrior):
Und genau da stellt sich Dt. Glasfaser jetzt quer...

Mir fällt da derzeit auch keine wirkliche Rechtsgrundlage ein, auf der man sie dazu zwingen könnte.
Die Beweislast liegt aktuell nicht beim Unternehmen sondern beim Kunden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlecht, denn da benötigt man einen Zustellbeleg und nicht nur einen Absendebeleg, denn man haftet da regelmäßig bis zur Zustellung an den Empfänger ...
Bei einer Rücksendung an den gewerblichen Vertragspartner haftet hier der gewerbliche Vertragspartner. Er ist auch der Vertragspartner von DHL, nicht der Versender. Der Nachweis der Versendung mit der Sendungs-ID reicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Ändert nichts daran, das man ohne Nachweis haftet.
Das ist so schlicht falsch.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Beweislast liegt aktuell nicht beim Unternehmen sondern beim Kunden.
Der Kunde kann daen Versand eines Paketes durch die Sendungs-ID nachweisen. Der Dienstleister hat auch niemals eine Miete gefordert, was ein starkes Indiz dafür ist, dass dieser den Router erhalten hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bei einer Rücksendung an den gewerblichen Vertragspartner haftet hier der gewerbliche Vertragspartner.

Da wäre dann doch mal die substantiierte Rechtsgrundlage interessant ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre dann doch mal die substantiierte Rechtsgrundlage interessant ...


Genau das war auch die Aussage der DHL. Die Sendung ist im Auftrag und unter Kundennummer der Dt. Glasfaser gelaufen, nicht unter meiner. Glasfaser müsste mit DHL sprechen und genau das tun sie leider nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre dann doch mal die substantiierte Rechtsgrundlage interessant ...
Weil der gewerbliche Versendern hier der Auftraggeber und Vertragspartner ist. Der gewerbliche Versender darf sein unternehmerisches Risiko nicht auf den privaten Kunden abschieben.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der gewerbliche Versender darf sein unternehmerisches Risiko nicht auf den privaten Kunden abschieben.


Was heißt das - aus Deiner Sicht - in Bezug auf mein Problem? Wie soll ich mit dem Verein jetzt umgehen?

Danke Dir!



-- Editiert von User am 31. Januar 2024 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5941x hilfreich)

Darauf hinweisen, dass die Rücksendung ordnungsgemäß erfolgt ist und die Sendungs-ID mitteilen. Mehr nicht. Man sollte keine Brieffreundschaften anfangen.

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